Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen

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Auf der Septembersitzung hatte der Board festgehalten, dass Zusagen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses drei Phasen haben:

Eine Ansammlungsphase, in der der Arbeitnehmer Leistungen im Austausch für die Zusage künftiger Vergütung erbringt. Diese Phase endet, wenn der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheidet.

Eine Aufschubphase, die zeitlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt aber vor Beginn der Leistungsauszahlung (beispielsweise während einer Pensionsaufschubphase oder einer Warteperiode aus gesundheitlichen Gründen).

Eine Auszahlungsphase, während der die Verbindlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer für vorher aufgeschobene Vergütung erfüllt werden.

Die beiden auf der Sitzung aufgeworfenen Fragen waren die folgenden:

Welche Phase oder Phasen sollten die Klassifizierung der Leistungszusage auslösen?

Wie sollte die Leistungszusage in jeder Phase bewertet werden?

Nach kurzer Diskussion einigte sich der Board auf die folgende pragmatische Trennung für die Definition von Leistungszusagen innerhalb des Projekts:

Die Definition einer Leistungszusage nimmt nur auf die Ansammlungsphase Bezug. Insbesondere sollte das Risiko der Langlebigkeit nicht die Klassifizierung beeinflussen; dies wird in die Bewertung der Verbindlichkeit aufgenommen.

Die Verbindlichkeit aus einer Leistungszusage wird nach ihrer Definition bewertet, je nachdem ob sich der Arbeitnehmer in der Ansammlungs-, der Aufschub- oder der Auszahlungsphase befindet.

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