Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ─ Sachverhalte im Diskussionspapier mit Bezug zu leistungsorientierten Zusagen
Auf der Septembersitzung hatte der Board festgehalten, dass Zusagen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses drei Phasen haben:
| Eine Ansammlungsphase, in der der Arbeitnehmer Leistungen im Austausch für die Zusage künftiger Vergütung erbringt. Diese Phase endet, wenn der Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausscheidet. |
| Eine Aufschubphase, die zeitlich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt aber vor Beginn der Leistungsauszahlung (beispielsweise während einer Pensionsaufschubphase oder einer Warteperiode aus gesundheitlichen Gründen). |
| Eine Auszahlungsphase, während der die Verbindlichkeiten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer für vorher aufgeschobene Vergütung erfüllt werden. |
Die beiden auf der Sitzung aufgeworfenen Fragen waren die folgenden:
| Welche Phase oder Phasen sollten die Klassifizierung der Leistungszusage auslösen? |
| Wie sollte die Leistungszusage in jeder Phase bewertet werden? |
Nach kurzer Diskussion einigte sich der Board auf die folgende pragmatische Trennung für die Definition von Leistungszusagen innerhalb des Projekts:
| Die Definition einer Leistungszusage nimmt nur auf die Ansammlungsphase Bezug. Insbesondere sollte das Risiko der Langlebigkeit nicht die Klassifizierung beeinflussen; dies wird in die Bewertung der Verbindlichkeit aufgenommen. |
| Die Verbindlichkeit aus einer Leistungszusage wird nach ihrer Definition bewertet, je nachdem ob sich der Arbeitnehmer in der Ansammlungs-, der Aufschub- oder der Auszahlungsphase befindet. |