Änderungen an IAS 39: Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren

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Auf der Sitzung des Boards im März hatte der Stab dem Board eine vorläufige Durchsicht der Stellungnahmen zu Änderung an IAS 39 vorgetragen, die sich darum dreht, welche Risiken abgesichert werden können und welche als Grundgeschäft designiert werden können. Auf der Sitzung wurden keine Entscheidungen getroffen. Der Zweck dieser Sitzung lag darin, mögliche Wege vorwärts vorzustellen sowie eine Empfehlung des Stabs auszusprechen.

Der Stab stellte drei mögliche Wege vorwärts vor, wobei es bei einem Ansatz weitere Möglichkeiten gab:

Ansatz A: Man wartet auf die Reaktionen auf das Diskussionspapier zur Reduzierung der Komplexität in der Berichterstattung über Finanzinstrumente, bevor man entscheidet, was, wenn überhaupt, zu Sicherungsbeziehungen zu tun ist.

Ansatz B: Man nimmt eine kurzfristige Änderung auf Grundlage des regelbasierten Ansatzes im Entwurf vor.

Ansatz B1: Man nimmt eine kurzfristige Änderung von IAS 39 vor, die nur Sachverhalten gilt, bei denen in der Praxis Abweichungen auftreten.

Ansatz B2: Man nimmt eine Änderung vor, die auf dem Anwendungsbereich des Entwurfs basiert (finanzielle Grundgeschäfte).

Ansatz B3: Mann nimmt eine kurzfristige Änderung auf Grundlage des Entwurfs vor aber weitet den Anwendungsbereich auf nicht finanzielle Grundgeschäfte aus.

Ansatz C: Man nimmt eine kurzfristige Änderung vor aber entwickelt einen prinzipienbasierten Ansatz, um finanzielle (und möglicherweise nicht finanzielle) Grundgeschäfte zu adressieren.

Der Stab empfahl Ansatz B1, also Verwendung des Entwurfs, um die Sachverhalte zu adressieren, bei denen in der Praxis Abweichungen auftreten.

Der Vorsitzende fragte, ob es sinnvoll sei, den Entwurf aufzuschieben, um das Ergebnis des Projekts des FASB zur Vereinfachung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen abzuwarten. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass auf den Abschluss des FASB-Projekts zu warten gleichbedeutend wäre mit dem Akzeptieren von Ansätzen, die der Board nicht für angemessen halte. Der Stab wies darauf hin, dass der Ansatz B1 dazu führen könne, dass weitere Anfragen zu ähnlichen Sachverhalten bei IFRIC eingereicht würden.

Der Board kam überein, mit Ansatz B1 fortzufahren.

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