IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Analyse der Stellungnahmen, die auf den Entwurf IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren eingegangen sind

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Der Stab stellte dem Board eine Analyse der Stellungnahmen vor, die auf den Entwurf Änderungen an IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren eingegangen sind. Die Zielsetzung des Entwurfs liegt darin, die ursprünglichen Absichten des Boards bezüglich Risiken und anderer Teile von Finanzinstrumenten, die für das Hedge Accounting qualifizieren, zu verdeutlichen.

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er einen Überblick über die Hauptsachverhalte, die in den Stellungnahmen genannt worden waren, geben würde, aber dass er dem Board keine Empfehlungen geben werde und keine Entscheidungen fordern würde. Dies würde im Rahmen einer zukünftigen Boardsitzung geschehen.

Der Stab gab dem Board einige Hintergrundinformationen zu den Änderungen und teilte dem Board mit, dass in den Stellungnahmen insgesamt Unterstützung für das Ziel des Boards, die Anforderungen für Hedge Accounting nach IAS 39 zu verdeutlichen, ausgedrückt worden war. Der Stab hielt fest, dass obwohl in den meisten Stellungnahmen Zustimmung zu dem Entwurf ausgedrückt worden war, dies doch nur vor dem Hintergrund geschehe, dass er eine praktische Zwischenlösung darstelle. Ein prinzipienbasierter Ansatz würde im Allgemeinen aber vorgezogen.

Weitere Bereiche, in denen Bedenken angemeldet wurden, waren nicht-finanzielle Positionen und die Auswirkungen der Anforderungen in AG99E im Entwurf bezüglich der Verwendung von gekauften Optionen.

Zur Frage Prinzipien gegenüber Regeln hielt ein Boardmitglied fest, dass niemand wirklich ein Prinzip formulieren könne und dass man daher Regeln brauche. Der Vorsitzende von IFRIC strich heraus, dass IFRIC nicht wirklich ein neues Prinzip suche sondern das Prinzip, das den ursprünglichen Absichten des Boards beim Entwurf von IAS39 zugrunde lag.

Der Stab wies darauf hin, dass viele Unternehmen die Anforderungen aus IAS 39 bezüglich der anderen Teile angemessen anwende. Nur Hedge Accounting mit Hilfe einer Option stelle hier möglicherweise eine Ausnahme dar. Die Hauptbedenken waren die folgenden:

die Vorgabe einer abgeschlossene Liste von Risiken,

Konflikt mit dem Ziel des IASB, prinzipienbasierte Standards zu entwickeln, und

„fehlende" Themen: Aktienkursrisiko in fremder Währung, Inflationsrisiko und Risiken von nicht-finanziellen Positionen.

Einige Boardmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich einer Ausweitung der Liste und gaben an, dass manche Sachverhalte sehr tatsachenabhängig seien.

Mit der zweiten Fragen waren die Anwender gefragt worden, Stellung zu nehmen zu dem Teil des Entwurfs, in dem die Teile der Kapitalflüsse beschrieben wurden, die designiert werden könnten. Viele Anwender äußerten Bedenken hinsichtlich des Ausschlusses von nicht-finanziellen Positionen und schlugen mögliche „Prinzipien" in ihren Stellungnahmen vor. Ein Boardmitglied äußerte die Ansicht, dass diese Anwender gerne ein Prinzip hätten, das nur das Bestehen einer Beziehung voraussetze, um für Hedge Accounting zu qualifizieren.

Der Stab ging dann zur dritten Frage im Entwurf über. Die Anwender wurden gefragt, auf sie erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Praxis sähen. Der Stab führte aus, dass insgesamt von den Anwendern keine größeren Auswirkungen mit Ausnahme der Verwendung von gekauften Optionen für das Hedge Accounting gesehen würden (unter der Prämisse, dass im Entwurf deutlich gemacht würde, dass der Zeitwert der gekauften Option nicht abgegrenzt werden könne).

Mit der vierten Frage waren die Anwender gefragt worden, ob sie die Übergangsbestimmungen des Entwurfs für angemessen hielten. In den Stellungnahmen wurde ausgesagt, dass es wünschenswerter sei, prospektive oder eingeschränkt retrospektive Anwendung zu haben anstatt voller retrospektiver Anwendung.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass die einzigen wirklichen Sachverhalte Hedging mit gekauften Optionen und Inflationshedging seien. Dieses Board hielt fest, dass der Hedgingansatz mit gekauften Optionen, der sich in der Praxis entwickelt habe, schon vom Ansatz her falsch sei und dass daher retrospektive Anwendung angemessen sei. Das Boardmitglied führte weiterhin aus, dass der Sachverhalt des Inflationshedgings dann aufkomme, wenn solche Produkte entwickelt würden. Die Auswirkungen retrospektiver Anwendung sollten also gering sein.

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er dem Board auf der Aprilsitzung unterbreiten werde, wie mit dem Entwurf weiter fortgefahren werden solle.

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