Jährliche Verbesserungen 2006-2007 ─ Zwei Restanten im Hinblick auf die vorgeschlagenen Änderungen, die in den umfassenden Entwurf im Oktober 2007 aufgenommen werden sollen

Date recorded:

IAS 39 ─ Umklassifizierung von Finanzinstrumente in die und aus der Klassifizierung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten

Ein Boardmitglied und der Stab für Finanzinstrumente hielten fest, dass die vorgeschlagene jährliche Verbesserung bezüglich dieses Sachverhalts wie sie auf der Junisitzung beschlossen worden war nicht im Einklang mit der Fair-Value-Option stehe.

Der Board stimmte zu, Paragraph 9 (a) (ii) und (iii) von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung dahingehend zu verdeutlichen, dass Veränderungen der Grundlage der Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten nach dem erstmaligen Ansatz nicht gestattet sein sollten (mit Ausnahme der in den Paragraphen 50 bis 54 von IAS 39 geforderten), wenn ein Unternehmen die Art und Weise ändert, in der es das Finanzinstrument managt.

Dies führt dazu, dass die Paragraphen 50A (c) und 50A (d) aus der vorgeschlagenen Änderung gestrichen werden, und die Definition von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden wie folgt geändert:

(a) Es ist als zu Handelszwecken gehalten eingestuft. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn er/sie:

(i) hauptsächlich mit der Absicht erworben oder eingegangen wurde, das Finanzinstrument kurzfristig zu verkaufen oder zurückzukaufen;

(ii) Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam gemanagter Finanzinstrumenten ist, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen; oder

(iii) ein Derivat ist (mit Ausnahme von Derivaten, die Finanzgarantien sind oder als Sicherheitsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind).

IAS 19 ─ Ersetzung der Formulierung "fällig werden" mit "erwartungsgemäß erfüllt werden"

Die vorgeschlagene Änderung von IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer sollte Übereinstimmung zwischen den Formulierungen, die in den Definitionen verwendet werden, und den Formulierungen in Paragraph 8 bringen.

Der Stab schlug vor, dass der Fokus auf dem Zeitpunkt des Eintritt des Anspruchs des Arbeitnehmers liegen sollte und nicht auf dem Zeitpunkt der Leistungsinanspruchnahme.

Der Board stimmte zu, dass die Formulierung "fällig werden" deshalb durch die Formulierung „zu dem der Arbeitnehmer vollen rechtlichen Anspruch hat" ersetzt werden solle.

IAS 33 ─ Auswirkung von Terminkaufvereinbarungen auf die Berechnung des Ergebnisses je Aktie

Der Board kam mit einer Gegenstimme zu dem Schluss, dass Aktien mit Rückkaufvereinbarung als partizipierende Schuldinstrumente bilanziert werden sollten und als solche als eine eigenständige Klasse von partizipierenden Instrumenten in Übereinstimmung mit der Zwei-Klassen-Methode für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie behandelt werden sollten.

Der Board kam mit einer Gegenstimme zu dem Schluss, dass Aktien mit Rückkaufvereinbarung in Übereinstimmung mit einer brutto erfüllten Terminkaufvereinbarung mit Dividendenrücküberweisung als nicht-partizipierende Schuldinstrumente bilanziert werden sollten und als solche als eine eigenständige Klasse von nicht-partizipierenden Instrumenten in Übereinstimmung mit der Zwei-Klassen-Methode für die Berechnung des Ergebnisses je Aktie behandelt werden sollten.

Nach Ansicht des Boards würden diese beiden Ansätze das gleiche Ergebnis bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP ergeben. Der Board stimmte überein, dass die Berechnung des Ergebnisses je Aktie für Terminkaufvereinbarungen mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Bruttoerfüllung oder Nettoerfüllung, brutto erfüllte geschriebene Put-Optionen und geschriebene Put-Optionen mit einer Wahlmöglichkeit zwischen Bruttoerfüllung oder Nettoerfüllung mit der oben beschriebenen für brutto erfüllte Terminkaufvereinbarungen übereinstimmen sollte. Der Board gestand ein, dass dies ein von US-GAAP abweichendes Ergebnis je Aktie ergeben würde, und kam zu dem Schluss, dass dies als bekannte Abweichung zwischen IFRS und US-GAAP in der Grundlage für Schlussfolgerungen zu IAS 33 herausgestrichen werden sollte.

Bezüglich der folgenden Sachverhalte, die im Papier des Stabs angesprochen wurden, kam der Board zu keinem Schluss:

Ob Dividenden, die bezüglich Aktien mit Rückkaufvereinbarungen in Übereinstimmung mit einer brutto erfüllten Terminkaufvereinbarung gezahlt wurden, als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden sollten.

Ob eine Schuld für eine Ermessensdividende, die bezüglich Aktien mit Rückkaufvereinbarungen in Übereinstimmung mit einer brutto erfüllten Terminkaufvereinbarung zu zahlen sind, angesetzt werden sollte, wenn die Dividenden bekannt gegeben werden, unabhängig davon, ob diese Dividenden als Finanzierungsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt werden oder als Eigenkapitalausschüttung.

Ob die Aktieninhaber, an die diese Dividenden ausgezahlt werden, und die Gegenpartei, von der das Unternehmen die Dividendenzuteilung zurück erhält, unterschiedliche Parteien sind; ob also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Dividenden bekanntgegeben werden, die Schuld für die zu zahlenden Dividenden und die Forderung für die zurück zu überweisenden Dividenden für eine verrechnete Darstellung qualifizieren.

IAS 41 ─ Verschiedene Formulierungsüberarbeitungen, die aus dem Abstimmungsprozess entstanden sind>

Der Board kam über ein, dass IAS 41 Landwirtschaft wie folgt geändert werden sollte mit Ausnahme dessen, dass der letzte Satz verdeutlicht werden sollte bezüglich der Frage, wann der Teil der Zuwendung der öffentlichen Hand, der einbehalten wird, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden sollte:

36 Die Bedingungen für Zuwendungen der öffentlichen Hand sind vielfältig. Beispielsweise kann eine Zuwendung der öffentlichen Hand verlangen, dass ein Unternehmen eine bestimmte Fläche fünf Jahre bewirtschaftet und die Rückzahlung aller Zuwendungen der öffentlichen Hand fordern, wenn weniger als fünf Jahre bewirtschaftet wird. In diesem Fall wird die Zuwendung der öffentlichen Hand nicht als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, bis die fünf Jahre vergangen sind. Wenn die Zuwendung der öffentlichen Hand es jedoch erlaubt, einen Teil der Zuwendung der öffentlichen Hand aufgrund des Zeitablaufes im Verhältnis zur vergangenen Zeit zu behalten, erfasst das Unternehmen die Zuwendung der öffentlichen Hand diesen Teil zeitproportional als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.