Kurzfristige Konvergenz – Joint Ventures (Unterrichtseinheit)

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Im Zusammenhang mit der beabsichtigten grundsätzlichen Änderung, der Eliminierung der Quotenkonsolidierungsmethode für gemeinschaftlich geführte Unternehmen, wird der Board die Gelegenheit nutzen, um IAS 31 logischer aufzubauen und die Formulierungen klarer zu gestalten. Wie bereits bei dem vorgeschlagenen Änderungsentwurf von IAS 8 im Zuge des Verbesserungsprojektes in 2002 vorgenommen, wird der Entwurf von IAS 31 als 'reiner Text' mit einer Abweichungstabelle dargestellt werden, anstatt eines ausführlichen ’markierten’ Textes, der die vorgenommenen Prinzipienänderungen verdecken könnte.

Der Board bestätigte seinen vorgeschlagenen Ansatz zur Bilanzierung von vertraglichen Vereinbarungen, bei denen eine "gemeinsame Entscheidungsfindung zu Aktivitäten eine gemeinschaftliche Vereinbarung begründen". Die Boardmitglieder merkten an, dass es eine Inkonsistenz zwischen dem Flussdiagramm (Paragraph 9 aus Unterlage 9 für die Beobachter, abrufbar von der IASB-Website) und den Vorschlägen des Stabs gebe. Beide sollten sich eher auf Rechte einzelner Vermögenswerte und Verpflichtungen einzelner Schulden beziehen, anstelle der im Flussdiagramm verwandten Formulierung. Der Board stimmte dem vom Stab umrissenen Ansatz zu.

Der Board diskutierte die Beispiele (siehe Unterlage 9 für die Beobachter). Dem Beispiel 1 wurde ohne Diskussion zugestimmt. Der Stab schlug vor, Beispiel 3 zurückzuziehen, aber verschiedene Varianten gegenüber Beispiel 2 einzufügen (gemeinsame Beteiligungen an einem Vermögenswert). Die Beispiele 4, 5 und 6 wurden kurz diskutiert und hierzu kleinere Veränderungen vorgeschlagen. Die Beispiele 7 und 8 (hinsichtlich Förderaktivitäten) stießen auf mehr Aufmerksamkeit. Sowohl die Adressaten als auch die Boardmitglieder hatten Änderungen vorgeschlagen, so dass diese Beispiele umfassend neu geschrieben werden. Die Boardmitglieder wollten die Beispiele derart darstellen, dass die Einrichtung einer Unternehmensstruktur Bilanzierungseffekte haben kann; dennoch ist das Vorhandensein eines Unternehmens nicht bestimmend. Das bedeutet, nicht alle Gemeinschaftsunternehmen sind "Joint Ventures" und gemeinschaftliches Vermögen und Vereinbarungen über gemeinschaftlich durchgeführte Geschäftstätigkeiten können auch weiter durch Unternehmen gemacht werden.

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