Darstellung des Abschlusses – Phase B

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(Der Stab des FASB war per Videokonferenz zugeschaltet.)

Der Zweck dieser Sitzung lag in der Lösung von offenen Fragen, die der Stab beim Entwurf der vorläufigen Abstimmungsvorlage des demnächst erscheinenden Diskussionspapiers entdeckt hatte.

Auswirkungen der Änderung des Umfangs

Der Board erörterte die Auswirkungen, die die Änderung des Umfangs haben wird, die auf der gemeinsamen Boardsitzung im April vereinbart worden war. Auf jener Sitzung hatten die Boards entschieden, die bestehenden Leitlinien zur Darstellung des anderen vollständigen Einkommens in der Darstellung des vollständigen Einkommens beizubehalten, keine bestehenden Standards in Bezug auf Positionen zu ändern, die außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen sind, und keine zusätzlichen Angaben zu Segmenten und Liquidität zu fordern.

Einige Boardmitglieder gaben ihrer Enttäuschung über die Einschränkung des Umfangs Ausdruck und wiesen darauf hin, dass der Teil zu Segmentangaben eine gute Gelegenheit geboten hätte, Schwächen in IFRS 8 Geschäftssegmente auszubügeln.

Es schien jedoch breite Übereinstimmung zu herrschen, dass der Board zu den Entscheidungen zu stehen hat, die auf der Sitzung im April 2008 gefällt würden. Daher wurden die folgenden Entscheidungen getroffen:

Im Rahmen des Projekts soll nicht versucht werden, bestehende Standards in Hinsicht darauf zu ändern, welche Posten außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt werden. Dadurch werden der derzeitige Ad-hoc-Ansatz hinsichtlich der Posten, die außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, und der Recyclingmechanismus beibehalten.

Im Diskussionspapier werden zwei Möglichkeiten für die Darstellung des anderen vollständigen Einkommens vorgestellt:

a. Darstellung von Posten des anderen vollständigen Einkommens in einem separaten Abschnitt ähnlich der Weise, wie anderes vollständiges Einkommen in einer einzigen Darstellung des vollständigen Einkommens dargestellt wird.

b. Klassifizierung des Posten des anderen vollständigen Einkommens innerhalb der Abschnitte zum Geschäftsbetrieb, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.

In das Diskussionspapier wird ein Abschnitt aufgenommen, in dem das langfristige Ziel des Boards erklärt wird, das darin besteht, alle Veränderungen in den Vermögenswerten und Schulden in einem der funktionalen Abschnitte in der Darstellung des vollständigen Einkommens darzustellen, also das andere vollständige Einkommen und den Recyclingmechanismus ganz wegfallen zu lassen. Darüber hinaus soll in dem Diskussionspapier ausdrücklich die Meinung der Anwender zu diesem langfristigen Ziel erfragt werden.

Wenn das andere vollständige Einkommen in einem separaten Abschnitt dargestellt wird, muss ein Unternehmen angeben, zu welcher Kategorie (Geschäftsbetrieb, Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit) der jeweilige Posten des anderen vollständigen Einkommens gehört.

Keine weitere Unterteilung von Posten des anderen vollständigen Einkommens soll in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage und in der Kapitalflussrechnung gefordert werden.

Weitere Segmentangaben sollen im Rahmen dieses Projekts nicht aufgenommen werden.

Liquiditätsangaben sollen im Rahmen dieses Projekts nicht aufgenommen werden. Die vorher beschlossenen zusätzlichen Angaben zur Restlaufzeit von Verträgen bei kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten und Schulden sollen jedoch im Umfang des Projekts beibehalten werden.

Darüber hinaus wurden folgenden Entscheidungen hinsichtlich des Umfangs des Projekts getroffen:

Die zwischenperiodische Steuerzuweisung wird nicht ausgeweitet; d. h. Einkommensteuer wird in der Darstellung weiterhin in Übereinstimmung mit den bestehenden Leitlinien zugewiesen, und Einkommensteuerguthaben, -schulden und -kapitalströme sollten jeweils in einem separaten Abschnitt in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage und in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden.

Die Anforderung bezüglich der Darstellung des Ergebnisses je Aktie werden nicht geändert; d. h. die derzeitigen Anforderungen in IAS 33 Ergebnis je Aktie werden nicht geändert.

Es werden keine weiteren Angaben zum Kapitalmanagement gefordert; d. h. die derzeitigen Anforderungen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses werden nicht geändert.

Die Verrechnung von Vermögenswerten und Schulden wird nicht erörtert, ebenso wenig die Angabe von Informationen zu Bewertungsgrundlagen und Bewertungsunsicherheit; d. h. die derzeitigen Anforderungen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses werden nicht geändert.

Restanten

Definition der Kategorien Geschäftsbetrieb und Investitionstätigkeit

In der vorläufigen Abstimmungsunterlage des Diskussionspapiers (einige Abschnitte waren in den Materialien für Beobachter abgedruckt) wurde postuliert, dass innerhalb der Gruppe, die keinen Finanzierungstätigkeit darstellt, wie folgt unterteilt werden soll: "Die Kategorie des Geschäftsbetriebs sollte diejenigen Vermögenswerte und Schulden enthalten, von denen die Geschäftsführung der Meinung ist, dass sie dem Kernzweck, für das das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, direkt verbunden sind (sowie die Veränderungen dieser Vermögenswerte und Schulden)." "Die Kategorie des Investitionstätigkeit sollte diejenigen Vermögenswerte und Schulden enthalten, von denen die Geschäftsführung der Meinung ist, dass sie dem Kernzweck, für das das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, nicht direkt verbunden sind (sowie die Veränderungen dieser Vermögenswerte und Schulden)."

Verschiedene Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass diese Definitionen zu arbiträren Klassifizierungen führen könne und dass die Klassifizierung sehr stark von den Absichten der Geschäftsführung abhingen (ähnlich wie die Leitlinien in IFRS 8); so könnte beispielsweise die Geschäftsführung versuchen, verlusterzeugende Aktivitäten in die Kategorie der Investitionstätigkeit zu verschieben. Andere Boardmitglieder schätzten das Risiko der Manipulation als gering ein, da ein Unternehmen seine Klassifizierung vorab erklären und sich dann daran halten müsse. Schließlich entschied der Board per Mehrheitsentschluss, die Definitionen in der vorläufigen Abstimmungsunterlage beizubehalten und auch die Bezeichnungen Kategorie der geschäftlichen Tätigkeit und Kategorie der Investitionstätigkeit beizubehalten.

Bezeichnungen für die Abschnitte zur Finanzierungstätigkeit und zum Eigenkapital

Der Board wurde gefragt, ob die Bezeichnungen Eigenkapital und Finanzierungstätigkeit beibehalten werden sollten, oder ob man eher von Eigenkapitalfinanzierung und Fremdfinanzierung sprechen sollte, um deutlich zu machen, dass beide Abschnitte sich auf Finanzierung beziehen. Darüber hinaus setzte der Stab des FASB den Board davon in Kenntnis, dass der FASB vorläufig entschieden habe, die Bezeichnung Eigenkapital durch Eigenkapitalfinanzierung zu ersetzen, wobei die Bezeichnung Finanzierungstätigkeit unverändert bleibt.

Der Board fand es verwirrend einen Abschnitt zur Finanzierungstätigkeit zu haben und einen zu Eigenkapitalfinanzierung, wenn letzterer nicht ein Unterabschnitt des ersten sei. Deshalb wurden die Bezeichnungen des FASB verworfen.

Der Board entschied, seine eigenen Bezeichnungen nicht zu ändern.

Die Überleitungstabelle und die indirekte Rechnung

Hinsichtlich der Überleitungstabelle (Überleitung der Kapitalströme auf den Nettogewinn) schlug der Stab die folgenden Änderungen vor:

Die Spalte der Kapitalströme, die nicht das Einkommen betreffen, sollte aus der Tabelle gestrichen werden und mit der Spalte der Abgrenzungen und systematischen Zuweisungen kombiniert werden. Die neue Spalte sollte dann "Abgrenzungen und systematische Zuweisungen, die keine Neubewertungen sind" heißen.

Der Eigenkapitalabschnitt sollte aus den Kapitalflussinformationen gestrichen werden, die als Ausgangspunkt für die Überleitungstabelle dienen.

Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass als Ergebnis der ersten vorgeschlagenen Änderung dazu kommen würde, dass der Überleitungsposten, der sich auf Kapitalzuflüsse aus der Herausgabe einer Anleihe beziehen würde, nun in der Spalte "Abgrenzungen und systematische Zuweisungen, die keine Neubewertungen sind" gezeigt würde, obwohl ein solcher Posten gar nichts mit Periodenabgrenzung zu tun hätte. Dieses Boardmitglied wies auch darauf hin, dass der Inhalt dieser Spalte sehr heterogen sein würde und dass der Vorschlag dazu führen könnte, dass manche Unternehmen nur eine einzige Spalte in der Überleitungstabelle haben würden. Der Stab gab zur Antwort, dass man sich dieser Nachteile voll bewusst sei, aber dass diese Änderungen vorgeschlagen worden seien, weil es schwer sein würde, Kapitalströme zu bestimmen, die nie das Einkommen betreffen würden. Der Stab wies darauf hin, dass beispielsweise die Klassifizierung von Nullkuponanleihen schwer wäre und dass es viele andere Posten gebe, die anfangs nicht das Einkommen beträfen aber später eventuell doch.

Schließlich stimmte der Board den Vorschlägen des Stabs zu.

Bezüglich der indirekten Rechnung (Überleitung des Nettogewinns auf die Kapitalströme), die derzeit in den US-GAAP gefordert wird, entschied der Board, dass eine solche Überleitung nach IFRS nicht gefordert werden sollte und dass im Diskussionspapier die indirekte Rechnung überhaupt nicht erwähnt werden sollte.

Aufgliederung nach Funktion und Art

Vorbehaltlich einiger Formulierungsänderung stimmte der Board den vorläufigen Ansichten zur Aufgliederung nach Funktion und Art in der Darstellung des vollständigen Einkommens zu. Nach den in den Materialien für Beobachter abgedruckten Absätzen hat ein Unternehmen Aufwendungen und Erträge erst nach Funktion und dann weiter nach Art aufzugliedern. Beide Aufgliederungsschritte sind aber nur vorgeschrieben, wenn sie die Entscheidungsnützlichkeit der Informationen erhöhen.

Der Board erhob Bedenken hinsichtlich des erläuternden Beispiels, das vom Stab zur Verfügung gestellt worden war und das allein in den gesamten betrieblichen Erträgen 27 Posten aufwies. Einige Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass eine solche Darstellung des vollständigen Einkommens viel zu detailliert sei und dass die Darstellung der Kapitalströme in Übereinstimmung mit dem Prinzip des inneren Zusammenhangs mühsam sei. Der Board bat den Stab, im Diskussionspapier hervorzuheben, dass nur die Hauptposten im Hauptteil der Darstellung des vollständigen Einkommens zu zeigen sei und dass eine weitere Aufgliederung im Anhang erfolgen sollte.

Darstellung der Veränderungen des Eigenkapitals

Der Board entschied, keine weiteren Änderungen in der Darstellung der Veränderungen des Eigenkapitals zu erwägen. Es sollen also die vorläufigen Ansichten auf die Entscheidungen beschränkt werden, die bereits in Phase A des Projekts gefällt worden sind.

Aufgliederung im Abschnitt zu zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

Der Board entschied, in das Diskussionspapier keine bestimmten Aufgliederungsvorschriften zu aufgegebenen Geschäftsbereichen aufzunehmen.

Angabe des Gesamtvermögens und der Gesamtschulden

Der Board entschied, dass ein Unternehmen das Gesamtvermögen und die Gesamtschulden entweder in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage oder im Anhang anzugeben hat. Darüber hinaus hat ein Unternehmen, dass seine Vermögenswerte und Schulden in Untergruppen nach Lang- und Kurzfristigkeit darstellt auch Gesamtsummen für das kurzfristige Vermögen, die kurzfristigen Schulden, das langfristige Vermögen und die langfristigen Schulden auszuweisen.

Sachverhalte, die noch nicht abschließend erörtert wurden

Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen

Der Stab wies darauf hin, dass nach der Entscheidung, keine Fragen zum anderen vollständigen Einkommen zu erörtern, die vorläufige Abstimmungsvorlage des Diskussionspapiers nicht länger die vorläufige Ansicht enthält, dass Anpassungen aufgrund von Fremdwährungsumrechnungen in einem separaten Abschnitt zu zeigen sind. Um das Diskussionspapier hinsichtlich Gewinnen und Verlusten aus Fremdwährungsumrechnungen abzuschließen, stellte der Stab Leitlinien vor, wie Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen, die keine Anpassungen aufgrund von Fremdwährungsumrechnungen sind, zu klassifizieren sind.

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, die folgende vorläufige Ansicht in das Diskussionspapier aufzunehmen:

Ein Unternehmen hat Transaktionsgewinne- und Verluste (einschließlich der Bestandteile des Nettogewinns oder -verlusts aus der Umrechnung eines Abschlusses eines Unternehmens in seine funktionale Währung) in dem gleichen Abschnitt und der gleichen Kategorie zu zeigen, in der sich auch die Vermögenswerte oder Schulden befinden, aus denen diese Gewinne und Verluste entstehen.

Bündeltransaktionen

Diese Frage bezieht sich auf die Darstellung von Gewinnen oder Verlusten und den entsprechenden Kapitalströmen, die aus einzelnen Geschäftsvorfällen entstehen, die den Erwerb oder die Veräußerung mehrerer Vermögenswerte oder eine Kombination von Vermögenswerten und Schulden betreffen, die nach dem derzeitigen Format in verschiedenen Kategorien fallen (Bündeltransaktionen).

Der Board entschied, im Diskussionspapier einen Zuweisungsansatz sowie alternative Möglichkeiten vorzustellen, wie Bündeltransaktionen dargestellt werden können, ohne die Auswirkungen mehreren Kategorien zuweisen zu müssen.

Bezüglich des Zuweisungsansatzes entschied der Board folgendes:

Beträge, die zugewiesen werden, um Verluste oder Gewinne zu bestimmen, sollten auf dem relativen beizulegenden Zeitwert nicht finanzieller Vermögenswerte beruhen, d.h. es sollten keine Zuweisungen des relativen beizulegenden Zeitwerts zu den Schulden oder zu den Barmitteln erfolgen.

Keine Hypothetischen Kapitalströme sollten bei einer Bündeltransaktion den Schulden zugewiesen werden, d.h. es würden den Schulden keine Kapitalströme zugewiesen.

Weitere Schritte

Der Stab wird dem Board eine zweite vorläufige Abstimmungsunterlagen Anfang Juli 2008 zukommen lassen. Eine Abstimmungsvorlage folgt im August 2008. Für das Diskussionspapier wird eine sechsmonatige Kommentierungsfrist gelten. Es wird vermutlich Anfang September 2008 veröffentlicht.

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