Rahmenkonzept – Phase A (Zielsetzung und qualitative Merkmale), Entwurf

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„Exakt‟ gegenüber „frei von Fehlern‟

Der Board erörterte eine Formulierungsfrage, die sich auf den demnächst erscheinenden Entwurf zu Phase A des Rahmenkonzeptprojekts bezog. Ein Boardmitglied hatte dagegen gestimmt, den Begriff „exakt‟ an Stelle von „frei von Fehlern‟ als einen Bestandteil eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes zu verwenden. Das Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass „exakt‟ als ein Grad von Präzision angesehen werden könnte, den der Board (bisher) nicht beabsichtigt hatte. Andere Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass dieses Problem bei Übersetzungen noch vergrößert werden könne. Nach einer Diskussion entschied sich der Board, „frei von wesentlichen Fehlern‟ an Stelle von „exakt‟ im Entwurf zu verwenden.

Vergleichbare Finanzinformationen

Der Board stellte fest, dass die Abstimmungsvorlage des Entwurfs die Formulierung enthielte „Die Verwendung unterschiedlicher Bilanzierungsmethoden für dasselbe wirtschaftliche Phänomen mag nicht wünschenswert erscheinen, denn dies zu tun, schränkt die Vergleichbarkeit ein." Der Board stimmte dem Vorschlag zu, dass der Entwurf in diesem Zusammenhang erweitert werden sollte und dass ein Rechnungslegungsstandard unterschiedlichen Unternehmen nicht die Verwendung unterschiedlicher Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden für ähnliche wirtschaftliche Phänomene gestatten solle. Der Board wies darauf hin, dass wenn explizit Bilanzierungsalternativen in Standards genannt werden, den Adressaten kein Schaden entstehen würde, da anzugeben sei, welche der genannten Bilanzierungsalternativen gewählt worden sei. Es beständen jedoch größere Möglichkeiten, dem Adressaten Schaden zuzufügen, wenn ein Standard implizit gestatte, unterschiedliche Bilanzierungsmethoden für ähnliche wirtschaftliche Phänomene anzuwenden. In solchen Fällen mag der Adressat nicht gewahr sein, dass es unterschiedliche Bilanzierungsmethoden für dieses Phänomen gebe.

Der Board hielt fest, dass dies ein verbesserndes Merkmal von Mehrzweckabschlüssen sei, das von besonderer Bedeutung für die Rechnungslegungsstandardsetzung sei. Rechnungslegungsstandards sollten klar und eindeutig sein.

Mittwoch, 20. Februar 2008 (nur vormittags)

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