Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen

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Cash-Balance-Pläne und ähnliche Pläne - Definitionen von Leistungszusagen

Auf der Sitzung im Juli hatte der Board drei Arten von Leistungszusagen diskutiert: Leistungsorientierte Zusagen (defined benefit, DB), beitragsorientierte Zusagen (defined contribution, DC) und renditeorientierte Zusagen (defined return, DR). Der Board hatte einige Änderungen an den vorgeschlagenen Definitionen vorgeschlagen. Insbesondere hatte der Board angemerkt, dass DC-Zusagen eine Untergruppe von DR-Zusagen seien, und die Frage war aufgekommen, ob man diese beiden Kategorien nicht zusammenfassen könne. Darüber hinaus hatte ein Boardmitglied die Beweggründe dafür hinterfragt, dass die DB-Kategorie als Restgröße festgelegt werde und nicht die DR-Kategorie.

Auf dieser Sitzung diskutierte der Board die folgenden drei Sachverhalte: die Klarstellung der Definition von DR-Zusagen, die Zusammenfassung von DC- und DR-Zusagen und die Klassifizierung der Restgröße.

Klarstellung der Definition von renditeorientierten Zusagen

Das Ziel der geänderten Definition von DR-Zusagen lag darin, die folgenden Sachverhalte zu verdeutlichen:

Die Klassifizierung der Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt anhand der Art und Weise, wie die zugesagte Leistung angesammelt wird. Die Art und Weise, in der die Verpflichtung aus Leistungszusagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt wird, berührt die Definition nicht.

Die Beitragsanforderung muss von zukünftigen Gehaltserhöhungen unabhängig sein.

Die Klassifizierung der Leistungszusage sollte sich darauf konzentrieren, ob oder ob nicht sie unabhängig vom zukünftigen Gehalt ausgedrückt werden kann. Die gleiche Leistungszusage kann entweder als derzeitiges Gehalt beschrieben werden (unabhängig vom zukünftigen Gehalt) oder als Durchschnitt über den Erdienungszeitraum hinweg (abhängig vom zukünftigen Gehalt).

Leistungszusagen über feste Beträge, die zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu zahlen sind, sind DR-Zusagen.

Die Verpflichtung des Arbeitgebers aus jedweden negativen Erträgen aus gezahlten Beiträgen ist in der renditeorientierten Komponente enthalten.

Einige Leistungszusagen können eine Kombination von zwei oder mehr Arten von renditeorientierten Zusagen enthalten.

Die vorgeschlagene geänderte Definition einer DR-Zusage lautet „eine Leistung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die durch einen Beitragsbetrag angesammelt wird, der jederzeit unabhängig von dem Gehalt ausgedrückt werden kann, das nach diesem Zeitpunkt erworben werden wird.

Bezüglich einiger DR-Zusagen kann das Unternehmen eine Verpflichtung für die zugesagte Rendite auf die geleisteten Beiträge haben. Die zugesagte Rendite ist ein garantierter fester Ertrag, die Veränderung in Wert eines Vermögensgegenstandes oder einer Gruppe von Vermögenswerten, die Veränderung eines Indexes oder eine beliebige Kombination der vorgenannten".

Die obige Definition renditeorientierter Zusagen führte den Board in eine lange Diskussion über die Charakteristika und Merkmale von DC-, DR- und DB-Plänen. Der Board wurde daran erinnert, dass die Zielsetzung der DR-Kategorie eigentlich war, solche Pläne aufzunehmen, in denen festgelegte Beiträge (unabhängig von zukünftigem Gehalt) vom Arbeitgeber geleistet werden und bei denen es einen zugesagten Betrag auf ein Vermögen gibt. Der Board kam schließlich zu dem Schluss, mit den vorgeschlagenen Definitionen fortzufahren und im Diskussionspapier deutlich zu machen, was der Board beabsichtigt hatte, um dann dazu die Meinung der Stellungnehmenden zu erhalten. Der Board gab an, dass dies das Beste sei, was man habe erreichen können bezüglich der Definitionen.

Zusammenfassung von beitragorientierten und renditeorientierten Zusagen

Auf der Sitzung im Juli hatte der Board den Stab gebeten, zu überlegen, ob DR- und DC-Zusagen in einer Kategorie zusammengefasst werden könnten. Der einzige Unterschied liegt darin, dass bei DC-Zusagen das Unternehmen keine weitere Verpflichtungen hat, wenn die Beiträge geleistet worden sind, während bei DR-Zusagen das Unternehmen eine Leistungsverpflichtung über die zugesagte Rendite hat. Daher seien DC-Zusagen nur ein besonderer Fall von DR-Zusagen.

Der Board gestand ein, dass die Unterscheidung zwischen beiden Arten von Zusagen bisweilen schwierig ist. einige DC-Zusagen gestatten dem Arbeitgeber, die Beitragszahlungen in den Plan auf einen bestimmten Zeitpunkt aufzuschieben. Der Arbeitgeber hat eine Leistungsverpflichtung für die aufgeschobenen Beitragzahlungen und möglicherweise auch für die Erträge aus solchen Zahlungen. Dies könnte dazu führen, dass manche Leistungszusagen als DC kategorisiert werden, wenn die Beitragzusagen geleistet worden sind, oder als DR, wenn die Beitragzahlungen noch nicht geleistet worden sind.

Der Board kam zu dem Schluss, DC-Zusagen und DR-Zusagen als DR-Zusagen zusammenzufassen. Sonst könnten entweder bestimmte Leistungszusagen jeweils anderen Kategorien zugeordnet werden in Abhängigkeit davon, wann der Arbeitgeber die Beiträge leistet, oder es müsste eine willkürliche Festlegung geben, bis zu welchem Zeitpunkt die Zahlungen zu erfolgen haben. Darüber hinaus gestand der Board ein, dass in manchen Situationen die Unterscheidung zwischen DC- und DR-Plänen schwierig sei und dass daher, wenn man beide Arten von Plänen in einer Kategorie zusammenfasse, nämlich DR, dies den Sachverhalt vereinfachen würde, die die zu Grunde liegenden Rechnungslegungsprinzipien eh dieselben seien.

Restgröße

Der Baord entschied, dass die Restgröße weiter DB sein solle. Der Baord wies darauf hin, dass es eine Restmenge von Leistungszusagen gebe, die bis jetzt noch gar nicht erörtert worden seien (beispielsweise medizinische Versorgungspläne nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Darüber hinaus sei der Umfang dieser Phase I auf die Arbeiten beschränkt, die innerhalb von vier Jahren zu bewältigen sei. Jegliche Veränderungen sollten sich daher auf die bereit klar identifizierten Problemfälle von Plänen beschränkt bleiben.

Bewertung der Verpflichtung aus renditeorientierten Zusagen

Auf Grundlage früher vom Board getroffener Entscheidungen hat der Stab verschiedene Ansätze für die Bilanzierung der Beitragsverpflichtung und der zugesagten Rendite einer DR-Zusage ausgearbeitet. Der Stab schlug vor, dass die Verpflichtung des Arbeitgeber mit dem beizulegenden Zeitwert bemessen werden sollte.

Es gab einige abweichende Meinungen im Board bezüglich der Frage, ob die vorgeschlagenen Bewertung mit recht als beizulegender Zeitwert beschrieben werden könnte. Die Ansicht des Boards war, dass die Beitragverpflichtung und die zugesagte Rendite, die bewertet werden, auf der Annahme gründen, dass es keine Veränderung in der Leistungszusage geben werde. Deshalb wies der Board den Stab an, einen "Baustein"-Ansatz für die Bewertung der DR-Zusage zu entwickeln, und erwog, dass dieser die Grundlage für das Diskussionspapier sein sollte. Die Bausteine sollten die Schlüsselprinzipien in der Bewertung der DR-Zusage erklären.

Bewertung von Leistungen in der Auszahlungs- und der Aufschubphase

In den meisten Vereinbarungen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, können die den Arbeitnehmern gemachten Zusagen als aus drei unterschiedlichen Phasen bestehend betrachtet werden: Ansammelphase, Aufschubphase und Auszahlungsphase. Während der Ansammelphase unterscheidet sich die Bewertung von Leistungen bei DR- und DB-Plänen.

Die Frage ist, ob sich die Bewertung bei Eintritt in die Aufschub- oder die Auszahlungsphase ändern sollte, da dies zum Ansatz eines Gewinns oder Verlustes aus den Planschulden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Veränderung der Bewertungsattribute führen könnte. Der Board diskutierte ausführlich über dieses Thema, und die vorläufige Ansicht war, dass bei Eintritt in die Aufschub- oder Auszahlungsphase kein Gewinn oder Verlust angesetzt werden sollte. Dies steht im Einklang mit der derzeitigen Bilanzierung von DB-Plänen nach IAS 19, bei der die Methode der laufenden Einmalprämien während der Ansammelphase und während der Aufschub-/Auszahlungsphase verwendet wird. Der Board konnte keine Übereinstimmung erreichen und kam deshalb zu dem Schluss, dieses Thema auf der nächsten Sitzung erneut zu erörtern.

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