Rahmenkonzept ─ Berichtseinheit

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Stellungnahmen zur Abstimmungsvorlage

Im Juli erhielten die Boardmitglieder und fünf externe Prüfer eine vorläufige Abstimmungsvorlage des Diskussionspapiers zu Berichtseinheiten und wurden um Stellungnahme gebeten.

Auf dieser Sitzung wurden die eingegangenen Stellungnahmen und die vorgeschlagenen Änderungen mit den Boardmitgliedern erörtert, um herauszufinden, ob der Board mit den vorgenommenen Änderungen zufrieden ist und ob er dem Stab gestatte, mit der Erstellung einer endgültigen Abstimmungsvorlage des Diskussionspapiers fortzufahren.

Allgemeine Sachverhalte bezüglich einer einzelnen Berichtseinheit

Die eingegangenen Stellungnahmen benannten hinsichtlich dieses Abschnitts einen Mangel an Klarheit über die Ziele, die dieser Abschnitt anstrebe, und erwähnten Schwierigkeiten, die Verbindung dieses Abschnitts mit dem Abschnitt, der sich der Berichtseinheit der Gruppe widmet, zu sehen. Der überarbeitete Abschnitt macht dies deutlich:

Der Board erwog, eine Definition einer Berichtseinheit zu entwickeln.

Die juristische Existenz reicht aus, um festzustellen, dass eine Berichtseinheit existiert.

Ein Teil einer rechtlichen Einheit ─ beispielsweise ein Geschäftszweig ─ kann eine Berichtseinheit sein.

Darüber hinaus ist der überarbeitete Abschnitt deutlicher mit der Zielsetzung der Rechnungslegung verbunden. Die Beschreibung einer Berichtseinheit ist ebenfalls leicht verändert worden und lautet nun "ein fest umrissener Bereich von Geschäftstätigkeit, der für derzeitige und mögliche Investoren und Kreditgeber von Interesse ist".

Ein Boardmitglied betonte, dass es wichtig sei, die hier gemeinte Bedeutung von "Geschäft" mit der in den IFRS bereits vorhandenen Definition zu verknüpfen. Ein anderes Boardmitglied fragte, ob untergeordnete Einzelabschlüsse als Mehrzweckabschlüsse angesehen werden könnten, da die Vollständigkeitsversicherung nicht eingehalten werden könne. Die Diskussion wurde auch im nachfolgenden Abschnitt noch einmal aufgegriffen. Im Endeffekt stimmte der Board der überarbeiteten Fassung dieses Abschnitts vorbehaltlich einiger kleiner Änderungen zu.

Weitere Kommentare

In dem Abschnitt über Konzernabschlüsse und Einzelabschlüsse von Mutterunternehmen hält die vorläufige Abstimmungsvorlage fest, dass "die Mehrheit der Mitglieder des FASB zu dem Schluss gekommen sei, dass von der Konzeption her der Einzelabschluss eines Mutterunternehmens kein Pflichtbestandteil des Mehrzweckabschlusses dieses Mutterunternehmens sein sollte". Diese Aussage führte zu erheblichen Diskussionen unter den Boardmitgliedern darüber, ob Einzelabschlüsse von Mutterunternehmen in allen Fällen erforderlich seien, nur unter bestimmten Umständen oder ob zusätzliche Informationen ausreichend seien. Zu einem bestimmten Zeitpunkt der Debatte kam der Board überein, eine Abstimmung abzuhalten, ob der Einzelabschluss eines Mutterunternehmens Pflichtbestandteil des Mehrzweckabschlusses dieses Mutterunternehmens sein sollte. Der Board konnte sich jedoch nicht auf die genaue Formulierung der Frage festlegen, über die abgestimmt werden sollte, und entschied daher, die Abstimmung auf die nächste Boardsitzung zu verschieben.

Schließlich kam der Board zu dem Schluss, es dem Projektmanager zu überlassen, was effizienter sei: die Abstimmungsvorlage auf Basis all der gemachten Kommentare zu überarbeiten und sie nicht noch einmal dem Board vorzulegen oder das Papier dem Board noch ein weiteres Mal vorzulegen. Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt ob der Anzahl der einzuarbeitenden Kommentare.

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