IFRS 1 ─ Anschaffungskosten einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen ─ Fortsetzung vom ersten Tag
Angenommene Anschaffungskosten
Der Board hat seine Schlussfolgerungen zu den Alternativen hinsichtlich der angenommenen Anschaffungskosten in Bezug auf das Wahlrecht eines Nettovermögenswertes abgeschlossen (s. o.). Am ersten Tag der Sitzung hatten acht Boardmitglieder angedeutet, dass sie Alternative 2 akzeptieren könnten, wonach die angenommenen Anschaffungskosten auf der Grundlage der nach den vormals angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelten Beträgen zu berechnen. Sechs hatten angedeutet, dass sie mit der ersten Alternative leben könnten, wonach die angenommenen Anschaffungskosten auf der Grundlage der Beträge berechnet würden, die sich aus den zugrunde liegenden Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens im Konzernabschluss zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS ergeben. Allerdings wurde am ersten Tag kein endgültiger Beschluss gefasst, weil zwei Boardmitglieder nicht anwesend waren. Diese Boardmitglieder waren in der Sitzung am Freitag zugegen, und beide deuteten an, dass sie Alternative 2 akzeptieren könnten (das heißt, die zweite Alternative hat die Unterstützung von zahn Boardmitgliedern).