Jährlicher Verbesserungsprozess

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IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Der Board stimmte zu, den Verweis auf die Segmentberichterstattung in IAS 39.73 zu streichen. Dies war in den Folgeänderungen bei der Übernahme von IFRS 8 Operative Segmente nicht enthalten gewesen.

Diese Änderung würde klarstellen, dass nach IFRS 8 ein Unternehmen, das seine Segmente auf Basis seiner Risikomanagementstrategie an den obersten Entscheidungsträger der Geschäftsführung berichtet, nicht verpflichtet sein wird, Sicherungsbeziehungen zu designieren und zu dokumentieren, um die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf der Segmentberichtsebene zu erreichen. (Das heißt, dass eine nicht dokumentierte Sicherung zwischen den Segmenten gestattet ist.)

IAS 16 Sachanlagen – Inkonsistenz in der Definition des erzielbaren Betrags

Es wurde die Frage gestellt, ob eine wahrgenommene Inkonsistenz in der Definition des „erzielbaren Betrags‟ in IAS 16 beseitigt werden soll. Dieses Thema wurde vom Stab aus zurückgestellt, da es als Teil der Unternehmenszusammenschlüsse Phase II behandelt wird.

IAS 40 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien – Der beizulegende Zeitwert von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien im Rahmen eines Leasingverhältnisses

Der Board verabschiedete den Vorschlag, dass IAS 40.50d geändert wird, „so dass es notwendig sein wird eine Leasingverbindlichkeit wieder hinzuzurechnen, um den Buchwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie bei Anwendung des Modells des beizulegenden Zeitwertes zu ermitteln‟.

Der Board stellte fest, dass der derzeitige Wortlaut in IAS 40 missverständlich ist, da er impliziert, dass der beizulegende Zeitwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie im Rahmen eines Leasingverhältnisses nicht die entsprechende Leasingverbindlichkeit enthält.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Eventualschulden

Der Board stimmte zu, den Verweis zum Ansatz von Eventualschulden in IAS 19.32B zu streichen. Der Board stimmte ebenfalls zu, dass dieser Paragraph in Konflikt mit IAS 37.27 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen steht. Dieser Standard legt fest, dass ein Unternehmen keine Eventualschuld ansetzen darf.

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer – Kurzfristige Leistungen an Arbeitnehmer

Der Board verabschiedete einen Vorschlag, dass die Definition von kurzfristigen Leistungen an Arbeitnehmer in IAS 19.7 geändert wird, so dass der Begriff „fällig werden‟ durch den Begriff „die Erfüllung erwartet wird‟ ersetzt wird. Ziel dieser Änderung ist es, den wahrgenommen Konflikt mit dem Begriff „zu erwarten ist‟ in IAS 19.8 zu beseitigen. Der Board stellte fest, dass der erwartete Zeitpunkt der Erfüllung der Leistung die Klassifizierung bestimmen sollte.

Grenzen des jährlichen Verbesserungsprozesses

Der Board stimmte zu, dass jegliche Änderungen an einem Standard dem Board im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses vorgelegt werden sollen. Dabei kann der Direktor der Fachabteilung sein Ermessen in Bezug auf die Änderungen der Implementierungshinweise, etc nutzen. Da IFRIC allerdings oft gebeten wird, Konflikte zwischen dem Standard und den Anwendungsleitlinien zu lösen, sollte der Direktor der Fachabteilung eng mit dem Direktor für die Tätigkeiten beim IFRIC zusammenarbeiten, um dieses Ermessen auszuüben.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Im Nachgang der getroffenen Entscheidung im Rahmen des Februar-Sitzung, diskutierte der Board den Entwurf zu einer neustrukturierten Fassung von IFRS 1. Der Entwurf selber war nicht Bestandteil der Unterlagen für Beobachter.

Der Board stimmte zu, dass

der umgegliederte IFRS im Rahmen des Entwurfs der jährlichen Verbesserungen vorabgestimmt wird;

der Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. Januar 2009 sein wird, ohne Möglichkeit der früheren Anwendung,

die neue Fassung des IFRS 1 als neuer Standard verabschiedet wird, d.h. die derzeitige Fassung des IFRS 1 wird zurückgezogen;

alle Übergangsvorschriften, die für ein Unternehmen, das die IFRS zum ersten Mal am oder nach dem 1. Januar 2009 anwendet, nicht relevant sind, gestrichen werden;

es den Entwurf des umgegliederten Standards es nicht im Änderungsmodus geben wird, wobei folgende Ausnahmen gelten:

Die Ziffer des Paragraphen aus dem derzeitigen Standard wird enthalten sein (als gestrichener Text), so dass die Adressaten die Quelle des Paragraphen in den neugegliederten Standards erkennen können; und

Der Änderungsmodus wird benutzt für Streichungen und Änderungen an bestehenden Teilen von IFRS 1.

Die Grundlage für Schlussfolgerungen und die Anwendungsleitlinien werden nicht Bestandteil des Entwurfs (da keine Änderungen für diese Teile beabsichtigt sind).

der Anhang wie folgt neu geordnet wird:

Ausnahmen

Befreiungen (Unternehmenszusammenschlüsse, anhaltende Befreiungen und kurzfristige Befreiungen)

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