Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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"Cash Balance"- und ähnliche Pläne: Behandlung von Leistungen mit festgelegten und inflationsbedingten Steigerungen

Der Board führte eine ausgiebige und weitreichende Diskussion hinsichtlich der Klassifizierung von Leistungszusagen in die drei Kategorien: beitragsorientiert, leistungsorientiert und vermögenswertgetragene Zusagen.

Im Ergebnis bestätigte der Board, dass eine beitragsorientierte Zusage eine solche ist, bei dem das Unternehmen keine weitere Verpflichtung aus gegenwärtigen oder früheren Perioden hat, sobald die Beiträge in einen getrennten Fonds bezahlt worden sind. Wenn das Unternehmen allerdings weiterhin Risiken hinsichtlich der vergangenen Dienstzeit ausgesetzt ist, dann handelt es sich bei der Zusage um eine leistungsorientierte Zusage.

Es schien eine Einigung dahingehend zu geben, dass jede Garantiezusage im Hinblick auf die in der leistungs- oder beitragsorientierten Zusage enthaltenen Erträge, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen werden sollen und gemäß IAS 39 zu bilanzieren sein sollen.

Es wurde die Frage gestellt, ob die Art der Garantie die Kategorisierung in leistungs- und beitragsorientierte Zusagen beeinflussen kann, jedoch zur Diskussion auf eine spätere Sitzung verschoben.

 

Abgeltungen und Plankürzungen

 

Darstellung der Gewinne und Verluste

Der Board diskutierte die Darstellung der Gewinne und Verluste hinsichtlich Abgeltungen und Plankürzungen unter Zugrundelegung der drei auf der März-Sitzung 2007 vorgestellten Ansätze. Zu diesen zählen:

  • Ansatz 1: Alle Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst
  • Ansatz 2: Finanzierungskosten werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
  • Ansatz 3: Veränderungen, die sich aus Änderungen der finanziellen Annahmen ergeben, werden außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst

Der Board bestätigte, dass Ansatz 1 die bevorzugte Sichtweise ist. Nach diesem Ansatz würden auch Gewinne und Verluste aus Abgeltungen und Plankürzungen in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden.

Mit einer Mehrheit von 10 Stimmen wurden die folgenden Entscheidungen hinsichtlich der Ansätze 2 und 3 getroffen:

  • Gewinne und Verluste aus Plankürzungen stellen Dienstzeitaufwendungen dar und sollten daher nach beiden Ansätzen in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden.
  • Gewinne und Verluste aus Abgeltungen (nach Neubewertung der Verpflichtung im Einklang mit IAS 19.110) sollten außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden, da sie Finanzierungskosten (Ansatz 2) darstellen bzw. Änderungen der finanziellen Annahmen (Ansatz 3).

 

Plankürzungen und negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

Der Board diskutierte einen vom IFRIC genannten Sachverhalt, nämlich, ob Planänderungen, die Leistungen verringern, Plankürzungen oder negativen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand darstellen.

Der Stab empfahl die Änderung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer dergestalt, dass der Begriff des negativen nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands gestrichen wird. Diese Änderungen würden Planänderungen, die die Leistungen erhöhen würden, so behandeln, als wenn diese zu Dienstzeitaufwendungen führen würden (gegenwärtig oder nachzuverrechnend). Alle Planänderungen, die Leistungen verringern würden, wären Plankürzungen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden aus den Notizen der Beobachter ausgelassen.

Einige Boardmitglieder widersprachen dem Vorschlag des Stabes und wiesen darauf hin, dass die Änderungen von IAS 19 sich auf die Unterscheidung von künftigen und nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand konzentrieren sollte – d.h., dass Plankürzungen Verringerungen von künftigen Dienstzeitaufwendungen darstellen und dass das Konzept von nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand in Zusammenhang steht mit positiven und negativen Änderungen des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass in der Praxis Planänderungen vorkommen, die zu negativem nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand führen, die jedoch keine Plankürzungen darstellen.

Der Sachverhalt wurde zurück an den Stab verwiesen.

Dennoch einigte man sich einstimmig darauf, diesen Sachverhalt als Teil des jährlichen Verbesserungsprozesses 2006-2007 zu adressieren.

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