Eigen- und Fremdkapital

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Der Ansatz wurde vom Stab des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) im Auftrag der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und des deutschen Standardisierungsrats (DSR) im Rahmen der proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (PAAinE) von EFRAG und den nationalen europäischen Standardsettern erstellt.

Der Stab wies darauf hin, dass das Grundprinzip zur Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital festgestellt wurde, alle anderen Bestandteile aber immer noch laufende Arbeiten darstellen.

Die Kernprinzipien des Verlustabsorptionsansatzes sehen wie folgt aus:

  • Dichotomer Ansatz, der Eigen- und Fremdkapital aus der Sichtweise eines Unternehmens heraus klassifiziert und danach strebt, den Begriff Eigenkapital und nicht den Begriff Fremdkapital zu definieren.
  • Die Abgrenzung zwischen Eigenkapital (Risikokapital) und Fremdkapitalien basiert einzig und allein auf der Fähigkeit bzw. der Unfähigkeit des Kapitals, Verluste aufzufangen (zu absorbieren) die beim Unternehmen angefallen sind und diese von denjenigen zu unterscheiden, die vorläufig als Bilanzierungsverluste verstanden werden.
  • Bilanzierungsverluste werden definiert als "negative erfasste Netto-Totaleinahmen und -aufwendungen vor bedingten laufenden Kosten und dem verbundenen Steuereffekt und Neubewertungen des zur Verfügung gestellten Kapitals".
  • Sowohl Kapital, welches vollständig Verluste absorbierend ist, als auch Kapital, welches nicht vollständig Verluste absorbierend ist, werden als (partielles) Eigenkapital klassifiziert. Wenn ein Instrument nicht vollständig Verluste absorbierend ist, wird das Instrument in einen Verluste absorbierenden Teil und einen nicht Verluste absorbierenden Teil (getrennte Bilanzierung) aufgeteilt. Nur der vollständig Verluste absorbierende Teil wird dem Eigenkapital zugewiesen.
  • Ein Instrument wird lediglich aufgrund seiner Bedingungen klassifiziert und unabhängig von der Klassifizierung anderer Instrumente, d.h. alle Instrumente innerhalb derselben Kapitalklasse und über alle Unternehmen hinweg werden auf die gleiche Art und Weise bilanziert, wodurch nicht berücksichtigt wird, welche anderen Instrumente herausgegeben wurden oder zu welchem Zeitpunkt ein Investment getätigt wurde.
  • Die Klassifizierung eines Instrumentes müsste zu Beginn vorgenommen werden und würde solange nicht verändert, bis sich entweder die Bedingungen verändert haben oder die Erfüllung des Instrumentes zur Entstehung eines neuen Instrumentes führt. Insbesondere wird über die Laufzeit des Instrumentes in Folge des Ansatzes zusätzlicher Instrumente, der Ausbuchung existierender Instrumente oder durch Zeitablauf keine Umklassifizierung vorgenommen. Eingebettete bedingte Merkmale (wie etwa die Ausübung einer Wandlungsoption oder eine Bedingung zur Absorption von Verlusten nur dann, wenn diese eine bestimmte Schwelle übersteigen) würden nicht als eine Änderung der Bedingungen des Instrumentes eingestuft werden. Stattdessen stellen diese Bedingungen dar, die bereits implizit in den Bedingungen enthalten sind, die in Kraft treten können, und die daher zu jedem Abschlussstichtag darauf getestet werden müssten, ob sie tatsächlich in Kraft getreten sind.
  • Gewinnrücklagen und Bewertungsreserven wie etwa Neubewertungsrücklagen und Cash Flow Hedging-Reserven werden als Verluste absorbierendes Kapital angesehen.

Die Sitzung wurde in Form einer Unterrichtseinheit abgehalten, in der die Boards die Anwendbarkeit des Modells hinterfragten.

Die Diskussion konzentrierte sich insbesondere auf die folgenden Sachverhalte:

  • die Definition des Bilanzierungsverlusts und der möglichen Zirkularität in der Definition;
  • die Definition der Verlustabsorption;
  • die Behandlung wandelbarer Instrumente und Derivate, insbesondere den Zeitpunkt, zu dem diese Instrumente das Kriterium für Verluste absorbierendes Kapital erfüllen;
  • die Auswirkungen des Ansatzes auf die Klassifikation der kündbaren Instrumente.
  • Die Boards identifizierten zahlreiche Schwächen und waren der Ansicht, dass dieser Ansatz insgesamt den bisher diskutierten Ansätzen nicht überlegen war. Dennoch merkten sie an, dass der "Verlustabsorptionsansatz" eine "im Entstehen befindliche Arbeit" sei und ermutigten die PAAinE/DRSC-Gruppen, ihre Arbeiten fortzusetzen. Wenn es eine funktionierende Lösung für eine der heikelsten Fragen im Bereich der Bilanzierung gebe, würden die Boards dies gerne erfahren.

Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

 

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