Rechnungslegungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen

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Der Board hielt eine zweite Sitzung zu den Stellungnahmen ab, die auf den Entwurf eines IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) vom Februar 2007 eingegangen waren. Auf dieser Sitzung stellt der Stab die Hauptsachverhalte, die in den Feldversuchen zutage getreten waren, vor, d.h. die Probleme, die bei der Umsetzung des Entwurfs aufgetreten waren. Die Zusammenfassung dieser Sachverhalte durch den Stab kann in Agendapapier 6 eingesehen werden, das auf der Internetseite des IASB zur Verfügung steht. Es wurden keine Entscheidungen getroffen.

Der Stab wies darauf hin, dass 116 Unternehmen aus 20 Ländern an den Feldversuchen teilgenommen haben. Er wies darauf hin, dass nicht mit den einzelnen Feldversuchunternehmen zusammengearbeitet worden sei, sondern das die berufständischen Bilanzierungsgremien und Standardsetzer die Aufgabe übernahmen, geeignete Unternehmen auszuwählen und ihnen dabei zu helfen, ihre Berichte zu erstellen.

Die Unternehmen wurden um folgendes gebeten:

Sie sollten Hintergrundinformationen über ihre Geschäftstätigkeit und über ihre Berichtspflichten liefern.

Sie hatten ihren neuesten Abschluss nach den bestehenden Regeln einzureichen.

Sie sollten einen Abschluss in Übereinstimmung mit dem Entwurf für das selbe Jahr erstellen (ohne die Vergleichsinformationen für das Vorjahr).

Sie wurden gebeten, eine Reihe von Fragen des IASB-Stabs beantworten, um bestimmte Probleme zu identifizieren, denen sich das Feldversuchunternehmen bei der Anwendung des Entwurfs gegenüber sah.

Demographischer Hintergrund der Unternehmen im Feldversuch

Der Stab gab zu diesem Thema einen Überblick und strich unter anderem die folgenden Aspekte heraus:

Von den 116 Unternehmen wendeten 12 ansonsten die vollen IFRS an, weil ihre nationalen Gesetze nicht börsennotierten Unternehmen die Anwendung von IFRS gestattet oder vorschreibt. Alle anderen Unternehmen berichten derzeit nach ihren nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen.

Rund 70% der Unternehmen im Feldversuchen beschäftigen 50 oder weniger Mitarbeiter, 35% beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter.

Rund 60% der Unternehmen in den Feldversuchen haben einen jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 5 Millionen USD, 35% einen jährlichen Gesamtumsatz von weniger als 1 Million USD.

Der Board war besonders daran interessiert, zu erfahren, ob es einen Zusammenhang zwischen dem demographischen Hintergrund der Unternehmen und den Problemen gebe, auf die sie gestoßen waren. Der Stab wurde gefragt, ob es möglich sei, die Ergebnisse der Feldversuche anhand von Kriterien wie beispielsweise Größe oder inhaltliche Nähe der nationalen Rechnungslegungsgrundsätze zu IFRS zu analysieren (mit separater Analyse für die 12 Unternehmen, die derzeit unter den vollen IFRS Bericht erstatten). Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass auch die Berichte der Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern (sogenannte Mikrounternehmen) separat analysiert werden sollten.

Der Stab gab an, dass es möglich sei, eine solche Analyse durchzuführen, und deutete an, dass die Qualität der Umsetzung hauptsächlich durch die inhaltliche Nähe der nationalen Rechnungslegungsgrundsätze zu IFRS beeinflusst würde und nicht durch die Größe der Unternehmen. Der Stab erklärte, dass insbesondere die 12 Unternehmen, die bereits nach den vollen IFRS bilanzieren, im Allgemeinen über weniger Probleme berichteten als die anderen Unternehmen.

Einschränkungen, die bei den Feldversuchen auffielen

Der Stab hielt fest, dass die Rückmeldungen aus den Feldversuchen insgesamt sehr hilfreich gewesen seien und dass nur kleine Einschränkungen zu verzeichnen gewesen seien.

Unter anderem hob der Stab die folgenden Punkte hervor:

Einige Unternehmen in den Feldversuchen reichten Abschlüsse ein aber beantworteten den Fragebogen des IASB nicht oder umgekehrt. Der Stab wies darauf hin, dass der Grund, weshalb keine Abschlüsse eingereicht würden, oft Bedenken bezüglich der Vertraulichkeit der Daten seien und keine Unfähigkeit des Unternehmens, den Entwurf anzuwenden. Die Abschlüsse wurden also in Übereinstimmung mit dem Entwurf erstellt aber nicht an den IASB übersendet.

Manche Unternehmen im Feldversuch erstellten nicht alle Bestandteile des Abschlusses. Die Bestandteile, die ausgelassen wurden, waren hauptsächlich die Kapitalflussrechnung, die Darstellung der Veränderungen im Eigenkapital und bestimmte Anhangangaben. Der Stab war der Ansicht, dass oft die Erstellung der ausgelassenen Bestandteile als zu belastend im Rahmen eines freiwilligen Feldversuchs angesehen wurden, aber dass die Unternehmen in der Lage sein würden, diese Bestandteile zu erstellen, wenn sie im Rahmen eines Abschlusses gefordert würden.

Allgemeine Sachverhalte, die in den Stellungnahmen zum Feldversuch aufgebracht wurden

Der Stab hob einen Reihe von Hauptsachverhalten hervor, die keinen Bezug zu einem bestimmten Abschnitt des Entwurfs hätten. Die Diskussionen des Boards drehten sich hauptsächlich um die folgenden Themen:

Gesamteindruck

Der Stab wies darauf hin, das insgesamt die Stellungnahmen der Unternehmen aus dem Feldversuch positiv seien. Insbesondere sei festzuhalten, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen im Feldversuchen über keine oder höchstens ein oder zwei Probleme oder Sachverhalte berichtet hätten.

Anwendung des beizulegenden Zeitwerts

Viele Unternehmen im Feldversuch wiesen darauf hin, dass die Erfüllung der Forderung nach einer jährlichen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert für alle gängigen Finanzinstrumente und der Restwerte aller nicht finanziellen Vermögenswerte komplex, kostenaufwendig und oft aufgrund fehlender verlässlicher Daten und der Unmöglichkeit, die Entgelte für die notwendigen Spezialisten aufzubringen, nicht durchführbar sei.

Der Board fragte, ob diese Bedenken nur komplexe Finanzinstrumente beträfen. Der Stab nahm an, dass dies eher ein Problem der Klassifizierung sei, da viele Unternehmen aus dem Feldversuch sich nicht sicher seien, welche Finanzinstrumente für die Bewertung zu Anschaffungskosten oder zu Restbuchwerten abzüglich Wertminderungen in Frage kämen.

Angabeerfordernisse sind zu belastend

Ein weiterer wichtiger Bereich, in dem Bedenken vorgebracht wurden, war die Art und Weise, der Umfang und die Komplexität der Angaben.

Eine bedeutende Anzahl der Unternehmen im Feldversuch gaben an, dass die Erstellung der geforderten Angaben zu belastend sei. Dies gelte sowohl für den zeitlichen als auch den finanziellen Aufwand.

Einige Unternehmen im Feldversuch hielten fest, dass sie in einigen Fällen aufgefordert seien, öffentlich sensible Daten anzugeben. Der Stab erklärte, dass Angaben bezüglich der Vergütung der Geschäftsleitung (manche Unternehmen beschäftigen nur einen Hauptmanager) und bezüglich nahe stehender Personen und Unternehmen in diesem Zusammenhang die größten Bedenken auf sich zögen.

Weitere Vereinfachungen erforderlich

Zusätzlich zu der Tatsache, dass viele Angabeerfordernisse als zu komplex angesehen wurden, gaben viele Unternehmen im Feldversuch an, dass der Entwurf selbst vereinfacht werden solle, da er gegenwärtig wenig Erleichterungen im Vergleich zu den vollen IFRS biete.

Sachverhalte aus den Feldversuchen, die sich auf bestimmte Abschnitte des Entwurfs beziehen

Nur wenige Themen wurden genannt, und es kam zu keinen längeren Diskussionen.

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