Rahmenkonzept ─ Phase A: Zielsetzung und qualitative Merkmale

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Auf der Sitzung im Oktober 2007 entschied der Board (i) die entsprechenden Paragraphen zur Zielsetzung und den qualitativen Merkmalen im bestehenden Rahmenkonzept zurückzunehmen und sie durch die neuen Kapitel 1 und 2 zu ersetzten, sobald diese in der endgültigen Fassung vorliegen, und (ii) Folgeänderungen am Rest des bestehenden Rahmenkonzepts nur dann vorzunehmen, wenn diese essenziell sind.

Auf dieser Sitzung erörterte der Board drei Möglichkeiten in Bezug auf die Ersetzung des Ausdrucks „Verlässlichkeit" durch den Ausdruck „getreue Darstellung" und insbesondere deren Auswirkung auf die Ansatzkriterien in Paragraph 86 des bestehenden Rahmenkonzepts, der sich mit der Verlässlichkeit von Bewertungen befasst.

Möglichkeit A:

Löschung der Bezüge auf Paragraphen, die zurückgenommen werden.

Bei dieser Möglichkeit würde die Formulierung „wie in den Paragraphen 31 bis 38 dieses Rahmenkonzepts erörtert" aus dem Paragraphen 86 gestrichen. Demzufolge würde das neue Rahmenkonzept die beiden Ausdrücke „Verlässlichkeit" und „getreue Darstellung" enthalten aber keine Definition von „Verlässlichkeit".

Möglichkeit B:

Aufnahme eines Titelkopfes, um die Anwender darauf hinzuweisen, dass einige Paragraphen des bestehenden Rahmenkonzepts zurückgenommen worden sind und durch die neuen Kapitel 1 und 2 ersetzt wurden. Aufnahme der bestehenden Definition von „Verlässlichkeit" beim ersten Auftreten des Ausdrucks „Verlässlichkeit" im neuen Rahmenkonzept in Form einer Fußnote.

Nach Möglichkeit B würde das neue Rahmenkonzept ebenfalls die beiden Ausdrücke „Verlässlichkeit" und „getreue Darstellung" enthalten. Im Gegensatz zu Möglichkeit A würde jedoch die Definition von „Verlässlichkeit" aus Paragraph 31 des bestehenden Rahmenkonzepts als Fußnote in den Paragraphen 86 aufgenommen.

Möglichkeit C:

Aktualisierung der Ansatzkriterien in Paragraph 86, um die Veränderungen in der Terminologie widerzuspiegeln. In diesem Fall würde das neue Rahmenkonzept nur den Ausdruck „getreue Darstellung" enthalten.

Bei allen Möglichkeiten müssten die Anwender in die Grundlage für Schlussfolgerungen schauen, um die Information zu erhalten, dass „Verlässlichkeit" und „getreue Darstellung" im Prinzip die gleiche Bedeutung haben.

Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass der Ausdruck „Verlässlichkeit" aus gutem Grund gestrichen worden sei, nämlich dem, dass der Ausdruck in der Vergangenheit missverstanden worden sei. Deshalb sollte er nicht im überarbeiteten Rahmenkonzept behalten werden. Andere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass es hilfreich sein würde, den Ausdruck „Verlässlichkeit" zu behalten, bis der Bewertungsteil des Projekts abgeschlossen sei (Phase C).

Schließlich kam der Board per Mehrheitsentscheid zu dem Beschluss, mit Möglichkeit B fortzufahren.

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