Anteilsbasierte Vergütungen – Ausübungsbedingungen und Annullierungen

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Der Zweck dieser Diskussion war, sich Bedenken anzunehmen, die ein Boardmitglied als Reaktion auf den Abstimmungsentwurf geäußert hatte. Dieses Boardmitglied lehnt die Art und Weise ab, wie der Tag der Gewährung offensichtlich allgemein nach IFRS 2 interpretiert wird.

Die Definition des Tags der Gewährung wird in den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2 nicht erwähnt. Es gibt jedoch ein Zusammenwirken zwischen der Bestimmung des Tags der Gewährung und den vorgeschlagenen Annullierungsbedingungen. Auf der Maisitzung hatte der Board entschieden, dass eine Annullierung nicht vor dem Tag der Gewährung erfolgen könne. Da der Tag der Gewährung nach IFRS 2 und SFAS 123 (überarbeitet) unterschiedlich sein kann, könnte das gleiche Ereignis von dem einen Standard als Stornierung eines Aufwands (weil der Tag der Gewährung noch nicht eingetreten ist) und von dem anderen Standard als Vorverlegung des Aufwands (weil der Tag der Gewährung bereits eingetreten ist) behandelt werden.

Der Board erkannte an, dass die bestehende Definition des Tags der Gewährung (insbesondere der Begriff "gemeinsames Verständnis") missverständlich sein könne.

Der Board traf keine fachlichen Entscheidungen in Bezug auf die Definition des Tags der Gewährung, aber die folgenden Alternativen wie mit dem Entwurf weiter fortzufahren sei wurden erörtert:

Herausgabe des Abstimmungsentwurfs wie vorgesehen und spätere Adressierung des Sachverhalts bezüglich des Tags der Gewährung in einem separaten Projekt.

Zurückhaltung des Abstimmungsentwurfs und Adressierung des Sachverhalts bezüglich des Tags der Gewährung in diesem Projekt. Es wurde darauf hingewiesen, dass dies bedeutet, dass der Entwurf noch einmal zur Stellungnahme freigegeben werden muss.

Der Board entschied, über die weitere Vorgehensweise im September 2007 zu entscheiden und bat den Stab, ein Papier vorzubereiten, das den den Sachverhalt bezüglich des Tags der Gewährung in in größerer Detailtiefe analysiert.

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