Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ─ Bewertungsmethodologien, die in Berufsfeldern mit Bewertungsaufgaben angewendet werden (Lerneinheit)
Bei diesem Sitzungsteil handelte es sich um eine Lerneinheit, daher wurden keine Entscheidungen getroffen.
Die Sitzung wurde von Abgeordneten aus den Berufsfeldern mit Bewertungsaufgaben geleitet, die praktische Bewertungskonzepte und -sachverhalte aufzeigten. Die vollständige Präsentation steht unter den Materialien für Beobachter auf der Internetseite des IASB zur Verfügung (Agendapapier 11A)). Der Schwerpunkt lag auf Bewertungsmethoden, die in der Bewertung von materiellem und immateriellem Sachvermögen angewendet werden.
Hintergrund der Diskussion war das Diskussionspapier zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, das der IASB im November 2006 herausgegeben hatte.
Die Hauptthemen der Präsentation waren die folgenden:
| Bewertungskonzepte nach IFRS, |
| der Prozess der Kaufpreisallokation, |
| Überblick über die Bewertungsmethoden (Kostenansatz, Marktansatz, Einnahmenmethode). |
Der Schwerpunkt der Vortragenden lag auf den Bewertungsanforderungen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss entstehen, und den Faktoren, die in der berufsmäßigen Bewertung bei solchen Geschäftsvorfällen beachtet werden.
Obwohl es sich nur um eine Lerneinheit handelte, zeigte der Board an bestimmten Inhalten der Präsentation besonderes Interesse:
| Ob und wie bei der Bewertung bestimme unternehmensspezifische Faktoren aus den Bewertungsmodellen ausgeschlossen werden; |
| kundenbezogene immaterielle Vermögenswerte (Trennung und Annahmen, die bei der Bewertung verwendet werden); |
| Berücksichtigung von Steuern im Bewertungsprozess; |
| Trennung und Bewertung von Eventualschulden. |
Bezüglich des letzten Punktes gaben die Abgeordneten aus den Berufsfeldern mit Bewertungsaufgaben zu, dass sie Schwierigkeiten hätten, alle Eventualschulden zu identifizieren und sie auf Grundlage einer Weitergabeannahme (d.h., was würde ein Unternehmen zahlen müssen, um das Risiko weiterzugeben – im Gegensatz zu einer Erfüllungsannahme) zu bewerten.