Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

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Der Zweck dieses Sitzungsteils lag in der Fortsetzung der Erörterungen der Sachverhalte in dem Diskussionspapier zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Darüber hinaus sollte eine Analyse vorgestellt werden, die die „Marktteilnehmersichtweise" nach SFAS 157 mit den „sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern" nach IFRS vergleicht.

Nach einer Erörterung der beiden Ansätze durch den Stab wurde der Board gefragt, ob er mit der Analyse des Stabs bezüglich der Marktteilnehmersichtweise übereinstimme. Einige Boardmitglieder erhoben Bedenken hinsichtlich der möglichen Unterschiede zwischen der Vorstellung, die hinter der Marktteilnehmersichtweise stehe, im Vergleich zu einem „sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartner". Der Stab gab an, dass er keine Unterschiede inhaltlicher Art sehe. Ein Boardmitglied fragte daraufhin, wieso dann eine Änderung der Formulierung notwendig sei, da den Anwendern die Vorstellung eines „sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartners" vertraut sei. Andere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass das Dokument deutlich machen müsse, dass die beiden Ausdrücke synonym seien.

Danach erörterte der Board, was ein Markt sei und ob, für bestimmte Geschäftsvorfälle, das Bestehen eines Marktes angenommen werden könne, wenn beispielsweise tatsächlich nur zwei Parteien handelten. Da keine Definition von „Markt" vorlag, bat der Board den Stab, eine Analyse zu entwickeln. Da alle weiteren Erörterungen vom Ausgang dieser Analyse abhängen, kam der Board überein, die Erörterung der anderen Sachverhalte in dem Agendapapier auf eine spätere Boardsitzung zu verschieben. Es wurden keine weiteren Entscheidungen getroffen.

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