Erlöserfassung – Erwägung von und Entscheidung über zwei unterschiedliche Ansätze (gegenwärtiger Abgangspreis und Kundengegenleistung) für das vorgeschlagene Erlöserfassungsmodell.

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Der Stab stellte die Entwurffassung des 5. Kapitels des demnächst erscheinenden Diskussionspapiers zur Erlöserfassung vor, in dem die Bewertungsansätze bezüglich des vorgeschlagenen vertragbasierten Modells erörtert werden. (Die Entwurffassung des Kapitels ist in Agendapapier 7B wiedergegeben.)

Kapitel 5: Bewertung des Vertrages

Der Stab führte aus, dass in dem Kapitel die folgenden grundlegenden Sachverhalte separat erörtert werden:

Bewertungsziel: gegenwärtiger Abgangspreis oder Kundengegenleistung (Verkaufspreis)

Neubewertung der Erfüllungspflicht: Neubewertung oder Festschreibung der Bewertung nach Vertragsbeginn

In dem Kapitel wird also geschlossen, dass es vier mögliche Bewertungsansätze gibt, die sich aus der Kombination der Verwendung entweder des gegenwärtigen Abgangspreises oder des Verkaufspreises bei Vertragsbeginn mit entweder einer nachfolgenden Neubewertung der Erfüllungspflicht oder mit einer Festschreibung der Bewertung nach Vertragsbeginn ergeben.

Der Stab hielt fest, dass der „Bewertungsansatz über den gegenwärtigen Abgangspreis‟ den gegenwärtigen Abgangspreis mit der Neubewertung der Erfüllungspflicht kombiniert während der „Bewertungsansatz über die Kundengegenleistung‟ eine Kombination aus Kundengegenleistung und keiner Neubewertung der Erfüllungspflicht ist.

In einem Anhang zu Kapitel 5 stellte der Stab ein hybrides Modell vor, in dem die durch den Board erhobenen Bedenken bezüglich des „reinen‟ Modells der Kundengegenleistung berücksichtigt werden (wiedergegeben in Anhang a zu Agendapapier 7B). Das hybride Modell basiert auf dem Bewertungsansatz über die Kundengegenleistung, d. h. es wurde das Bewertungsziel der Kundengegenleistung (des Verkaufspreises) gewählt.

Der Hauptunterschied gegenüber dem reinen Modell der Kundengegenleistung bestand darin, dass die Kostenkomponente aktualisiert wurde, um die Erfüllungsverpflichtung über die Laufzeit des Vertrags zu bewerten.

Der Board führte eine ausführliche Diskussion hinsichtlich der in dem Kapitel dargestellten Prinzipien. Einzelne Boardmitglieder gaben entgegen gesetzten Meinungen Ausdruck. Die Diskussion drehte sich im Wesentlichen um die folgenden Sachverhalte:

Ob der Board einer vorläufigen Ansicht bezüglich eines Ansatzes Ausdruck verleihen solle.

Ob das Hybridmodell aus dem Anhang in das Diskussionspapier aufgenommen werden solle.

Ob „Tag-1-Gewinne‟ oder die Neubewertung der Erfüllungspflicht der Hauptunterschied zwischen den beiden Ansätzen sei. In diesem Zusammenhang wies ein Boardmitglied darauf hin, dass der Bewertungsansatz über die Kundengegenleistung den Ansatz eines Vertragsvermögenswertes nicht zulasse und damit im Widerspruch zum Rahmenkonzept stehen könne, wenn bei Vertragsbeginn ein Vermögenswert entstehe, der der Definition des Rahmenkonzepts genügt.

Ein Boardmitglied zeigte sich besorgt, dass übergreifende Sachverhalte, die auch andere Standards betreffen, (insbesondere IAS 37) nicht deutlich genug herausgearbeitet worden seien. In diesem Zusammenhang wies ein anderes Boardmitglied darauf hin, dass die Auswirkungen eines Modells des gegenwärtigen Abgangspreises auf andere Standards (beispielsweise IAS 2 und IAS 39) und derzeit laufende Agendaprojekte des Boards nicht erklärt würden.

Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass der Aufbau des Kapitels angemessen sei, aber in Hinblick auf die anderen Fragen wurde wenig Fortschritt erreicht. Schließlich beendete der Vorsitzende die Diskussion und bat um Abstimmung hinsichtlich einer vorläufigen Ansicht.

Eine Mehrheit von 9 Boardmitgliedern stimmte für den Bewertungsansatz über die Kundengegenleistung, also dafür, dass das Bewertungsziel der Kundengegenleistung (des Verkaufspreises) gewählt werden solle. Durch Kombination des Bewertungsziels mit der Frage der Neubewertung entwickelte der Board die folgenden drei Ansätze:

Kundengegenleistung ohne Neubewertung der Erfüllungspflicht mit Ausnahme von belastenden Verträgen (das „reine‟ Modell der Kundengegenleistung)

Kundengegenleistung mit „etwas‟ Neubewertung der Erfüllungspflicht (der „Mittelweg‟)

Kundengegenleistung mit „vollständiger‟ Neubewertung der Erfüllungspflicht (der „Mittelweg‟)

Von den neun Boardmitgliedern, die für den Bewertungsansatz über die Kundengegenleistung gestimmt hatten, zogen fünf den „Mittelweg‟ vor. Es wurde jedoch nicht festgelegt, welche Ereignisse die Neubewertung auslösen sollten.

Weitere Schritte

Der Stab wurde gebeten, das Kapitel neu zu fassen und die Entscheidungen zu berücksichtigen, die auf der Sitzung gefällt worden waren. Außerdem sollte den Bedenken Rechnung getragen werden, dass der Bewertungsansatz über die Kundengegenleistung im Widerspruch zum Rahmenkonzept stehen könne. Ein überarbeiteter Entwurf wird auf einer zukünftigen Sitzung erörtert werden.

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