Rahmenkonzept ─ Phase B: Elemente und Ansatz

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Weitere Schritte: Der alternative Ansatz

Der Board erörterte die weiteren Schritten bezüglich der Definition einer Schuld. Der Stab wies darauf hin, dass Phase B des Projekts zum Rahmenkonzept sich mit dem Projekt zu Eigen- und Fremdkapital überschneidet, und äußerte Bedenken, dass dies zur Herausgabe zweier sich widersprechender Diskussionspapiere führen könne. Daher stellte der Stab den folgenden alternativen Ansatz vor:

In einem ersten Schritt solle die "Kreditseite" der Darstellung der Vermögens- und Finanzlage definiert werden, die Eigen- und Fremdkapital enthält. Dieses solle in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsgruppe des Projekts zu Eigen- und Fremdkapital geschehen.

In einem zweiten Schritt sollten dann die Unterschiede zwischen Eigen- und Fremdkapital ausgearbeitet werden.

Einige Baordmitglieder zweigten sich dem alternativen Ansatz geneigt. Andere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass eh eine robuste Definition einer Schuld entwickelt werden müsse, unabhängig also vom Ausgang des Projekts zu Eigen- und Fremdkapital. Darüber hinaus zeigten sich diese Boardmitglieder besorgt, dass der alternative Ansatz das Projekt zum Rahmenkonzept erheblich aufhalten könne.

Der Board entschied per Mehrheitsentscheid, den alternativen Ansatz nicht anzunehmen und mit der Entwicklung der Definition einer Schuld fortzufahren.

Definition einer Schuld

Der Board erörterte dann eine überarbeitete Arbeitsversion einer Schuld. Das Ziel der Diskussion bestand darin, zu entscheiden, welche Definition als Arbeitsdefinition einer Schuld verwendet werden sollte, wenn der Board mit anderen Aspekten der Phase B des Projekts zum Rahmenkonzept fortfährt.

Auf Grundlage der bestehenden Definitionen einer Schuld des IASB und des FASB stellte der Stab die folgende verbesserte und konvergierte Definition einer Schuld vor:

Eine Schuld ist eine gegenwärtige wirtschaftliche Verpflichtung eines Unternehmens.

Die folgenden Begründungen wurden angeführt:

Die hauptsächliche konvergierte Änderung, die vorgeschlagen wird, betrifft die Verwendung des Ausdrucks „wirtschaftliche Verpflichtung" anstelle von „Aufgabe wirtschaftlicher Vorteile", um aufzuzeigen, dass der Schwerpunkt auf dem Bestand liegt, nicht auf Abflüssen Die Verwendung des Präsens und nicht des Futurs weist darauf hin, dass die Ressource gegenwärtig vorhanden sein muss.

Sowohl die Definition des IASB als auch die des FASB sind dahingehend fehlinterpretiert worden, dass es eine hohe Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Abflusses wirtschaftlicher Vorteile geben müsse, damit die Definition erfüllt sei. Das ist nicht die Absicht, und deshalb sind jegliche Ausdrücke, die auf irgendeine Form von Wahrscheinlichkeit verweisen, gestrichen worden.

Um unangemessene Betonung des Geschäftsvorfalles oder des Ereignisses in der Vergangenheit zu vermeiden, aus denen ein Vermögensgegenstand resultiert, entschieden die Boards, die Definition eines Vermögenswertes dadurch zu verbessern, dass der Schwerpunkt auf die Gegenwart gelegt wird und nicht auf Geschäftsvorfälle oder Ereignisse der Vergangenheit.

In gleicher Art und Weise wird durch die Schwerpunktlegung auf eine gegenwärtige wirtschaftliche Verpflichtung in der vorgeschlagenen Definition einer Schuld eine Erwähnung eines Ereignisses der Vergangenheit überflüssig.

Der Board stimmte der vorgeschlagenen Definition zu.

Auf Grundlage der verbesserten und konvergierten Definition entwickelte der Stab als Zwischenschritt die folgende vorgeschlagene Arbeitsdefinition einer Schuld:

Eine Schuld eines Unternehmens ist eine gegenwärtige wirtschaftliche Belastung oder Auflage, bezüglich derer das Unternehmen eine einklagbare Verpflichtung hat.

Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass diese Definition die Symmetrie zu der Arbeitsdefinition eines Vermögenswertes zu stark betont. Der Board stimmte dem Ausdruck „gegenwärtige wirtschaftliche Belastung oder Auflage" nicht zu und erhob insbesondere Bedenken, dass der Ausdruck „Belastung" zu weit gefasst sei. Darüber hinaus erbaten einige Boardmitglieder weitere Untersuchungen von „Einklagbarkeit" und der Bedeutung von wirtschaftlichem Zwang.

Der Board konnte sich auf keine Arbeitsdefinition einigen und bat den Stab, die Formulierungen zu überarbeiten und auf einer zukünftigen Sitzung wieder zur Diskussion zu stellen.

Freitag, 14. Dezember 2007 (nur vormittags)

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