Erlöserfassung – EFRAG stellt einen Überblick über das PAAinE-Diskussionspapier Erlöserfassung – Ein europäischer Beitrag vor

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Auf der gemeinsamen Boardsitzung wurden Vertreter der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) willkommen geheißen, die einen Überblick über das Diskussionspapier Erlöserfassung - Ein europäischer Beitrag vorstellten. DAs Diskussionspapier war im Juli 2007 gemeinsam von der europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem deutschen und dem französischen Standardsetzer veröffentlicht worden. Das Ziel des Diskussionspapiers lag darin, in Europa die Debatte über die Erlöserfassung anzufachen und europäische Sichtweisen zu entwickeln, die dem IASB und dem FASB in ihrem gemeinsamen Projekt zur Erlöserfassung zwecks Erwägung zur Kenntnis gebracht werden sollten.

Die Abgeordneten von PAAinE stellten das Diskussionspapier vor und wiesen darauf hin, dass es auf Grundlage des Projekts zur Erlöserfassung entwickelt worden sie, dass derzeit vom IASB und vom FASB betrieben werde. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Vorschläge von IASB und FASB, dass als Erlös der gesetzliche Abfindungsbetrag erfasst werden solle (also der Betrag, den der Empfänger des Erlöses an eine dritte Partei zu zahlen hätte, um die Verpflichtung zu erfüllen, Güter zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen), viele Anwender in Europa bedenklich stimmen würden. PAAinE ist der Meinung, dass es Bedarf für ein neues Prinzip auf Grundlage der bestehenden Standards gebe, aber man sei nicht unbedingt der Meinung, dass dies bedeute, dass der beizulegende Zeitwert die passende Antwort ist.

Auf das Diskussionspapier von PAAinE gingen siebzig Stellungnahmen ein, in denen recht unterschiedliche Meinungen ausgedrückt wurden.

Die Abgeordneten von PAAinE strichen folgende Aspekte ihres Diskussionspapiers hervor:

Das Papier entwickelt einen Ansatz über Vermögenswerte und Schulden, der von der Frage ausgeht „Was soll im Erlös widergespiegelt werden?‟ (Erlös als oberster Posten der Darstellung des vollständigen Einkommens).

Das Papier erörtert verschiedenen Interpretationen der Erlösziffer.

Das Papier erörtert, wann nach den verschiedenen Ansätzen Erlöse entstehen (Ansatz).

In dem Papier werden Bewertungen nicht en detail diskutiert. Die Abgeordneten von PAAinE strichen heraus, dass in dem Papier die Definition von Erlös als Änderungen im beizulegenden Zeitwert (gesetzlicher Abfindungsbetrag) von Erfüllungsverpflichtungen nicht erörtert werde.

Die Abgeordneten von PAAinE gingen dann dazu über, zu erörtern, was in der Erlösziffer eigentlich widergespiegelt werden sollte. In der Diskussion wurde deutlich, dass in dem Papier festgehalten wird, dass ein bindender Vertrag notwendige Voraussetzung für das Bestehen eines Erlöses ist. Ein Boardmitglied hinterfragte die Betonung eines bindenden Vertrages. Das Boardmitglied gab an, dass es sich nicht sicher sei, ob die Boards die Vorstellung eines bindenden Vertrages im Hinterkopf haben. Er fragte dann, ob die Abgeordneten von PAAinE der Meinung seien, dass ein Rückgaberecht ein bindender Vertrag sei. Denn wenn man ein Gut im Austausch für eine Erstattung zurückgeben könne, sei das nicht besonders bindend. Das Boardmitglied schloss mit der Aussage, dass dies grundlegend für den Begriff von Erlösen sei.

Die Abgeordneten von PAAinE stellten dann einen Überblick über die in dem Diskussionspapier erörterten Modelle vor (siehe unten):

Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass es einen Grauzone zwischen dem Ansatz nach kritischen Ereignissen (Critical Events Approach) und dem fortlaufenden Ansatz (Continuous Approach) gebe. Dies seien also nicht zwei eigenständige Modelle, sondern es gebe einen fließenden Übergang.

Die Diskussion dreht sich dann um Ansatz C (Approach C). Ein Boardmitglied fragte, ob der Ausdruck „im Wesentlichen‟ (substantively) im Ansatz C wichtig sei. Die Abgeordneten von PAAinE, sagten, dass das nicht der Fall sei und das das Modell auch ohne den Ausdruck funktionieren würde.

Einige Boardmitglieder fragten, wie dieser Ansatz mit dem Ansatz über Vermögenswerte und Schulden im Einklang stehe. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Ansatz eher in die Richtung eines Einnahmenprozesses gehe.

Die Abgeordneten von PAAinE erläuterten dann die Ansätze nach kritischen Ereignissen (A-C). Bei den Ansätzen nach kritischen Ereignissen wird gefordert, dass Erträge widerspiegeln sollen, dass das Unternehmen einen definierbaren Teil oder die Gesamtheit eines Vertrages erfüllt hat.

Ansatz A: vollständige Vertragserfüllung;

Ansatz B: Erfüllung eines Teiles des Vertrags wie im Vertrag selbst festgelegt;

Ansatz C: Erfüllung eines Teiles des Vertrags definiert durch wirtschaftliche Maßnahmen.

Während der Erläuterung von Ansatz C wurde festgehalten, dass es für die Erfassung von Erlösen nach diesem Ansatz in dem Papier heißt, dass der Kunde das Produkt gemäß seiner Nutzenbestimmung nutzen kann. Die Abgeordneten machten deutlich, dass dies bedeute, dass beispielsweise bei Lieferung eines Computerbildschirms, der Kunde diesen Bildschirm auch als Bildschirm verwenden kann und nicht nur für andere Zwecke (beispielsweise als Aschenbecher). Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt, dass dies bedeute, dass man die Absichten des Kunden kennen müsse. Vor dem Hintergrund, dass es schon sehr schwer sei, die Absichten der Unternehmensführung zu eruieren, fragten Boardmitglieder, wie man die Absichten des Kunden feststellen solle. Ein Boardmitglied fragte auch, ob die Erlöserfassung für den Verkauf des gleichen Gutes an einen anderen Kunden davon abhängig sein solle, was die Absichten des jeweiligen Kunden seien.

Die Abgeordneten hielten fest, dass dies ein guter Punkt sei, der aber in dem Diskussionspapier nicht adressiert würde.

Nach einer allgemeinen Erläuterung der Modelle erläuterten die Abgeordneten dann den fortlaufenden Ansatz (Ansatz D). Nach Ansatz D spiegeln die Erlöse die Aktivitäten des Unternehmens im Rahmen eines bindenden Vertrags auf die Art und Weise wider, wie Fortschritte im Rahmen eines Vertrags erzielt werden. Fortschritte im Rahmen eines Vertrages könne auf eine Reihe verschiedener Art und Weisen bewertet werden. Beispielsweise wären dies:

analog zur Entstehung der Kosten, die aus dem Vertrag für den Lieferanten entstehen;

analog zur Verminderung oder dem Wegfall der Risiken, die der Transaktion inne wohnen, für den Lieferanten;

analog zur Mehrung des Wertes der Güter, die im Rahmen des Vertrages erstellt werden; oder

über den Verlauf der Zeit.

Es wurde klargestellt, dass diese nicht als Bewertungsmöglichkeiten angesehen werden.

Ein Boardmitglied fragte, ob die Abgeordneten der Ansicht seien, dass eine Wahlmöglichkeit bezüglich der Optionen gebe. Die Abgeordneten waren nicht der Ansicht.

Schließlich strichen die Abgeordneten ganz kurz heraus, dass in dem Papier die Unterschiede zwischen den beiden Ansätzen umrissen würden. In Szenarien von Güterverkäufen ( beispielsweise Lebensmittel in einem Supermarkt) wird wenig Unterschied zur bestehende Praxis erwartet. Bei Dienstleistungen werden jedoch mehr Unterschiede erwartet.

Die Abgeordneten gaben an, dass eine Zusammenfassung der Stellungnahmen Anfang April herausgegeben werde. Es sei jedoch noch keine Entscheidung gefällt worden, welche (wenn überhaupt) weiteren Schritte im Rahmen des Projekts unternommen werden sollen.

Der Vorsitzende des IASB dankte den Abgeordneten für ihre Mühen.

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