Ertragsteuern

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Der Board hielt eine kurze Diskussion zu drei Sachverhalten ab, die gelöst werden sollten, bevor der gemeinsame Entwurf vom FASB und vom IASB veröffentlicht werden sollte.

Steuergutschriften und investitionsabhängige Steuergutschriften

Der Board kam überein, dass "investitionsabhängige Steuergutschriften", um mit der Ausnahme aus dem Anwendungsbereich von SFAS 109 konsistent zu sein, als Steuergutschriften, die direkt mit dem Erwerb des abschreibungsfähigen Vermögenswert in Verbindung stehen, definiert werden sollten.

Spezielle Abzüge

In SFAS 109 gibt es ausdrückliche Vorschriften für bestimmte "spezielle Abzüge", die ein Merkmal des US-amerikanischen Steuersystems sind. IAS 12 behandelt diesen Sachverhalt derzeit nicht. Der Board entschied, dass IAS 12 sich auch weiterhin nicht zu speziellen Abzügen äußern solle. Dem Board und dem Stab sind keine Probleme bekannt, die in der Praxis dadurch entstehen, obwohl dies nicht bedeutet, dass es eine einheitliche Behandlung gebe oder dass nicht in Zukunft Probleme auftreten könnten.

Ansatz nach gewichteter Wahrscheinlichkeit zur Bestimmung des zu verwendenden Steuersatzes

Der Board kam überein, dass der Steuersatz für die Bewertung von latenten Steueransprüchen und -schulden weiterhin einfach der Steuersatz sein solle, der erwartet wird. Hierbei handele es sich nicht um einen Erwartungswert sondern um eine bestmögliche Schätzung des Steuersatzes, der im Hinblick auf die Art des betreffenden Ertrages verwendet werden würde.

Die Verwendung eines Ausschüttungs- oder Thesaurierungssatzes

Der Board erörterte die Situation bestimmter Unternehmen (wie beispielsweise Immobilienfonds), die einem besonderen Steuersatz unterliegen (oft bedeutend niedriger als die normalen Unternehmensteuersätze), wenn sie einen gegebenen Prozentsatz ihres Einkommens jährlich als Dividende ausschütten.

Der Board entschied, dass ein Unternehmen bei der Bewertung von latenten Steueransprüchen und -schulden den Steuersatz verwenden soll, von dem es erwartet, dass er angewendet werden wird. Der Board gestand ein, dass dies eine Abwendung von seinen bisherigen Entscheidungen sei, aber war der Meinung, dass die Forderung, den erwarteten Steuersatz zu verwenden, ein Konzept sei, dass bereits sowohl in SFAS 109 als auch in IAS 12 enthalten sei. Einige Boardmitglieder waren sehr unglücklich über die Auswirkungen dieser Entscheidung, aber waren dennoch nicht bereit, deswegen das Ganze Bündel von Vorschlägen abzulehnen.

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