Erlöserfassung

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Der Stab stellte die Entwürfe zu drei Kapiteln des demnächst erscheinenden Diskussionspapiers zu Erlöserfassung vor, in denen Definitions- und Ansatzsachverhalte in Bezug auf des vorgeschlagene vertragsbasierte Modell erörtert werden. Es handelt sich um die folgenden drei Kapitel:

Kapitel 2: Bilanzierung von Verträgen mit Kunden (Agendapapier 11B)

Kapitel 3: Erfüllungspflichten (Agendapapier 11C)

Kapitel 4: Erfüllung von Erfüllungspflichten (Agendapapier 11D)

Der Stab hob hervor, dass diese Sachverhalte von Bewertung unabhängig sind, und schlug vor, nicht weiter auf zwei Modelle Bezug zu nehmen. Es sollte stattdessen dargestellt werden, dass der Board ein einziges Erlöserfassungsmodell entwickelt habe, in dem zwei Bewertungsansätze enthalten seien: „Kundengegenleistung‟ und „gegenwärtiger Abgangspreis‟.

Kapitel 2: Bilanzierung von Verträgen mit Kunden

Der Stab erklärte, dass dieses Kapitel auf Grundlage der Bemerkungen des Boards auf der Sitzung im November 2007 neu entworfen worden sei. Die Hauptänderungen seien die folgenden:

Ergänzung der Erörterung der Schwerpunktlegung auf Vermögenswerte und Schulden, um klarzustellen, dass der verfolgte Ansatz über Vermögenswerte und Schulden nicht der einzige mögliche Ansatz eines Erlöserfassungsmodells sei.

Eine deutlichere Erklärung dessen, was der Board unter einem Vertrag versteht.

Eine Erörterung, wann ein bestimmter Vertrag erstmalig anzusetzen sei.

Einige Boardmitglieder baten um Klarstellung bezüglich des Ansatzes eines Nettopostens (Nettovermögen oder Nettoschulden) bei Vertragsbeginn. Insbesondere sollte geklärt werden, ob dies zum Ansatz eines zu erfüllenden Vertrages führen würde. Der Stab erklärte, dass nach der Bewertung der Kundengegenleistung dieser Posten einen Wert von null habe, während nach dem Ansatz des Modells des gegenwärtigen Abgangspreises ein Tag-1-Vermögenswert oder eine Tag-1-Schuld entstehen könne.

Einige Boardmitglieder stellten den Ausdruck „durchsetzbar oder gesetzlich anerkannt‟ als Ansatzkriterium für Verträge in Frage. Man schien überein zu kommen, diese Formulierung an die in den IFRS verwendete Sprache anzupassen.

Kapitel 3: Erfüllungspflichten/Kapitel 4: Erfüllung von Erfüllungspflichten

Die beiden Kapitel wurden zusammen erörtert. Der Stab erklärte, dass diese Kapitel auf Grundlage der Bemerkungen des Boards auf der Sitzung im Januar 2008 neu entworfen worden sei. Die Hauptänderungen seien die folgenden:

Eine Änderung der Beschreibung, wann eine Dienstleistungsverpflichtung erfüllt ist, um der Vorstellung entgegenzutreten, dass der Kunde einen sofortigen Nutzen erhalte. Einige Boardmitglieder wiesen auf die Unbeholfenheit der Aussage hin, dass ein Kunde einen Nutzen erhalten habe, wenn beispielsweise ein Malermeister nur die Hälfte des Hauses des Kunden gestrichen habe. Zu diesem Zeitpunkt würde der Kunde sicher der Meinung sein, sich in einer schlechteren Position als vorher zu befinden (obwohl er wirtschaftliche Ressourcen erhalten habe).

Änderung bezüglich der beiden Ansichten zu Rückgaberechten.

Einige Boardmitglieder fragten, wie das Erlöserfassungsmodell mit IAS 11 Fertigungsaufträge zusammenwirke. Der Stab gab zur Antwort, dass das Modell Änderungen der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach sich ziehen könne, da in IAS 11 nur auf Vertragsaktivitäten eingegangen werde während das Modell sich nur darauf beziehe, ob einen wirtschaftliche Ressource übertragen worden sei. Der Stab wies auch darauf hin, dass das Modell zu einem fortlaufenden Verkauf führen könne, wenn der Kunde das durchsetzbare Recht auf die wirtschaftlichen Ressourcen auf einer fortlaufenden Basis erlange.

Weitere Schritte

Insgesamt waren die Bemerkungen des Boards eher editorischer Art und hinterfragten nicht die Prinzipien in den Entwürfen der Kapitel.

Der Stab beabsichtigt, dem Board einen vollständigen ersten Entwurf des Diskussionspapiers im Mai vorzulegen und den Bewertungsansatz (Kapitel 5) auf der Boardsitzung im Mai zu erörtern. Der Stab wies darauf hin, dass die Themen „Erlöserfassung außerhalb eines Vertrages‟ und „variable Kundengegenleistung‟ noch zu erörtern sind.

Freitag, 18. April 2008 (nur vormittags)

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