Jährliche Verbesserungen an den IFRS - 2008
Der Stab stellte ein Papier zu Angaben vor, die für langfristige Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gefordert werden, die als zur Veräußerung gehalten oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind. Dieser Sachverhalt war bereits auf der Sitzung im Oktober 2007 erörtert worden, wo der Board zu folgender Einigung kam:
| IFRS 5 spezifiziert alle erforderlichen Angaben, die in Bezug auf langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten oder als aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert werden, zu machen sind. |
| Angabeforderungen aus anderen Standards sind auf solche Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) nicht anzuwenden, solange in diesen anderen Standards nicht ausdrücklich eine Angabe bezüglich langfristiger Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gefordert wird, die als zur Veräußerung gehalten oder aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind. |
| Andere Angaben zu solchen Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) können erforderlich sein, um die allgemeinen Anforderungen aus IAS 1 Darstellung des Abschlusses zu erfüllen. |
Auf der Sitzung im Oktober 2007 hatte der Board den Stab gebeten, zu untersuchen, ob es belastend wäre, die Informationen bezüglich zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte abzuspalten und ob die so gewonnenen Informationen bedeutungsvoll seien. Der Stab hat diese Untersuchungen abgeschlossen und schlägt vor, dass der Board die Angabeforderungen in IFRS 5 im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojektes verdeutlicht, um die Diskussion vom Oktober 2007 widerzuspiegeln. Der Stab empfiehlt, dass die Änderungen an IFRS 5 die oben genannten Entscheidungen widerspiegelt. Der Board stimmte unter Vorbehalt editorischer Änderungen zu.