Ergebnis je Aktie

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(Der Stab des FASB wurde der Sitzung für diesen Punkt per Videolink zugeschaltet)

Der Board setzte seine Diskussion fort, die zum Abschluss des kurzfristigen Konvergenzprojektes mit dem FASB zu Änderungen an IAS 33 führen sollen.

Der Board hatte vormals Entscheidungen getroffen, um dem Vorschlag des FASB zu folgen, dass Ergebnisse oder die Anzahl der Aktien nicht angepasst werden, wenn ein Derivat über das eigene Eigenkapital erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Dies würde sowohl für eigenständige Derivate über das eigene Eigenkapital gelten als auch für einbettete Derivate, die nicht der Definition von Eigenkapital genügen.

Auf diese Sitzung kam der Board überein, dieses Prinzip auch auf solche Instrumente auszuweiten, bei denen eine Umwandlung in Aktien möglich ist, während das ganze Instrument nicht der Definition von Eigenkapital genügt und eine finanzielle Verbindlichkeit darstellt, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Ein Beispiel sähe so aus: Ein Unternehmen wählt die Fair-Value-Option für das ganze Instrument und setzt deshalb kein separates eingebettetes Derivat an.

Der Board kam überein, dass bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie nach der Methode der zwei Klassen die tatsächlich an die Anteilseigner der umlaufenden Aktien gezahlten Ausschüttungen verwendet werden sollen.

Der Board erörterte potenzielle Unterschiede, die zwischen US-GAAP und IFRS bezüglich der Rechnungslegung von Terminkäufen und, zu einem geringeren Grad, geschriebenen Verkaufsoptionen über das eigene Eigenkapital existieren könnten.

Der Board schlug vor, dass brutto und physisch erfüllte Termingeschäfte nicht verwässernd seien, da davon ausgegangen wird, dass das Unternehmen das Eigenkapital mit Eintritt in den Vertrag erworben hat. Der Board war auch der Ansicht, dass jegliche auf Stammaktien zu zahlenden Dividenden, die dem Termingeschäft unterliegen, als Aufwand angesetzt werden. Es wurde ein Vergleich zwischen den Ansätzen des FASB und des IASB für verschiedene Instrumente gezogen. In einigen Fällen war das Ergebnis je Aktie gleich, obwohl die Art der Berechnung abwich. In anderen Fällen war das Ergebnis je Aktie unterschiedlich, weil die zugrunde liegende Bilanzierung der potenziellen Stammaktie abwich.

Es gab noch eine weitere Diskussion zu einem Sachverhalt, der nicht in den Arbeitsunterlagen des Boards vorgesehen war und der Terminkaufvereinbarungen betraf, bei denen die Ausschüttungen je Aktie an den Emittenten zurückgegeben werden (die Arbeitsunterlagen des Boards gingen davon aus, dass die Gegenpartei des Termingeschäfts die Dividenden einbehält). Auch hier ging es um die Frage, ob ein unterschiedliches Ergebnis je Aktie unter IFRS und US-GAAP resultiert. Der Board wollte in dieser Hinsicht keine Abweichung und kam daher überein, den Sachverhalt im September noch einmal zu erörtern.

Im Hinblick auf Konvergenz hielt der Board fest, dass Konvergenz erreicht sei, wenn das Ergebnis je Aktie auf die gleiche Art und Weise berechnet werde. Unterschiedliche Beträge unter US-GAAP und IFRS hinsichtlich des Ergebnisses je Aktie könnten sich aber immer noch ergeben, wenn die zugrunde liegende Bilanzierung der Instrumente abweiche.

Die Veränderungen an IAS 33 sollen am 1. Januar 2009 in Kraft treten, um eine zeitliche Koinzidenz mit dem vom FASB vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens (15. Dezember 2008) zu erreichen.

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