In dieser Sitzungen wurden Empfehlungen erörtert, die eine gemeinsame
Arbeitsgruppe von Boardmitgliedern und Stäben von IASB und FASB
ausgesprochen hatte. Die Arbeitsgruppe war von den Vorsitzenden der
beiden Boards beauftragt worden, das
Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MoU) von 2006 (in
englischer Sprache, 66 KB) zu überprüfen und Änderungen vorzuschlagen.
Wayne Upton vom Stab des IASB führte in die Sitzung mit dem Hinweis
ein, dass die Zielsetzung der Gruppe gewesen sei,
„die Verbesserungen bestehender IFRS zu umreißen, die notwendig seien,
um eine verpflichtende Anwendung von IFRS in allen großen Kapitalmärkten
zu erreichen‟. Bei Entwicklung ihrer Vorschläge sei die Gruppe davon
ausgegangen, dass (a) für Kapitalmärkte, die bis jetzt IFRS noch nicht
übernommen haben, das Zieldatum verpflichtender Anwendung nicht später
als 2013 sei und (b) eine „Ruhephase‟ von mindestens einem Jahr vor
diesem Datum zur Verfügung stehen sollte. Daher sei der Zeitraum, der im
MoU abgedeckt würde, realistischerweise durch den Fortschritt begrenzt,
der zwischen April 2008 und Mitte 2011 erzielt werden könne.
Das Datum 30. Juni 2011 sei ebenfalls eine Beschränkung: Es ist das
Datum, zu dem viele Amtszeiten von IASB-Mitgliedern enden
(einschließlich der des Vorsitzenden und der Herren McGregor und Yamada).
Eine weitere Beschränkung sei gewesen, dass ein Projekt zur Änderung
eines Standards nur dann aufgesetzt werden sollte, wenn das Ergebnis
eine „wesentliche Verbesserung‟ der Finanzberichterstattung sei. Sue
Bielstein (vom Stab des FASB) hielt fest, dass die Boards, um Erfolg zu
haben, im Prinzip sofort ihre Zielsetzung bei Änderung eines Standards
und den Umfang, den ein solches Projekt bedeute, festlegen müssten. Im
weiteren Verlauf der Sitzung wurden dann Projekte erörtert, die durch
die Arbeitsgruppe herausgearbeitet worden waren.
Erlöserfassung
Die Arbeitsgruppe hat diesem Projekt eine hohe Priorität zugeordnet
und empfiehlt, dass die Boards auf Grundlage des Modells der
Kundengegenleistung weiterarbeiten, das in dem demnächst erscheinenden
Diskussionspapier enthalten ist, weil es für dieses Modell die meiste
Unterstützung geben (oder zumindest den wenigsten Widerstand dagegen).
Insbesondere müssten sich die Boards der folgenden Themen annehmen:
| (a) Definition einer Erfüllungsverpflichtung.
|
| (b) Wann/wie werden Erfüllungsverpflichtungen erfüllt/getilgt?
|
| (c) Wann, wenn überhaupt, könnte sich der ursprünglich einer
Erfüllungsverpflichtung zugewiesenen Betrag aus anderen Gründen als
aus dem der Erfüllung ändern?
|
| (d) Bilanzierung von bedingten Verpflichtungen wie
beispielsweise Rückgaberechten.
|
| (e) Angaben.
|
| (f) Überprüfung der erzielten Ergebnisse anhand von bestehenden
Praxisproblemen.
|
Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass es dem Ansatz, der hier
gegenüber dem MoU gewählt worden sei, prinzipiell widerspreche. Er wies
darauf hin, dass das Arbeitsabkommen der Arbeitsgruppe ohne Einbindung
einer einzigen der Projektarbeitsgruppen entwickelt worden sei und daher
also auch ohne deren Ansichten zu der Frage, ob die Vorschläge der
Arbeitsgruppe überhaupt umgesetzt werden könnten. Er äußerte die
Meinung, dass das im Arbeitsabkommen der Arbeitsgruppe genannte Konzept,
so viele abschließende Dokumente wir möglich zu veröffentlichen, absolut
unrealistisch sei. Dies gelte sowohl für die Frage, was die Boards
realistischerweise erreichen könnten, als auch für die Frage, was die
Anwender akzeptieren würden. Darüber hinaus zeigte sich dieses
Boardmitglied äußerst kritisch gegenüber den Auswirkungen, die der
Ansatz der Arbeitsgruppe impliziere: Es würde unterschiedliche
Behandlungen ähnlicher Sachverhalte geben. Dies sei besonders bei
Erfüllungspflichten äußerst kritisch zu betrachten.
Einige IASB-Mitglieder, die direkt auf die Vorschläge zum Projekt zur
Erlöserfassung eingingen, waren bereit, die Vorschläge der Arbeitsgruppe
anzunehmen, wollten aber sichergestellt wissen, dass die bedeutende
Arbeit und Mühen, die in das demnächst erscheinende Diskussionspapier
geflossen seien, nicht verloren gingen: Die Anwender müssten eindeutig
darüber informiert werden, wohin sich die beiden Boards zu bewegen
beabsichtigten. Insbesondere die Bewertung (und Neubewertung) von
Erfüllungspflichten sei kritisch. Diese IASB-Mitglieder zeigten sich
überzeugt, das man einen Bewertungsansatz entwickeln werde, der eine
Mischung des Modells der Kundengegenleistung und des Ansatzes über
Vermögenswerte und Schulden sein werde, aber dass Erfüllungspflichten
neu bewertet werden würden.
Ein Mitglied des FASB hielt fest, dass die Empfehlung, dass die
erzielten Beschlüsse in Feldversuchen getestet werden müssten, im
Hinblick auf eine erfolgreiche Einführung und den Abschluss des Projekts
bedenklich seien.
Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass der IASB das
Diskussionspapier zur Erlöserfassung veröffentlichen würde und
dass das Projekt weiterhin Bestandteil des Arbeitsabkommens seien würde.
Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass dieses Projekt bis Mitte 2011
abgeschlossen sein sollte, was durch folgende Begrenzung der Zielsetzung
zu erreichen sei:
| (a) Änderung bestehender IFRS, um die verschiedenen verwendeten
Bewertungsbegriffe durch entweder Zugangspreis oder Abgangspreis zu
ersetzen (je nach Absicht des jeweiligen Standards).
|
| (b) Definition des Abgangspreises genau wie in FAS 157.
|
| (c) Definition eines vergleichbaren Zugangspreises und Leistung
von Angaben zu Bewertungen zum Zugangs- oder Abgangspreis.
|
Der Stab wies darauf hin, dass der IASB nicht die Zeit haben werde,
Sachverhalte in FAS 157 erneut zu erörtern oder umzuformen. Man werde
auch nicht erörtern können, wann der beizulegende Zeitwert die
geforderte Bewertungsgrundlage sein soll; d.h. die bestehenden
Anforderungen in den IFRS, wann der beizulegende Zeitwert zu verwenden
ist, bleiben bestehen. Auf jeden Fall würden die Angaben zu Bewertungen
„der 3. Ebene‟, die in FAS 157 enthalten seien, nützlich sein und eine
Verbesserung der Berichterstattung nach IFRS darstellen.
Die Mitglieder des IASB stimmten zu aber waren der Meinung, dass sie
in der Lage sein sollten, Bereiche, in denen Verwirrung herrsche, oder
Bereiche, in denen die Anwendung von FAS 157 sich als schwierig erwiesen
habe, zu erörtern.
Konsolidierungsmethoden
Zu diesem Punkt herrschten viele uneinheitliche Meinungen. Als
Ergebnis der derzeitigen wirtschaftlichen Situation stehen sowohl der
FASB als auch der IASB unter hohem Druck, „irgendetwas zu tun‟ bezüglich
Konsolidierung und an anderen Standards. Mitglieder des IASB zeigten
sich besorgt, dass der Fortschritt, der vom IASB-Stab zu Kontrolle und
Konsolidierungsmethoden erreicht worden sei, in der Eile einer Antwort
an das Forum für Finanzstabilität (durch den IASB) und an die
Arbeitsgruppe des Präsidenten zu Finanzmärkten (durch den FASB)
untergehen könnte.
Der Stab wies darauf hin, dass das Modell der tatsächlichen Kontrolle
weiterer Leitlinien bedürfe, wenn es auf Zweckgesellschaften angewendet
werde, und das einige der Prinzipien, die FIN 46R zugrunde liegen, mit
Erfolg übernommen werden könnten.
Ausbuchung
Der Stab wies darauf hin, dass bedeutende Fortschritte auf dem Weg zu
einem neuen Standard gemacht worden seien. Dies beständen in einen
Forschungspapier, das in Abstimmung mit einer Reihe von Beratern aus dem
Board entwickelt worden sei. Weitere Arbeit sei jedoch notwendig, vor
allem, um Verbriefungssachverhalte zu adressieren. Insgesamt war der
Stab nicht in der Lage, genaue Empfehlungen auszusprechen, und die
Erörterung wurde auf den Oktober 2008 verschoben.
Darstellung des Abschlusses
Der Stab hielt fest, dass diesem Projekt immer noch Priorität
zugeordnet wird, aber das der Umfang auf die Darstellung im Hauptteil
und zugehörige Angaben beschränkt werden sollte. Der Stab verdeutlichte,
dass die Beschränkung bedeuten würde, dass die Zuordnung von Steuern
nicht im Detail erörtert werden würde und dass die derzeitige „Nachsteuer‟-Angabe
von Posten im anderen vollständigen Einkommen, aufgegebene
Geschäftsbereiche, und Eigenkapitalposten die im Moment die einzigen
Posten bleiben würden, die mit ihrem Nachsteuerwert angegeben würden.
Ein Mitglied des IASB zeigte sich besorgt, dass der IASB sich
öffentlich in Unterlagen und Boarddiskussionen dadurch festgelegt habe,
dass die Darstellung im Abschluss viele der Streitpunkte in anderen
Projekten „erledigen‟ würde. Dies gelte beispielsweise für Leistungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Steuern.
Zwei Boardmitglieder äußerten die Ansicht, dass das im Umfang
beschränkte Projekt nicht zu einer wesentlichen Verbesserung der
Berichterstattung führen würde und nicht in das überarbeitete
Arbeitsabkommen aufgenommen werden sollte. Zwei Mitglieder das FASB
unterstützten diese Ansicht.
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Stab hielt fest, dass der IASB ein Diskussionspapier zu Phase I
zu seinem Projekt veröffentlicht habe, das sich der Themen Bewertung von
sogenannten Cash-Balance-Plänen, Entfernung von „glättenden‟ Mitteln
(der Korridor) und der Darstellung von Veränderungen im Planvermögen und
in den Leistungsverpflichtungen in der Erfolgsrechnung annehme. Im
Diskussionspapier werden Alternativen für die Darstellung von Änderungen
in den Leistungsverpflichtung angeboten, aber es wird keine vorgezogenen
Meinung ausgedrückt. Der Stab gab der Meinung Ausdruck, dass es nicht
genug Unterstützung von Seiten der Boardmitglieder für einen einzigen
Eintrag in der Darstellung des vollständigen Einkommens gebe aber dass
es genauso wenig ausreichende Unterstützung für irgendeinen der Ansätze
über das andere vollständige Einkommen gebe.
Die Boardmitglieder fragten auch nach den Aspekten, die als
herausfordernd und problematisch bezeichnet worden waren: Seien die
Herausforderungen fachlicher Natur oder handele es sich um Widerstand
der Anwender? Der Stab erklärte, dass einige Herausforderungen
fachlicher Art seien, aber dass einige auch im Widerstand gegen
Änderungen begründet seien. Ein IASB-Mitglied fragte, wie der Widerstand
denn sei, wenn es dem IASB nicht gelänge, die Frage der Darstellung zu
lösen. Der Vorsitzende hielt fest, dass man dann „Ärger‟ bekomme.
Der Stab gestand ein, dass manche Sachverhalte, die im
Diskussionspapier enthalten seien, in folgenden Entwürfen fallen
gelassen werden müssten (beispielsweise Cash-Balance-Pläne).
Bilanzierung von Leasinggeschäften
Der Stab wies darauf hin, dass bedeutende Verpflichtungen als
Leasingnehmer nicht in den Bilanzen der Unternehmen enthalten seien,
wodurch finanzwirtschaftliche Kennzahlen verzerrt und die Analyse von
Abschlüssen für Anleger erschweren würden. Bilanzierung durch den
Leasinggeber würde viele Fragen in Bezug auf Ausbuchung und
Erlöserfassung aufwerfen. Da dennoch die Bilanzierung durch den
Leasinggeber von relativ nachrangigem Interesse für Anleger und einige
Boardmitglieder zu sein schien, schlägt der Stab vor, dass ein jegliches
Projekt sich nur auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer
konzentrieren solle.
Nach dem Vorschlag des Stabs bliebe die Klassifizierung von
Finanzierungsleasing nach IAS 17 unverändert. Was früher Mietleasing war
würde dann als der Erwerb eines immateriellen Vermögenswertes
widergespiegelt: das Nutzungsrecht, das in dem Leasingvertrag enthalten
sei, gegenüber der Verpflichtung, für dieses Recht zu zahlen. Die
derzeitige bilanzielle Behandlung von bedingten Mietzahlungen würde
unverändert bleiben.
Insbesondere Mitglieder des IASB zeigten sich unzufrieden, dass
bedingte Mietzahlungen unverändert bleiben sollten. Dies galt
insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen für bedingte
Gegenleistungen in IFRS 3 (2008). Allgemein fühlten sich die Boards
nicht wohl bei der Vorstellung, dass sie ohne eine genaue Vorstellung
des Umfangs des Projekts um ihre Zustimmung gebeten wurden. Bei einer
Abstimmung jedoch stimmten nur ein IASB-Mitglied und ein FASB-Mitglied
gegen das Projekt.
Der Vorsitzende des IASB hielt fest, dass die Erörterung der
Empfehlungen zum Arbeitsabkommen fortgesetzt würden, wenn die Zeit dies
zuließe. Dies sei höchstwahrscheinlich am Dienstag der Fall.