Immaterielle Vermögenswerte – Agendavorschlag

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Projektumfang

Das Projekt wird die erstmalige Bilanzierung für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und die Folgebilanzierung für sämtliche immaterielle Vermögenswerte behandeln. Dieses wird keine Anforderungen umfassen zur erstmaligen Bilanzierung von getrennt erworbenen immateriellen Vermögenswerten (im Rahmen oder außerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses) sowie der erstmaligen oder Folgebilanzierung für einen Geschäfts- oder Firmenwert.

Einige IASB- und FASB-Mitglieder waren beunruhigt über die Nichtberücksichtigung der erstmaligen Bilanzierung für getrennt erworbene immaterielle Vermögenswerte. Ein FASB-Mitglied merkte an, dass insbesondere die erstmalige Bilanzierung erworbener immaterieller Vermögenswerte im Wege einer Zuwendung durch die öffentliche Hand in den bestehenden Leitlinien nicht angemessen adressiert worden sind. Andere brachten Bedenken hervor, wonach die Behandlung der Folgebilanzierung ohne auf die erstmalige Bilanzierung zu schauen, zu inkonsistenten Ergebnissen führen könnte.

Der Stab antwortete, dass die erstmalige Bilanzierung für separat erworbene immaterielle Vermögenswerte deshalb nicht berücksichtigt werden würde, da dieses Gebiet als weniger problematisch angesehen wird, während es Hinweise darauf gibt, dass die erstmalige Bilanzierung für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte und die Folgebilanzierung sofortige Beachtung verlangen. Zusätzlich merkte der Stab an, dass die bestehenden Leitlinien zu erstmaligen Bilanzierung natürlich berücksichtigt würden.

Die Boards einigten sich auf einen expliziten Hinweis im Agendavorschlag. Schließlich schien es einen Konsens dahingehend zu geben, mit dem Projektumfang so fortzufahren, wie gegenwärtig im Entwurf eines Agendavorschlags beschrieben. Die Boards werden später Vorschläge zur Umformulierung des Entwurfs eines Agendavorschlags zur Verfügung stellen.

 

Beurteilung im Hinblick auf die Kriterien für die IASB-Agenda

Das mögliche IASB-Projekt zu Immateriellen Vermögenswerten wurde mit den Kriterien für die IASB-Agenda im Handbuch zur Verfahrensweise des IASB (Due Process Handbook) abgeglichen.

Die Boards merkten an, dass das Projekt alle Kriterien für ein IASB-Projekt erfüllt und daher die gleichen FASB-Agendakriterien ebenfalls erfüllt wären.

 

Projektplanung und nächste Schritte

Der IASB-Stab wird den Entwurf eines Agendavorschlags im Hinblick auf eine Durchsicht zusammen mit den Treuhändern und dem Standardbeirat im dritten und letzten Quartal des Jahres 2007 überarbeiten, so dass der IASB eine formale Agendaentscheidung im Dezember 2007 vornehmen kann.

Zusätzlich einigte man sich darauf, dass der überarbeitete Entwurf eines Agendavorschlags an die Boards zwecks Diskussion auf der nächsten gemeinsamen Sitzung im Oktober 2007 übersandt wird.

Der FASB merkte an, dass er seinen Stab kurzfristig damit beauftragen würde, mit dem Projektteam des IASB zusammen zu arbeiten.

Unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der möglichen Änderungen an IAS 38 einigten sich die Boards vorläufig darauf, die vorläufigen Ansichten der Boards in einem Diskussionspapier darzulegen. Der vorgesehene Termin für dieses Diskussionspapier ist der Oktober 2009.

 

Zugehörige Themen

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