Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (IAS 24)

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Übersicht über die bis dato erfolgten erneuten Erwägungen

Der IASB erörterte eine Zusammenfassung der Ergebnisse der bis dato erfolgten erneuten Erwägungen. Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, weil er nicht in der Lage sei (und dies aus dem Agendapapier auch nicht hervorgehe), zu beurteilen, ob (i) eine erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme notwendig sei oder ob (ii) die erneuten Erwägungen dazu geführt hätten, dass es zu einer Divergenz zwischen IASB und FASB bezüglich der Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen gekommen sei. Obwohl das IAS 24-Projekt kein Konvergenzprojekt sei, sollte der IASB aus Gründen der Höflichkeit die US-amerikanischen Kollegen in Kenntnis setzen, wenn Änderungen an IAS 24, der gegenwärtig im Großen und Ganzen mit seinem US-amerikanischen Pendant übereinstimme, dazu führen würden, dass dies nicht länger der Fall sei. Andere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass dies ein Sachverhalt sei, der auch auf andere Rechtskreise zutreffe.

Nachfassende Debatte zu staatlich kontrollierten Unternehmen

Der Board widmete der erneuten Erörterung der Ausnahme von nach dem Standrad zu leistenden Angaben für staatlich kontrollierte Unternehmen viel Zeit.

Der Board schien einig darüber, dass das Vorhandensein von Transaktionen zu nicht marktüblichen Bedingungen ein Hinweis auf Einflussnahme sei. „Marktübliche Bedingungen" sind solche Bedingungen, einschließlich des Preises, die bei Transaktionen zwischen nicht nahe stehenden Unternehmen oder Personen vorliegen. Ausgehandelte Mengenrabatte, die denen ähneln, die auch anderen Parteien, die ähnlichen Mengen kauften, gewährt würden, sind marktübliche Bedingungen.

Der Board schien auch einig darüber zu sein, dass die vorgeschlagene Ausnahme nicht gelten würde, wenn der staatlich Einfluss auf Transaktions- oder Unternehmensebene erkennbar sei (s. auch die IAS Plus-Mitschriften der Sitzungen vom Oktober 2007 und November 2007).

Die Validität dieser Entscheidungen wurde jedoch in Zweifel gezogen, als der Board festhielt, dass in manchen Rechtskreisen (beispielsweise in China) der Staat ein oder mehrere Mitglieder der Unternehmensleitung bestellt. Diese Tatsache allein scheint darauf hinzuweisen, dass der Staat normalerweise bei staatlich kontrollierten Unternehmen „in die betrieblichen und finanziellen Entscheidungen eingebunden ist". Die Ausnahmekriterien würden in diesem Fall also nie erfüllt.

Die Sitzung endete mit einer gewissen Verwirrung, und der Stab wird mit interessierten Parteien einzeln zu Rate gehen und dem Board auf einer späteren Sitzung überarbeitete Vorschläge unterbreiten.

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