Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – Vorläufige Ansichten

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Der Board erörterte die Frage bezüglich des Diskussionspapiers (DP), wie die Finanzberichterstattung hinsichtlich Gewinnen und Verlusten, die durch leistungsorientierte Pensionspläne entstehen, vorgenommen werden sollte.

Der Board entschied einstimmig, ohne dies ausschweifend zu diskutieren, dass die vorläufigen im Diskussionspapier aufgezeigten Ansichten, dass alle Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses im vollständigen Einkommen (comprehensive income) anzusetzen sind. Diese Auffassung wird wahrscheinlich keiner Revision unterzogen.

Anschließend erörterte der Board drei Ansätze bezüglich der Darstellung dieser Gewinne und Verluste im ‚Statement of recognised income and expense’, einschließlich Alternativen, die einige Komponenten mit aufzählen, die nicht Bestandteil des Nettoergebnisses sind, sondern des sonstigen Ertrags/Aufwands.

1. Ansatz: Gesamtdarstellung in der GuV

Dieser Ansatz berücksichtigt die vorläufigen Ansichten des Boards aus der Sitzung im Februar 2007, dass alle Änderungen der Verpflichtung aus Leistungen nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des Wertes des Planvermögens im vollständiges Einkommen erfasst, wenn diese auftreten.

2. Ansatz: Finanzierungsansatz (Financing approach)

Dieser Ansatz verfolgt eine Darstellung der Dienstleistungskosten im vollständigen Einkommen. Alle anderen Kosten werden als Konsequenz aus dem Aufschub der Zahlungen aus der Arbeitnehmervergütung und -finanzierung aufgezeigt. Daraus folgt:

Dienstzeitaufwendungen und die damit verbundenen Gewinne und Verluste schlagen sich im Periodenergebnis nieder. Somit würden Dienstzeitaufwendungen und versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen, mit Ausnahme solcher, die aus der Änderung des Abzinsungsfaktors resultieren, im Periodenergebnis angesetzt.

Alle anderen Änderungen werden nicht im Periodenergebnis berücksichtigt, dies schließt Zinsen, Änderungen des Zinssatzes und alle anderen Änderungen des Planvermögens ein.

3. Ansatz: Neubewertungsansatz

Dieser Ansatz stellt nur die Änderungen dar, die aus Änderungen der Annahmen bezüglich Finanzgrößen außerhalb der Gewinn und Verlustrechnung entstanden sind. Somit würde das Periodenergebnis aus Dienstzeitaufwendungen, Zinsen, versicherungsmathematische Gewinnen und Verlusten aus leistungsorientierten Plänen bestehen, ausgenommen davon sind Änderungen resultierend aus dem Zinssatz, erhaltene Dividenden und erhaltene Zinsen aus dem Planvermögen (unter Verwendung des dem beizulegenden Zeitwerts zugrund liegenden Zinssatzes).

1. Ansatz

2. Ansatz

3. Ansatz

laufender Dienstzeitaufwand

Periodenergebnis

Periodenergebnis

Periodenergebnis

Zinsaufwendungen

Periodenergebnis

Sonstige Erträge/Sonstiger Aufwand

Periodenergebnis

Versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus Verpflichtungen:

- aus Veränderungen des Diskontierungsfaktors entstanden

Periodenergebnis

Sonstige Erträge/Sonstiger Aufwand

Sonstige Erträge/Sonstiger Aufwand

Andere versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Verpflichtung

Periodenergebnis

Periodenergebnis

Periodenergebnis

Rentabilität des Planvermögens:

- Dividenden und Zinsertrag

Periodenergebnis

Sonstige Erträge/Sonstiger Aufwand

Periodenergebnis

- Änderungen des beizulegenden Zeitwerts

Periodenergebnis

Sonstige Erträge/Sonstiger Aufwand

Sonstiges Einkommen/Sonstiger Aufwand

Der erste Ansatz wurde erneut von einer Mehrheit der Mitglieder des Board als bevorzugte Variante angesehen. Es wurde allerdings auch von einigen Boardmitgliedern angemerkt, dass einige Stellungnehmende dem Ansatz entgegenstehen und ‚das die Welt dazu noch nicht bereit ist’.

Hierzu gab es keine endgültige Entscheidung, es wurde allerdings entschieden, dass alle drei Ansätze in das Diskussionspapier mit aufgenommen werden sollten. Die Ansätze sollten dann auf einer zukünftigen Sitzung unter Beachtung der erhaltenen Stellungnahmen erneut erörtert werden.

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