Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert – Erörterung der Frage, ob das für Projekt eine Arbeitsgruppe berufen werden soll oder eine andere Art von Expertenbeirat

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Der Board hat auf seiner Agenda ein Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, das darauf abzielt, Leitlinien dazu zur Verfügung zu stellen, wie der beizulegende Zeitwert zu bestimmen ist, wenn nach einem Standard die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gefordert oder gestattet ist.

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er unter der Annahme gearbeitet habe, dass man keiner Arbeitsgruppe bedürfe, da es Überschneidungen mit bestehenden Arbeitsgruppen gebe, die eingebunden werden könnten, falls dies nötig sei. Nach weiterer Überlegung ist der Stab zu dem Schluss gekommen, dass dieser Ansatz nicht funktioniere, da es sich als schwierig erweisen würde, die anderen Arbeitsgruppen ohne einen klaren Auftrag einzubinden.

Der Stab ist der Meinung, dass es nicht notwendig sein wird, eine formelle Arbeitsgruppe einzurichten. Vielmehr sollte man eine „fachliche Beratungsgruppe" gründen, die auf einer informellen, bedarfsfallweise tagenden Grundlage arbeite. Der Informationsaustausch könnte persönlich oder elektronisch erfolgen. Das Handbuch zur Arbeitsweise des IASB („IASB Due Process Handbook") schriebe jedoch vor, dass die Zustimmung des Boards zu der Entscheidung, keine Arbeitsgruppe für ein bedeutendes Projekt des IASB einzurichten, eingeholt werden müsse.

Ein Boardmitglied fragte, ob die Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) des FASB eingebunden werden könne. Der Stab antwortete, dass diese Arbeitsgruppe SFAS 157, den US-amerikanischen Standard zu Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, interpretieren und umsetzen werde. Der Board stimmte zu, keine Arbeitsgruppe einzurichten sondern stattdessen eine fachliche Beratungsgruppe zu berufen.

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