Darstellung des Abschlusses

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Der Stab des FASB wurde für diese Sitzung per Videoverbindung zugeschaltet.

Bündeltransaktionen und Fremdwährungsumrechnung

Auf ihren jeweiligen Sitzungen im Juli 2006, waren IASB und FASB jeweils zu dem Schluss gekommen, dass der Arbeitsgrundsatz des inneren Zusammenhangs derjenige sein solle, der das Projekt zur Darstellung des Abschlusses bestimmen sollte. Nach dem Arbeitsgrundsatz des inneren Zusammenhangs werden Vermögenswerte und Schulden in funktionalen Kategorien zusammengefasst (operatives Geschäft, Investment- und Finanzierungstätigkeiten, etc.). Erträge und Aufwendungen (einschließlich Gewinnen und Verlusten), die mit diesen Vermögenswerten und Schulden in Zusammenhang stehen, werden in den entsprechenden Kategorien der Aufstellung über das vollständige Einkommen ausgewiesen, und Cash Flows, die mit diesen Vermögenswerten und Schulden in Zusammenhang stehen, werden in den entsprechenden Kategorien der Kapitalflussrechnung ausgewiesen.

Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass eine einzelne Transaktion mehrere Vermögenswerte (oder eine Kombination von Vermögenswerten und Schulden) umfasst, die im Rahmen des vorgeschlagenen Darstellungsformats in mehr als nur einer Kategorie erfasst würden. Derartige Transaktionen werden auch als Bündeltransaktionen (basket transactions) bezeichnet.

Der Stab präsentierte eine Ausarbeitung, in der erörtert wird, wie Bündeltransaktionen in der Kapitalflussrechnung und in der Aufstellung über das vollständige Einkommen klassifiziert werden sollen.

Klassifizierung in der Kapitalflussrechnung

Möglichkeit A:

Man verlangt von einem Unternehmen, dass es alle Cash Flows, die mit einer Bündeltransaktion zusammenhängen, bestehenden Kategorien zuweist. Diese Möglichkeit wurde weiter unterteilt:

A-1 Zuweisung von Cash Flows auf Basis der anteiligen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden

A-2 Zuweisung des Cash Flows zu nur einer Kategorie auf Basis der Funktion, die vermutlich die vorherrschende Quelle des Cash Flows sein wird

A-3 Keine Vorschrift bezüglich der Zuweisung des Cash Flows

Möglichkeit B:

Man verlangt von einem Unternehmen, dass es alle Cash Flows, die mit einer Bündeltransaktion zusammenhängen, in einer neuen Kategorie "Erwerbungen und Verkäufe" (Acquisitions and Disposals) ausweist.

Möglichkeit C:

Man verlangt von einem Unternehmen, dass es alle Cash Flows, die mit bestimmten Bündeltransaktionen zusammenhängen, bestehenden Kategorien zuweist und Cash Flows, die mit anderen Bündeltransaktionen zusammenhängen, in einer neuen Kategorie "Erwerbungen und Verkäufe" (Acquisitions and Disposals) ausweist.

Klassifizierung in der Aufstellung über das vollständige Einkommen

In der Ausarbeitung wurde gefragt, ob Erträge und Aufwendungen (einschließlich Gewinnen und Verlusten), die mit einer Bündeltransaktion zusammenhängen, jeder Kategorie, in der die Vermögenswerte (oder die Kombination von Vermögenswerten und Schulden) klassifiziert sind, zugeordnet werden sollten.

Diese Sachverhalte wurden kürzlich bei einer Lerneinheit des FASB diskutiert, und es wurde eine Reihe von Bedenken angemeldet. Der Board stimmte diesen Bedenken zu, zu denen unter anderem die folgenden gehörten:

die Bruttoberechnung von Cash Flows unter Möglichkeit A-1;

eine Zuweisung auf Basis anteiliger beizulegender Zeitwerte war nicht überlegt worden;

die Zuweisung von Cash Flows war vor der Zuweisung von der Zuweisung von Erträgen und Aufwendungen erörtert worden und nicht umgekehrt.

Der Board kam zu keiner Entscheidung, und man kam überein, dass der Stab die Ausarbeitung für eine spätere Diskussion noch einmal überarbeiten und dabei die auf der Sitzung erhobenen Bedenken beachten solle.

Darstellung von Informationen bezüglich der Veränderung von ausgewiesenen Beträgen von Vermögenswerten und Schulden

Der Board führte die Diskussion zur Anwendung des Arbeitsgrundsatzes fort, der aussagt: "Abschlüsse sollen Informationen in einer Art und Weise darstellen, die dem Adressaten zu verstehen hilft, was eine Veränderung in der ausgewiesenen Beträge der einzelnen Vermögenswerte und Schulden ausgelöst hat."

Grundlage, auf der Beträge aufgeteilt werden, die als Ertrag oder Aufwand erfasst werden

Der Arbeitsgrundsatz der Aufteilung besagt, dass Positionen aufgeteilt werden müssen, "wenn diese Aufteilung die Nützlichkeit der Informationen für die Vorhersage zukünftiger Cash Flows verbessert". Die vorläufige Ansicht des Boards im März war, dass sie Beträge, die als Ertrag oder Aufwand erfasst werden, auf Basis der Merkmale Nachhaltigkeit und Bewertungssubjektivität erfolgen solle. Beständigkeit wurde definiert als "wiederkehrend und von vorhersagbarer Höhe".

In seiner Ausarbeitung kam der Stab zu dem Schluss, dass es schwierig sei, ein Aufteilungsschema zu definieren und anzuwenden, das auf dem Begriff der Bewertungssubjektivität beruht. Darüber hinaus sei es fast unmöglich, eine anwendbare Definition von "wiederkehrend" zu finden. Deswegen wies der Stab empfehlend darauf hin, dass eine Aufteilung auf Basis der vorhersagbaren Höhe eines Betrags, der als Ertrag oder Aufwand erfasst werde, Informationen in einer Art und Weise aufteilen würde, die Nützlichkeit der Informationen für die Vorhersage zukünftiger Cash Flows verbessere.

Der Stab empfahl auch, dass sowohl vorhersagbare als auch nicht vorhersagbare Beträge, die als Ertrag oder Aufwand erfasst werden, weiter aufgeteilt werden sollten in (a) Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts und (b) alle anderen Veränderungen. Dies geschah vor dem Hintergrund, das eine derartige Aufteilung von Beträgen, die als Ertrag oder Aufwand erfasst werden, dem Adressaten dabei behilflich sein würden, die Gründe für die Veränderung von ausgewiesenen Beträgen von Vermögenswerten und Schulden zu verstehen.

Der Board erörterte die Sachverhalte und kam in Hinblick auf die Erstellung eines ersten Diskussionspapiers zu folgen Schlüssen:

Der Board stimmt nicht dafür, Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden, die als Ertrag oder Aufwand erfasst werden, nach der vorhersagbaren Höhe aufzuteilen, weil das Konzept der vorhersagbaren Höhe nicht klar sei. Der Board war sich insbesondere unsicher, ob sich die vorhersagbare Höhe auf die zukünftigen Cash Flows beziehe oder den zukünftig ausgewiesenen Betrag der Position (oder auf beide).

Die Definition von "Anpassungen des beizulegende Zeitwerts" müsste dahingehend verdeutlicht werden, dass sie sich auf alle Bewertungsänderungen beziehe.

Der Stab solle erwägen, ob eine Aufteilung nach (a) Bewertungsanpassungen und (b) anderes als Bewertungsanpassungen dem Anwender zusätzliche Informationen zur Verfügung stellen würde - dies eingedenk der Tatsache, dass unter dem vorgeschlagenen Darstellungsformat eine Unterscheidung der Positionen nach Bewertungsgrundlage sowieso verlangt würde.

Wenn eine solches Aufteilungsschema zusätzliche Informationen bieten würde, ist der Board der Auffassung, dass ein Ausschluss bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden "aus Sicht der Unternehmensführung" möglich sein sollte. Dies würde der Unternehmensführung die Möglichkeit geben, bestimmt Bewertungsänderungen nicht aufzuteilen, die sie als integralen Bestandteil der allgemeinen Geschäftsaktivität ansieht (beispielsweise Vorratsüberalterung, Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen), die dann unter (b) subsumiert werden könnten.

Methoden für die Darstellung von Informationen zu Veränderungen bei Vermögenswerten und Schulden

Der Board diskutierte die folgenden drei Möglichkeiten, Informationen darzustellen, die die Veränderung der ausgewiesenen Beträge von Vermögenswerten und Schulden erklären:

Möglichkeit A: Überleitungsrechnung auf die Bilanz

Möglichkeit B: Matrix der Aufstellung über das vollständige Einkommen

Möglichkeit C: Überleitungsrechnung von der Kapitalflussrechnung und von der Aufstellung über das vollständige Einkommen

Diese Formate wurden in Hinblick auf die drei Arbeitsgrundsätze dieses Projekts diskutiert, die mit dem Sachverhalt in Verbindung stehen - Abschlüsse sollten Informationen so darstellen, dass

sie ein innerlich zusammenhängendes Bild der Finanzlage eines Unternehmens ergeben

Adressaten geholfen wird, zu verstehen, was die Änderungen der ausgewiesenen Beträge der einzelnen Vermögenswerte und Schulden verursacht hat

Adressaten geholfen wird, die Unterschiede zwischen Bartransaktionen und Periodenabgrenzung einzuschätzen.

Der Board kam zu dem Schluss, dass alle drei Möglichkeiten in dem ersten Diskussionspapier dargestellt werden sollen. Die vorläufige Ansicht des Boards war, dass Möglichkeit C die vorzuziehende Methode sei, um weiter aufgeteilte Informationen in Abschlüssen darzustellen, weil sie (a) Einblick gibt, was die Veränderungen der ausgewiesenen Beträge von Vermögenswerten und Schulden verursacht hat, (b) am ehesten dem Arbeitsgrundsatz des inneren Zusammenhangs gerecht wird (insbesondere zwischen der Kapitalflussrechnung und der Aufstellung über das vollständige Einkommen) und (c) eine aussagefähige Überleitung von Kapitalflussinformationen und Informationen zu Erträgen und Aufwendungen bietet.

Einbeziehung der Fremdwährungsumrechnung und der "Erwerbungen und Verkäufe" in eine Bilanzüberleitung

Der Board erörterte diesen Sachverhalt nicht, weil die Überleitung auf die Bilanz (Möglichkeit A s.o.) nicht die bevorzugte Methode war.

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