Schulden – Änderungen an IAS 37 (Unterrichtseinheit)

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Drei Vertreter der GC 100 äußerten sich zu einigen speziellen Fragen des Boards und stellten überblicksartig dar, wie die Unsicherheiten bei geschäftsüblichen Vertragsbedingungen oft in Zusammenhang stehen mit den rechtlichen Verfahren. Die Sachverhalte wurden durch drei reale Fälle veranschaulicht:

Die Schlüsselaussagen der GC 100 waren:

  • Die Frage, ob eine Schuld aufgrund von Rechtsstreitigkeiten existiert oder nicht, ist oft sehr komplex. In vielen Fällen gibt es keine Unterscheidung, die auf einfache und logische Art und Weise zwischen dem allgemeinen Geschäftsrisiko auf der einen Seite und dem Risiko aufgrund eines Rechtsstreits auf der anderen Seite angewendet werden kann.
  • Insbesondere in einem frühen Stadium eines Prozesses ist es normalerweise nicht einfach für Rechtsexperten zu untersuchen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung existiert. Sehr oft muss eine komplexe Multi-Faktoren-Analyse mit dutzenden voneinander abhängiger Elemente durchgeführt werden ("Es gibt kein richtig oder falsch in den frühen Stadien").
  • Aufgrund der den meisten Fällen inhärenten Komplexität, auch wenn eine Schuld besteht, ist die Bewertung nicht einfach möglich. Daher sind Rechtsexperten in den meisten Fällen nicht in der Lage, eine Meinung abzugeben, welche Ergebnisse möglich sind oder wahrscheinlichkeitsgewichtete Cashflows zu schätzen.

Der Board war über diese Aussagen nicht erfreut.

Einige Boardmitglieder merkten an, dass eine Bilanzierung auf Basis dieser Aussagen zu Prozessschulden führen würde, die lediglich in späten Stadien eines Rechtsstreits erfasst würden und daher nicht zu verbesserten Abschlüssen führen würden.

Im Hinblick auf die Komplexität merkten einige Boardmitglieder an, dass nur die zum Bewertungszeitpunkt verfügbaren Informationen in Betracht gezogen werden müssen, insbesondere keine Schätzung erforderlich ist zur Entwicklung des zugrundeliegenden Gesetzes. Daher sollte die Bewertung einer Schuld in den meisten Fällen möglich sein. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass seine Praxiserfahrung gezeigt hat, dass es immer möglich war, die Schuld zu bewerten ("Bringen Sie den Controller, den Leiter Rechnungswesen und den Anwalt zusammen, und zum Ende des Tages haben Sie immer eine Zahl").

Ein Boardmitglied fragte, welche Konsequenzen die Aussagen der GC 100 für die Bewertung von Versicherungsverträgen haben würden, da das Ergebnis von Versicherungsverträgen oftmals auch die Beurteilung von Rechtsstreitigkeiten bedingen würde. Die Vertreter der GC 100 waren der Ansicht, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Rechtsstreitigkeiten und Versicherungsverträgen gebe, da es akzeptierte Vorgehensweisen unter Verwendung statistischer Daten bei der Bewertung von Versicherungsverträgen gibt, die für Rechtsstreitigkeiten nicht existieren.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen, aber der Board schien nochmals zu bestätigen, dass, außer in seltenen Fällen, ein Unternehmen in der Lage sein wird zu beurteilen, ob eine Schuld existiert und eine verlässliche Bewertung der Schuld erreicht werden kann.

 

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