Darstellung des Abschlusses ─ Phase B ─ Darstellung im Hauptteil des Jahresabschlusses

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(Der Stab des FASB wurde für diesen teil der Sitzung per Videoverbindung zugeschaltet.)

Der Board setzte seine Überlegungen zu verschiedenen Sachverhalten fort, die in einem ersten Diskussionsdokument zu diesem Projekt enthalten sein sollten.

Kapitalflussrechnung

Der Board erörterte, welche Darstellungsformen für die Kapitalflussrechnung in dem ersten Diskussionsdokument dargestellt werden sollten.

Die Diskussion dreht sich hauptsächlich um die Frage, ob die direkte oder indirekte Darstellungsmethode nützlichere Informationen für die Adressaten von Abschlüssen bieten würde. Zwei Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass ihrer Meinung nach die indirekte Methode der direkten Methode im Hinblick auf die Projektion zukünftiger Kapitalflüsse überlegen sei und dass sie in der Praxis weit verbreitet und akzeptiert sei. Boardmitglieder, die die direkte Methode befürworteten, hoben hervor, dass diese Methode einen hohen Grand an innerem Zusammenhang mit der Darstellung des vollständigen Einkommens aufweise. Andere Boardmitglieder meinten, dass beide Methoden ihre Vorzüge hätten.

Schließlich war die Mehrheit der Boardmitglieder der Ansicht, dass die direkte Methode die vorgezogene Methode sein solle. Um die Diskussion mit den Anwendern zu diesem Sachverhalt anzuregen, wurde entschieden, dass sowohl die direkte als auch die indirekte Methode in dem ersten Diskussionsdokument dargestellt werden sollten und die jeweiligen Vorteile und Nachteile der beiden Methoden beschreiben werden sollten. Bei Anwendung der direkten Methode sollte ein Unternehmen dieselben Posten in der Geschäftstätigkeitskategorie in der Darstellung des vollständigen Einkommens wie in der Kapitalflussrechnung verwenden. Der BOard entschied, beide Ansätze der direkten Methode in dem ersten Diskussionsdokument zu beschreiben:

‚direkt-direkter' oder ‚aggregierender' Ansatz: Bei diesem Ansatz werden erhaltene und geleistete Zahlungen dadurch bestimmt, dass die Beträge der Kapitalflüsse auf Zahlungsmittelebene zusammengefasst werden.

‚indirekt-direkter' oder ‚retrograder' Ansatz: Bei diesem Ansatz werden erhaltene und geleistete Zahlungen dadurch bestimmt, dass die Posten in der Darstellung des vollständigen Einkommens (d.h. Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste) um die Veränderungen der zugehörigen Posten in der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage über den Berichtszeitraum angepasst werden.

Der Board erkannte an, dass es finanziell sehr aufwendig sein könne, den direkt-direkten Ansatz zu implementieren, und dass es daher einem Unternehmen gestattet sein solle, den indirekt-direkten Ansatz anzuwenden. Der Board kam außerdem überein, Meinungen zu den folgenden Sachverhalten einzuholen:

Was sind Kosten und Nutzen im Zusammenhang mit der Erstellung einer Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode?

Bei Unternehmen, bei denen eine Kapitalflussrechnung nicht von Relevanz ist (z.B. Finanzinstitutionen), soll erfragt werden, wie die Darstellung geändert werden könnte, um die Relevanz zu erhöhen, oder welche Informationen von größerer Relevanz sein könnten an Stelle der Kapitalflussrechnung.

Sollte die indirekte Darstellung weiterhin gefordert werden, wenn die Kapitalflussrechnung nach der direkten Methode erstellt wird und eine Überleitung der Kapitalflussrechnung auf die Darstellung des vollständigen Einkommens beigefügt wird?

Überleitungstabelle

Der Board bestätigte noch einmal seine Bevorzugung für eine Angabe der Überleitung der Kapitalflussrechnung auf die Darstellung des vollständigen Einkommens (die ‚Überleitungstabelle'). So eine Tabelle würde bei den einzelnen Posten und Beträge der Kapitalflussrechnung (die nach der direkten Methode erstellt ist) beginnen und sie auf die Beträge in der Darstellung des vollständigen Einkommens überleiten.

Der Board erörterte, welche Überleitungsposten (Spalten) in der Überleitungstabelle gefordert werden sollten. Der Stab schlug vor, dass die Überleitungsposten in wenigstens die folgenden vier Spalten aufgegliedert werden sollten:

Cashflows, die nicht das Einkommen betreffen,

Abgrenzungen und systematische Zuweisungen Diese Spalte schließt vertragliche Abgrenzungen mit ein (wie beispielsweise Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) ebenso wie andere Abgrenzungen und andere Nicht-Neubewertungen.

wiederkehrende Bewertungsänderungen Dies betrifft nur Änderungen vom beizulegenden Zeitwert auf den beizulegenden Zeitwert.

Neubewertungen, die keine wiederkehrenden Bewertungsänderungen sind Nach Meinung de Stabs sind diese Neubewertungen als dauerhafter anzusehen, und die Trennung von den wiederkehrenden Bewertungsänderungen zum beizulegenden Zeitwert würde die Qualität der Informationen verbessern.

Das vorgeschlagene Format kombiniert Merkmale aus den vorläufigen Ansichten von IASB und FASB und wird als „die konvergierte Ansicht" bezeichnet. Es ist auf Seite 4 des Anhangs zu Agendapapier 7A dargestellt, das auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht.

Eine Reihe von Boardmitgliedern wies darauf hin, dass es schwierig sein könne, bestimmte Überleitungsposten den vier Spalten zuzuweisen, und dass es zu uneinheitlicher Handhabung in der Praxis kommen könne; sollte beispielsweise die Wertminderung von Vorräten in ‚Abgrenzungen und systematische Zuweisungen" aufgenommen werden oder in ‚Neubewertungen, die keine wiederkehrenden Bewertungsänderungen sind'? Ein Boardmitglied erhob Bedenken, dass eine fest vorgeschriebene Tabelle zu „Zahlenzauberei" führen könne, um sicherzustellen, dass die Tabelle aufgeht. Die Zurverfügungstellung nützlicher Informationen könnte dabei auf der Strecke bleiben.

Der Board entschied, die konvergierte Ansicht in dem ersten Diskussionsdokument zu beschreiben und zu illustrieren und Meinungen zu den Überleitungsposten (Spalten) zu erbitten einschließlich der Definitionen der Spalten. In Abweichung zu dem in Agendapapier 7A dargestellten Format entschied der Board, dass eine separate Darstellung von ungewöhnlichen oder selten auftretenden Posten nicht gefordert werden sollte.

Summen- und Zwischensummen im Abschluss

Der Board erörterte die verschiedenen Möglichkeiten für die Darstellung von Summen- und Zwischensummen in der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage, der Darstellung des vollständigen Einkommens und der Kapitalflussrechnung.

Allgemeine Summen und Zwischensummen

Der Stab stellte das nachfolgende überarbeitete Arbeitsformat vor, das einige Verpflichtende Zwischensummen

Darstellung der Vermögens- und Finanzlage

Kapitalflussrechnung

Darstellung des vollständigen Einkommens

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Operatives Vermögen Operative Schulden

Cashflows aus operativer Geschäftstätigkeit

Operative Erträge und Aufwendungen

Zwischensumme (A1)

Zwischensumme (A1)

Zwischensumme (A1)

Zu Investitionszwecken gehaltenes Vermögen Zu Investitionszwecken aufgenommene Schulden

Cashflows aus Investitionstätigkeit

Erträge und Aufwendungen aus investiver Tätigkeit

Zwischensumme (A2)

Zwischensumme (A2)

Zwischensumme (A2)

SUMME (A) = Zwischensummen (A1) + (A2)

SUMME (A) = Zwischensummen (A1) + (A2)

SUMME (A) = Zwischensummen (A1) + (A2)

AUFGEGEBEN GESCHÄFTSBEREICHE

AUFGEGEBEN GESCHÄFTSBEREICHE

AUFGEGEBEN GESCHÄFTSBEREICHE

SUMME (B) Summe des Nettovermögens aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

SUMME (B) Summe der Cashflows aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

SUMME (B) Summe der Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen

FINANZIERUNG

FINANZIERUNG

FINANZIERUNG

Finanzvermögen

Cashflows aus dem Finanzvermögen

Erträge aus dem Finanzvermögen

Zwischensumme (C1)

Zwischensumme (C1)

Zwischensumme (C1)

Finanzschulden

Cashflows aus den Finanzschulden

Aufwendungen aus den Finanzschulden

Zwischensumme (C2)

Zwischensumme (C2)

Zwischensumme (C2)

SUMME (C) = Zwischensummen (C1) + (C2)

SUMME (C) = Zwischensummen (C1) + (C2)

SUMME (C) = Zwischensummen (C1) + (C2)

ERTRAGSTEUER

ERTRAGSTEUER

ERTRAGSTEUER

Ertragsteueransprüche

Ertragsteuerschulden

SUMME (D) Nettoertragsteuervermögen

SUMME (D) Summe der Cashflows aus Ertragsteuern

SUMME (D) Ertragsteuraufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern

EIGENKAPITAL

EIGENKAPITAL

--

SUMME (E) Summe des Eigenkapitals

SUMME (E) Summe des Eigenkapitals

--

Im Großen und Ganzen stimmte der Board dem überarbeiteten Format zu. Es schien jedoch Übereinstimmung zu herrschen, dass keine weiteren Zwischensummen für die Investitions- und Finanzierungsposten (Zwischensummen A2, C1 und C2 oben) gefordert werden würden, da Investitions- und Finanzierungsposten normalerweise nur wenige Einzelpositionen umfassten.

Der Board hielt fest, dass es einem Unternehmen nicht verboten sein solle, zusätzliche Zwischensummen in den Darstellungen anzugeben.

Der Board entschied, dass keine Reihenfolge vorgeschrieben werden solle, in der die einzelnen Abschnitte (Geschäftstätigkeit, aufgegebene Geschäftsbereiche, Ertragsteuern, Finanzierung und Eigenkapital) in der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage auftreten. Es sollte jedoch die gleiche Reihenfolge der Abschnitte in allen Darstellungen verwendet werden.

Summen und Zwischensummen, die der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage eigen sind

Der Board traf die folgenden Entscheidungen:

Ein Unternehmen, das eine nach Fristigkeit gegliederte Darstellung der Vermögens- und Finanzlage wählt, muss eine Zwischensumme für jeder kurzfristige und langfristige Unterkategorie in den Kategorien angeben (es sei denn, die Unterkategorie weist nur eine Position auf). Weitere Zwischensummen werden nicht gefordert.

Operatives Vermögen sollte von den operativen Schulden getrennt werden, und es sollte für ein Unternehmen gestattet aber nicht vorgeschrieben sein, jeweils eine Zwischensumme für das operative Vermögen und die operativen Schulden einzufügen.

Der Anhang zur Darstellung der Vermögens- und Finanzlage sollte Summen für kurzfristige Vermögenswerte und Schulden, für langfristige Vermögenswerte und Schulden, das Gesamtvermögen und die Gesamtschulden beinhalten.

Summen und Zwischensummen, die der Darstellung des vollständigen Einkommens eigen sind

Der Board entschied, die Zwischensumme ‚vollständiges Einkommen' zusätzlich zu den allgemeinen Zwischensummen, die in dem oben genannten überarbeiteten Format gefordert sind, zu fordern.

Summen und Zwischensummen, die der Kapitalflussrechnung eigen sind

Der Board entschied, dass mit Ausnahme der allgemeinen Zwischensummen, die in dem oben genannten überarbeiteten Format gefordert sind, keine weiteren Zwischensummen in der Kapitalflussrechnung gefordert werden sollten.

Gesamtaggregationsprinzip

Der Board entschied, die folgenden Leitlinien dem Aggregationsprinzip hinzuzufügen:

Es wäre einem Unternehmen gestattet, weitere Positionen der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage hinzuzufügen oder die verwendeten Beschreibungen nach Bedarf zu verändern, um die Komponenten des Finanzergebnisses zu erklären.

Zwischensummen müssen aus der Reihenfolge der Abschnitte erfolgen; d.h. ein Unternehmen kann nicht willkürlich Zwischensummen oder Positionen aussuchen, um sie in einer weiteren Zwischensumme zusammenzurechnen.

Zusätzliche Zwischensummen, die ein Unternehmen aufzunehmen entscheidet, dürfen nicht stärker hervorgehoben werden als die vorgeschriebenen Zwischensummen.

Der Stab wurde gebeten, einen Entwurf des ersten Diskussionsdokuments zu erstellen, das die auf dieser Sitzung getroffenen Entscheidungen widerspiegelt.

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