Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen

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Der Stab stellte seine Analyse der Stellungnahmen vor, die zum Diskussionspapier des IASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert eingegangen sind. Das Diskussionspapier wurde als eine Art neu etikettierte Ausgabe des FASB-Rechnungslegungsstandards Nr. 157 herausgegeben. Die vollständige Analyse ist in den Materialien für Beobachterauf der Internetseite des IASB enthalten (Agendapapier 2C).

Der Stab bat den Board , das Folgende zu tun:

die Hauptargumente zu erwägen, die in den Stellungnahmen vorgebracht wurden (136 eingegangen);

die Zielsetzung des Projekts zu bestätigen; und

den vorläufigen Projektplan des Stabs zu genehmigen.

Die wichtigsten in den Stellungnahmen durch die Anwender vorgebrachten Punkt beinhalten die folgenden (s. Agendapapier 2C für eine detaillierte Analyse):

allgemeine Zustimmung, dass ein Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert notwendig ist,

Bedenken hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, wenn der genaue Zusammenhang unbekannt ist,

die Wechselwirkung zwischen dem Projekt zum beizulegenden Zeitwert und dem Projekt zum Rahmenkonzept (insbesondere der Phase C, die sich Bewertungen widmet),

die Ansicht, dass in vielen Situationen die gedankliche Herangehensweise über den Einführungspreis der über den Liquidationspreis überlegen sei,

die Überlegung, dass der beizulegende Zeitwert eher einer Bezeichnung einer ganzen „Familie" von Bewertungsgrundlagen ähnelt und dass daher Bezeichnungen verwendet werden sollten, die genauer beschreibend wären (d.h. klarstellen sollten, was die vom Board in einer bestimmten Situation gemeinte Bewertungsgrundlage ist),

bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert Bedenken hinsichtlich der Verwendung der gedankliche Herangehensweise über den Übergang und nicht über die Erfüllung; es wurde um Leitlinien gebeten, was die Bedeutung des Nichterfüllungsrisikos sei.

Bezüglich der Wechselwirkung zwischen diesem Projekt und dem Projekt zum Rahmenkonzept wiesen einige Boardmitglieder darauf hin, dass das Ergebnis dieses Projekts nur eine vieler möglicher Bewertungsgrundlagen sein wird, die im überarbeiteten Rahmenkonzept enthalten sein werden. Daher sei die Auswirkung auf das Projekt zum Rahmenkonzept eher gering. Der Stab bestätigte, dass es regelmäßig Beratungen mit dem Stab des Projekts zum Rahmenkonzept gebe.

Einige Boardmitglieder hielten fest, dass der Begriff „Einführungspreis" ebenso genau definiert werden sollte wie der Begriff „Liquidationspreis". Der Stab wies darauf hin, dass dies Teil des vorgeschlagenen Projektplans sei.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Der Board wurde außerdem gebeten, den folgenden Zielsetzungen des Projekts zuzustimmen:

Entwicklung von Prinzipien und Bewertungsleitlinien für die Bewertungsgrundlage auf Basis des Liquidationspreises und

Durchsicht jedes einzelnen Standards der IFRS, in denen die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gestattet oder verlangt wird, daraufhin, ob die Bewertungsgrundlage eines jeden Standards der Liquidationspreis ist. Wenn der Board dem nicht zustimmt, wäre er dann einverstanden, dass man von Fall zu Fall entscheiden würde, ob Bewertungsleitlinien für diese anderen Bewertungsgrundlagen entwickelt werden sollten?

Der Board stimmte beiden Zielsetzungen zu. Hinsichtlich des zweiten Punktes wurde klargestellt, dass diese Durchsicht nicht zur Entwicklung von zusätzlichen Leitlinien für diejenigen Bewertungsgrundlagen führen wird, die als nicht der Definition eines beizulegenden Zweitwerts im Sinne des Projekts zum beizulegenden Zeitwert entsprechend identifiziert würden. Der Board wies allerdings darauf hin, dass man sich auf eine Arbeitsdefinition des beizulegenden Zeitwerts einigen müsse, bevor die Durchsicht durchgeführt werden kann.

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