Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Kosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen

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Auswertung der Stellungnahmen

Der Stab stellte seine Auswertung der zu IASB-Entwurf zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Kosten der Beteiligung an einem Tochterunternehmen eingegangenen Stellungnahmen vor. Die Auswertung kann in den Materialien für Beobachter auf der Seite des IASB eingesehen werden (Agendapapier 10A).

Der Stab fragte nur nach ersten Reaktionen des Boards auf die eingegangenen Stellungnahmen; demzufolge wurden keine Entscheidungen getroffen.

Angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Dieser Entwurf schlägt vor, als angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten entweder den Buchwert des Reinvermögens des Tochterunternehmens bestimmt nach dessen IFRS oder dessen beizulegenden Zeitwert zuzulassen.

Die Wahlmöglichkeit des beizulegenden Zeitwerts fand große Unterstützung.

Im Hinblick auf die Verwendung des Buchwerts wurde in vielen Stellungnahmen vorgezogen, die angenommenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten mit dem Buchwert des Reinvermögens bestimmt nach den vorherigen nationalen Rechnungslegungsstandards anzusetzen. Dies sollte entweder anstelle von oder in Verbindung mit den im Entwurf vorgeschlagenen Erleichterungen gelten. Der Hauptgrund für den Widerstand war, dass der Ansatz im Entwurf nicht die Aufnahme eines Geschäfts- oder Firmenwerts in den Buchwert des Reinvermögens gestattet, denn das zu tun käme dem Ansatz von selbstgeneriertem Geschäfts- oder Firmenwert gleich. In den Stellungnahmen wurde zu bedenken gegeben, dass dies zu einer Wertminderung der Beteiligung an einem Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Überganges nach IFRS führen könnte. Diese Wertminderung könnte zu solch ungünstigen Steuer- oder rechtlichen Szenarien führen - besonders in der Auswirkung auf die zur Gewinnausschüttung zur Verfügung stehenden Erträge -, dass viele Unternehmen weiterhin lieber auf die Anwendung von IFRS für ihre Einzelabschlüsse verzichten würden.

Die folgenden Methoden, um die angenommenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu ermitteln, wurden in den Stellungnahmen vorgeschlagen:

(a) Kosten nach den vorherigen nationalen Rechnungslegungsstandards,

(b) das Höhere von dem Buchwert der Beteiligung nach den vorherigen nationalen Rechnungslegungsstandards und dem Reinvermögen (nach den Vorschriften des Entwurfs),

(c) das Reinvermögen des Tochterunternehmens (nach IFRS) einschließlich historischem Geschäfts- oder Firmenwert,

(d) das Reinvermögen des Tochterunternehmens (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), das im konsolidierten Abschluss angesetzt ist.

Ein Boardmitglied gab zu, dass "die Sache mit dem Geschäfts- oder Firmenwert" ein wichtiger Punkt sei, den man weiter erörtern solle. Die Mehrheit der Boardmitglieder schien jedoch keinen der vorgeschlagenen alternativen Ansätze zu unterstützen. Besonders im Hinblick auf die Methoden (b) und (c) erklärte ein Boardmitglied, dass der Grund, weshalb man die Erleichterungen schaffen wolle, die Schwierigkeiten bei der Bestimmung der Kosten sei. Seiner Meinung nach zeigten die alternativen Ansätze, dass die Unternehmen sehr wohl in der Lage seien, die Kosten zu bestimmen, und deshalb keine Erleichterungen bräuchten. Es schien allgemeine Zustimmung zu dieser Ansicht zu geben.

Gewinne aus dem Zeitraum vor dem Unternehmenserwerb

Der Entwurf sieht einen vereinfachten Ansatz für die Bestimmung der vor dem Unternehmenserwerb akkumulierten Gewinne eines Tochterunternehmens zum Zweck der Anschaffungskostenmethode gemäß IAS 27.

Der Stab gab der Meinung Ausdruck, dass in viel Stellungnahmen als Grund des Problems ein grundlegender Fehler in IAS 27 (d.h. die Anschaffungskostenmethode) genannt wird. Dies sei kein Problem der erstmaligen Anwendung. In diesen Stellungnahmen wird vorgeschlagen, IAS 27 zu ändern, so dass Dividenden aus Tochterunternehmen als Erträge aus Investitionen behandelt werden können - nachdem der Buchwerts des Tochterunternehmens in den Büchern des Mutterunternehmens einem Wertminderungstest unterzogen wurde und festgestellt wurde, ob die Dividende ihrem Gehalt nach ein Ertrag aus investiertem Kapital ist.

Der Board nahm einen Vorschlag der Führung des Stabs an, zu prüfen, ob eine nachfolgende Änderung von IAS 27 ein gangbarer Ansatz sei. Der Stab wurde gebeten, ein Diskussionspapier für eine zukünftige Sitzung vorzubereiten.

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