IFRIC – Genehmigung der endgültigen Interpretationen

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Die IFRIC-Koordinatorin und ihr Stab stellten dem Board zwei Interpretationen mit der Bitte um Ratifizierung vor:

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Es wurde hervorgehoben, dass beide Interpretationen von IFRIC ohne Gegenstimme verabschiedet wurden.

Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Die Interpretationen würde Leitlinien zur Verfügung stellen, wie IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung in Bezug auf die Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb und die Bilanzierung dieser Absicherung anzuwenden sind.

Ein Boardmitglied hob hervor, dass dies eine besonders schwierige Interpretation gewesen sei, da der zugrunde liegende Sachverhalt selber sehr komplex sei, und er würdigte die Arbeit, die vom Stab des IFRIC und anderen in diesem Zusammenhang geleistet worden sei.

Der Vorsitzende fragte dann die Boardmitglieder, ob sie die Interpretation ratifizieren würden. Die Boardmitglieder stimmten einstimmig dafür.

Der Stab erörterte dann ein damit verbundenes Thema, das aus den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 39 bezüglich der Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren, entsteht. Im Mai 2008 hatte der Board seine Entscheidung bestätigt, dass diese Änderungen rückwirkend anzuwenden sein sollten. Die Interpretation soll prospektiv angewendet werden. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass unklar sei, ob der Board für künftige Änderungen an den Vorschriften bezüglich Hedge Accounting eine rückwirkende Anwendung vorschreiben würde. Der Board erörterte dann ausführlich die Prinzipien, die sowohl der IASB und IFRIC zugrunde legen, wenn sie entscheiden, ob eine rückwirkende oder eine prospektive Anwendung gefordert werden soll.

Während der Board seine Entscheidung bestätigte, dass die Änderungen an IAS 39 aus den in den erneuten Erwägungen des Entwurfs genannten Gründen rückwirkend anzuwenden sein sollen, kam man ansonsten überein (mit einer Gegenstimme), dass das Datum des Inkrafttretens auf Geschäftsperioden verschoben werden soll, die am oder nach dem 1. Juli 2008 beginnen. Dies wurde hauptsächlich getan, um Unternehmen die Gelegenheit zu geben, ihre Sicherungsdesignierungen zu überprüfen, damit sie die Vergleichsperioden nicht neu darstellen müssen.

Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien

Die IFRIC-Koordinatorin stellte dann die zweite Interpretation mit der Bitte um Ratifizierung vor. Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien würde Leitlinien dazu zur Verfügung stellen, wie IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Erträge auf Immobilienverträge anzuwenden sind.

Der Stab von IFRIC hob hervor, dass es Änderungen am Flussdiagramm gegeben habe, das Teil der Interpretation ist, und dass bestimmte Angabeforderungen für „fortlaufende Übertragung‟ aufgenommen wurden, die den Angabeforderungen in IAS 11 ähnlich sind.

Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass diese Interpretation nicht zu Konvergenz mit US-GAAP führen würde. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass bei diesem Thema nie Konvergenz zwischen US-GAAP und IFRS bestanden habe. Ein anderes Boardmitglied fragte, warum es in der Interpretation keinen Absatz dazu gebe, dass keine Analogschlüsse gezogen werden dürften. Der Stab erklärte, dass IFRIC der Meinung sei, dass die Leitlinien in der Interpretation auch angemessener Weise auf andere Geschäftsvorfälle außerhalb der Baubranche angewendet werden können, aber dass eine Ausweitung des Anwendungsbereiches zu viel Zeit in Anspruch genommen hätte. Daher war man zu dem Schluss gekommen, implizit Analogschlüsse zuzulassen, in dem man sie nicht ausdrücklich verbietet. In der Grundlage für Schlussfolgerungen sei jedoch klargestellt worden, dass es Grenzen für das Ziehen von Analogschlüssen gebe.

Ein Boardmitglied fragte, warum die Interpretation rückwirkend angewendet werden solle. Der Stab antwortete, dass IFRIC es für wichtig gehalten habe, dass die Ertragszahlen vergleichbar seien.

Der Vorsitzende bat dann um Abstimmung. Der Board stimmte der Interpretation einstimmig zu.

Der Stab fragte dann den Board, ob eine erneute Veröffentlichung zur Stellungnahme notwendig sei. Es wurde festgehalten, dass, obwohl die beinahe endgültige Fassung im Vergleich zum Entwurf geändert worden sei, dies erfolgt sei, um die Kommentare der Anwender widerzuspiegeln. Der Stab wies darauf hin, dass diese Änderungen jedoch nicht die Antworten ändern würde, die man aus einer Anwendung der Interpretation erhalte. Daher schlug er vor, die Interpretation nicht erneut zur Stellungnahme zu veröffentlichen.

Der Board stimmte dem zu.

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