Eigen- und Fremdkapital [Unterrichtseinheit]

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Dieses Projekt ist Teil des Arbeitsabkommens zwischen IASB und FASB. Am 30. November 2007 hatte der FASB ein Papier zu vorläufigen Ansichten zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Das Dokument kann von der Internetseite des FASB heruntergeladen werden.

Dieser Sitzungsteil wurde in zwei Teile unterteilt:

Die Strategie, die der Board bei diesem Projekt zugrunde legen will, und

eine Unterrichtseinheit, die von den Mitgliedern des Stabs des FASB zu dem vom FASB herausgegebenen Papier zu vorläufigen Ansichten abgehalten wurde.

Strategie

Der Stab unterrichteten den Board davon, dass beabsichtigt ist, dem Board auf der Sitzung im Januar oder Februar eine umfassende Analyse der Unterschiede zwischen dem FASB-Papier zu vorläufigen Ansichten und dem derzeitigen Ansatz nach IFRS wie in IAS 32 vorgeschrieben vorzustellen (einschließlich eines Entwurfs eines Diskussionspapiers des IASB, in dem zur Stellungnahme zu den vorläufigen Ansichten des FASB gebeten werden soll). Der Stab wies darauf hin, dass wenn der Board Änderungen an IAS 32 bezüglich zum beizulegenden Zeitwert kündbarerer Finanzinstrumente herausgeben würde, diese in der Analyse enthalten sein würden. Der Schwerpunkt würde auf den sogenannten basic-ownership-Ansatz und den sogenannten ownership-settlement-Ansatz gelegt. Der Nächste Schritt wäre die Veröffentlichung des IASB-Diskussionspapiers im März 2008. Das Diskussionspapier würde das FASB-Papier zu vorläufigen Ansichten enthalten, möglicherweise mit zusätzlichen Materialien oder Fragen, und würde zu öffentlicher Stellungnahme einladen.

Der Board stimmte der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Unterrichtseinheit

Dieser Teil war eine Unterrichtseinheit, folglich wurden keinen Entscheidungen getroffen. Die vollständige Präsentation kann von der Internetseite des IASB heruntergeladen werden (Agendapapier 4B).

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Präsentation waren die folgenden:

Der FASB zieht den sogenannten basic-ownership-Ansatz vor. Ein basic-ownership-Instrument ist die nachrangigste Klasse von Ansprüchen, deren Anspruchsrecht auf einen Anteil der Vermögenswerte erst dann besteht, wenn alle anderen Ansprüche erfüllt worden sind – Erfüllung spielt bei der Klassifizierung keine Rolle. Nach diesem Ansatz (wie bei allen andern Ansätzen auch) wird das Eigenkapital zuerst definiert – Schulden sind eine Restgröße. Der Stab des FASB strich bei diesem Ansatz als wesentliche Vorteile heraus, dass die Möglichkeiten der Bilanzierungsarbitrage reduziert werden und dass der Ansatz sehr einfach sei. Darüber hinaus gäbe es weniger Tests auf Gehalt und Verbundenheit. Die größten Nachteile sind die größeren Auswirkungen auf die Darstellung des vollständigen Einkommens und die Änderungen in der Bilanzierung für Wandelschuldverschreibungen (insbesondere im Vergleich zum derzeitigen Modell nach IAS 32) und Aktienoptionen.

Der sogenannte ownership-settlement-Ansatz wird als weniger wünschenswert beurteilt, scheint aber dennoch machbar.

Der sogenannte reassessed-expected-outcomes-Ansatz wurde als komplex und den Anwendern schwer zu vermitteln angesehen. Der Stab des FASB machte deutlich, dass eine weitergehende Analyse dieses Ansatz nicht vorgesehen sei, da keines des FASB-Mitglieder dafür gestimmt hatte.

Der Board erörterte verschiedene Arten von Instrumenten, insbesondere solche mit Kündigungsrechten, vor dem Hintergrund der Diskussionen, die schon früher zu den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32 bezüglich kündbarer Instrumente geführt worden waren. Außerdem wurden einige Arten von Vorzugsaktien erörtert. Der FASB-Stab wies darauf hin, dass das Papier zu vorläufigen Ansichten noch nicht als nah an einem Standard angesehen werden sollte sondern vielmehr eine Erörterung allgemeinerer Prinzipien gedacht sei, aus denen ein Standard entwickelt werden könnte.

Ein Teilnehmer wies auf die möglichen Auswirkungen hin, die die Eigenkapitaldefinition auf auszuschüttende Gewinne haben könne, wenn auszuschüttende Gewinne auf nach IFRS bewertetem Eigenkapital basierten.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass der vorgeschlagene Ansatz zur Unterscheidung von Schulden und Eigenkapital nicht in Übereinstimmung mit dem derzeitigen Rahmenkonzept des IASB stehe, und fragten, ob die Stäbe von FASB und IASB sich mit dem Projektteam des Rahmenkonzeptprojekts austauschten. Es wurde festgehalten, dass der Stab sicherstellen müsse, dass beide Projekte im Einklang ständen, so dass das Projekt zu Schulden und Eigenkapital keine Ergebnisse produziere, dass den Ergebnissen des Projekts zum Rahmenkonzept widerspreche.

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