Darstellung des Abschlusses

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Der Board erörterte Sachverhalte, die in dem demnächst erscheinenden gemeinsam mit dem FASB herausgegebenen Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zur Darstellung des Abschlusses (Preliminary Views on Financial Statement Presentation) diskutiert werden.

Darstellung von Liquiditätsinformationen

Überarbeitung des Arbeitsgrundsatzes

Bei vorherigen Sitzungen war der Board wie folgt übereingekommen:

Dass man von Unternehmen, die keine Finanzinstitute sind, verlangen sollte, ihre Vermögenswerte und Schulden in jeder Kategorie nach langfristigen oder kurzfristigen Vermögenswerte oder Schulden in Unterkategorien einzuteilen. Ein Vermögenswert oder ein Schuld würde dann als kurzfristig gelten, wenn die kürzere von a) der vertraglichen Laufzeit oder b) der Zeit bis zum erwarteten Zeitpunkt der Realisation oder Erfüllung höchstens bis zu einem Jahr betrage. Sonst wäre der Vermögenswert oder die Schuld als langfristig einzustufen.

Außerdem sollte man von Finanzinstituten verlangen, ihre Vermögenswerte und Schulden in jeder Kategorie nach langfristigen oder kurzfristigen Vermögenswerte oder Schulden in Unterkategorien einzuteilen. Der Board hatte den Stab gebeten, einen Grundsatz für die Darstellung von Liquiditätsinformationen zu entwickeln, der für jede Art von Unternehmen gelten würde.

Der Board erörterte zuerst eine Überarbeitung des Liquiditätsarbeitsgrundsatzes. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass Zahlungsfähigkeit und Liquidität verwandt aber nicht identisch seien. Zahlungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens, finanzielle Verpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu begleichen. Zahlungsfähigkeit ist sowohl kurz- als auch langfristig. Der kurzfristige Anteil ist ein Ausdruck von Liquidität; der langfristige Anteil ist ein Ausdruck der Fähigkeit, finanzielle Erschütterungen und Überraschungen aufzufangen.

Nach längerer Debatte kam der Board überein, seinen Liquiditätsarbeitsgrundsatz etwa wie folgt zu verändern (Stab und Boardmitglieder einigten sich, die genaue Fassung des Entwurfs außerhalb der Sitzung zu diskutieren):

Abschlüsse sollten Informationen in einer Form darstellen, die einem Adressaten helfen, die Fähigkeit eines Unternehmens einzuschätzen, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und in Geschäftsmöglichkeiten zu investieren.

Anwendung des Arbeitsgrundsatzes

(a) Quantitative Angaben

Der Board bestärkte seine Auffassung, dass die vorläufige Sichtweise folgendes impliziere:

Unternehmen, die eine klassifizierte Bilanz wählen, würden gesonderte Angaben zu kurz- und langfristigen Betriebs-, Investment- und Finanzierungsaktivitäten machen. Ein Vermögenswert oder ein Schuld würde dann als kurzfristig gelten, wenn die kürzere von a) der vertraglichen Laufzeit oder b) der Zeit bis zum erwarteten Zeitpunkt der Realisation oder Erfüllung höchstens bis zu einem Jahr betrage.

Unternehmen, die eine Gliederung nach der Liquidität wählen, weil dies verlässliche und relevantere Informationen bietet, sollten einen detaillierten Fälligkeitsplan für kurzfristige vertragliche Vermögenswerte und Schulden angeben.

Alle Unternehmen sollten einen detaillierten Fälligkeitsplan für langfristige vertragliche Vermögenswerte und Schulden angeben (viele dieser Informationen sind bereits angegeben, beispielsweise für Leasinggeschäfte, Pensionen und langfristige Schulden).

Der Board war der Meinung, dass die Verwendung der Darstellungsmöglichkeit als klassifizierte Bilanz oder als Gliederung nach der Liquidität wie in IAS 1.51 vorgegeben derzeit besser sei als dass man versuche, den Begriff der Finanzinstitute zu definieren. Der Stab wird diesen Vorschlag später dem FASB unterbreiten.

(b) Qualitative Angaben

Nach kurzer und abgeschnittener Diskussion entschied der Board, dass keine Diskussion oder vorläufige Sichtweise zu qualitativen Angaben ausreichender Kapitalausstattung und finanzieller Flexibilität in das Diskussionspapier aufgenommen werden solle. Vielmehr wolle man die bestehenden Angabeforderungen aus IAS 1 Paragraphen 124A-C und IFRS 7.33 vorerst bestehen lassen.

Gliederung des Ausweises in konsolidierten Abschlüssen von Unternehmen mit deutlich unterschiedlichen Geschäftszweigen

Das vom Board vorgeschlagenen Arbeitsformat für den Primärabschluss trennt Finanzinformationen nach wertschöpfender („Geschäfts-‟) Tätigkeit und der Finanzierung dieser Wertschöpfung („Finanzierungstätigkeit” und „Eigenkapital‟). Die vorläufige Ansicht des Boards ist, dass ein Unternehmen seine Vermögenswerte und Schulden danach klassifizieren soll, ob sie der Geschäftstätigkeit oder der Finanzierung zugeordnet sind auf der Grundlage dessen, wie es seine Aktivitäten oder Tätigkeiten führt. Im Januar 2007 kam der Board zu dem Schluss, seine vorläufige Ansicht dazu, wie eine konsolidierte Berichtseinheit, die aus deutlich unterschiedlichen Geschäftszweigen besteht, die Leitlinien zur Klassifizierung anzuwenden hat, hinzuzufügen. Unternehmen, die aus deutlich unterschiedlichen Geschäftszweigen bestehen, sind Unternehmen, die Vermögenswerte und Schulden gleicher Art (zum Beispiel Forderungen) an unterschiedlichen Orten ausweisen (d.h. unter Geschäftstätigkeit und unter Finanzierungstätigkeit).

Der Board erörterte insbesondere, wie eine konsolidierte Berichtseinheit, die aus deutlich unterschiedlichen Geschäftszweigen besteht, das Folgende tun soll:

Die Klassifizierungskriterien anwenden, um die wertschöpfenden Vermögenswerte und Schulden von den finanzierenden Vermögenswerte und Schulden zu trennen.

Die Finanzinformationen für diese unterschiedlichen Geschäftszweige im Abschluss darstellen.

Der Board erörterte drei Alternativen, die einem Unternehmen, das einen konsolidierten Abschluss erstellt, ermöglichen soll, die Aktivitäten deutlich unterschiedlicher Geschäftszweige darzustellen (beispielsweise produzierende Tätigkeit für Kraftfahrzeuge oder Flugzeuge und Finanzierungs-/Leasingtätigkeiten). Es gab offensichtlich einige Unsicherheit hinsichtlich der Frage, was die drei Alternativen berichten würden und wie sie voneinander abweichen. Ein Teil der Unsicherheit rührte daher, dass die Boardmitglieder die Termini aus IFRS 8 Operative Segmente verwendeten, dies aber nicht in der Art und Weise taten, wie sie dort verwendet werden. Ein Teil der Unsicherheit rührte aber auch daher, dass die Zielsetzung der Alternativen nicht jedem ersichtlich war.

Der Board bat den Stab, mit der Arbeit fortzufahren, schlug allerdings Folgendes vor:

Die Klassifizierung („tagging” in XBRL) von Vermögenswerten und Schulden sollte auf Segmentebene unter Berücksichtigung der Art (betrieblich oder finanzierend) der Vermögenswerte und Schulden in diesem Segment erfolgen. Wie die Vermögenswerte und Schulden für Zwecke des konsolidierten Abschlusses zusammengefasst werden, ist ein anderes Thema.

Das Diskussionspapier sollte vorschlagen, dass Informationen zu Vermögenswerten und Schulden, die in konsolidierten Abschlüssen, die die Aktivitäten deutlich unterschiedlicher Geschäftszweige enthalten, gefordert werden, über die von IFRS 8 geforderten hinausgehen sollten. Diese Informationen sollten für betriebliche und finanzierende Aktivitäten gefordert werden.

Fall unterschiedliche Segment Vermögenswerte und Schulden auf die gleiche Art und Weise klassifizieren, können diese Segmente in der Bilanz zusammengefasst werden

Eine Illustration der Vorschläge des Stabs verglichen mit den derzeitigen Anforderungen würde dem Board das Verständnis der Auswirkungen der Vorschläge des Stabs erleichtern.

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