Rahmenkonzept
Fortführung der Beratungen: Qualitative Anforderungen der Entscheidungsnützlichkeit von Finanzinformationen
Aufgrund der eingegangenen Kommentare bezüglich des Diskussionspapiers 'Vorläufige Ansichten für ein verbessertes Rahmenkonzept für die Rechnungslegung': Die Zielsetzung der Rechnungslegung und der qualitativen Anforderungen entscheidungsnützlicher Finanzberichterstattung folgend, stellte der Stab vier Sachverhalte vor mit der Bitte um Entscheidung durch den Board.
Glaubwürdige Darstellung
Folgende Sachverhalte wurden von den Antwortenden geäußert:
- Einige beanstandeten die Entscheidung des Boards, Verlässlichkeit durch glaubwürdige Darstellung zu ersetzen.
- Es wurde angemerkt, dass die wirtschaftliche Betrachtungsweise Teil der glaubwürdigen Darstellung sein sollte.
- Einige Antwortende schlugen vor, dass die Überprüfbarkeit nicht Teil der glaubwürdigen Darstellung sein sollte.
Der Board traf folgende Entscheidungen einstimmig:
- Beibehaltung der glaubwürdigen Darstellung als eine primäre qualitative Anforderung an den Abschluss. Der Board merkte an, dass die Merkmale der im gegenwärtigen Rahmenkonzept dargestellten Verlässlichkeit gänzlich durch die glaubwürdige Darstellung abgedeckt und dies auch klargestellt werden sollte. Zusätzlich mutmaßten einige Boardmitglieder, dass einige Adressaten den Begriff glaubwürdige Darstellung als Hintertür zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sehen könnten und dies daher beanstandeten. Es wurde beschlossen, ausdrücklich darzustellen, dass dies nicht die Absicht des Boards ist.
- Klarstellung der Beschreibung der glaubwürdigen Darstellung, um deutlich zu machen, dass die glaubwürdige Darstellung eine Beschreibung des wirtschaftlichen Gehalts des zugrundeliegenden Phänomens verlangt, unabhängig von dessen Form und dass Neutralität und Vollständigkeit notwendig, aber nicht ausreichend sind, um eine glaubwürdige Darstellung zu erreichen. Die Boardmitglieder waren der Meinung, dass die Paragraphen BC2.17 und BC2.18 in der Grundlage für Schlussfolgerungen den Sachverhalt bereits angemessen behandeln und dass ein Verweis auf die Anwendungshinweise gemacht werden sollte.
- Die Überprüfbarkeit von der glaubwürdigen Darstellung trennen und dies als eine primär förderliche qualitative Anforderung beschreiben.
Verständlichkeit
Einige Antwortende merkten an, dass eine Inkongruenz besteht zwischen der primär im Diskussionspapier identifizierten Nutzergruppe und der Diskussion über Verständlichkeit als qualitative Anforderung.
Der Board erkannte an, dass die Verlinkung dieser qualitativen Anforderung mit dem in Kapitel 1 des Diskussionspapiers dargestellten Ziel, insbesondere die in diesem Ziel identifizierte primäre Nutzergruppe, deutlicher sein sollte. Zusätzlich sollte das Material im Diskussionspapier erweitert werden, um die Rolle der Berater im Hinblick auf ein Verstehen der Rechnungslegung anzusprechen.
Grenzen der Rechnungslegung
Einige Anwender empfanden es als unlogisch, Zeitnähe als Teil der Relevanz zu betrachten, während Wesentlichkeit als vorherrschender Sachzwang betrachtet wird.
Der Stab empfahl, Zeitnähe von Relevanz zu trennen und diese stattdessen als vorherrschenden Sachzwang zu identifizieren, da sie näher mit der Wesentlichkeit verbunden ist, als mit den Bestandteilen der Relevanz, mit der sie im Diskussionspapier verbunden wurde.
Der Board führte eine längere Diskussion und es wurden gemischte Ansichten geäußert, ob Zeitnähe ein Sachzwang sein sollte oder getrennt als förderliche qualitative Anforderung an den Abschluss behandelt werden sollte.
Vorläufig war eine Mehrheit von 10 Boardmitgliedern für eine getrennte förderliche qualitative Anforderung. Jedoch wurde dieser Sachverhalt zur weiteren Untersuchung an den Stab zurückgegeben.
Vorsicht/Konservativismus
Viele Adressaten argumentierten, dass Vorsicht als qualitative Anforderung oder als Teil der qualitativen Bestandteile der glaubwürdigen Darstellung enthalten sein sollte.
Der Board bekräftigte seine Entscheidung, dass Vorsicht nicht mit Neutralität vereinbar ist und daher nicht in den qualitativen Anforderungen enthalten sein sollte.
Zur Klarstellung wies ein Boardmitglied darauf hin, dass der Ausschluss der Vorsicht von den qualitativen Anforderungen nicht bedeutet, dass Unsicherheit nicht beachtet wird. Unsicherheit sollte vielmehr auf einer ausgeglichenen Grundlage im Bewertungsprozess behandelt werden.
Erneute Beratungen zu mit dem Rahmenkonzept-Projekt verbundenen allgemeinen Sachverhalten: Anwendbarkeit des Rahmenkonzepts auf nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors
Einige Stellungnehmende kritisierten den Plan des Boards, sich mit nicht gewinnorientierten und Unternehmen des öffentlichen Sektors zum Ende des Rahmenkonzept-Projektes zu befassen, da dann das Risiko bestünde, dass nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors nicht angemessen berücksichtigt werden würden; oder dass Änderungen an dem für gewinnorientierte Unternehmen entwickelten Rahmenkonzept schwerer nachzukommen wäre, um die Bedürfnisse nicht gewinnorientierter Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors voll und ganz widerzuspiegeln.
Der Board bestätigte seine Entscheidung, Sachverhalte in Bezug auf nicht gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors zu einem späteren Zeitpunkt zu betrachten und die gegenwärtig verfügbaren Ressourcen weiterhin auf die ersten vier Projektphasen zu konzentrieren. Es wurden keine Entscheidungen getroffen hinsichtlich des Startzeitpunktes der Beratungen für nicht-gewinnorientierte Unternehmen und Unternehmen des öffentlichen Sektors.
Ein Boardmitglied brachte den Einwand vor, dass insbesondere auf dem Gebiet von Regierungen zahlreiche Sachverhalte existieren können, mit denen sich der Board nie zuvor beschäftigt hatte, wie etwa die Bilanzierung möglicher Stand Ready-Verpflichtungen von NATO-Mitgliedstaaten zur Verteidigung anderer Staaten. Daher sollte der Board keine Versprechungen dahingehend machen, alle Sachverhalte in Zusammenhang mit Unternehmen des öffentlichen Sektors innerhalb dieses Projektes abzudecken.