Rohstoffindustrien – Forschungsprojekt

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Das Projektteam zu Rohstoffindustrien erläuterte die Fortschritte, die in Hinblick auf die Erstellung eines Diskussionspapiers zu den Schlüsselmerkmalen eines Bilanzierungsmodells zu bestimmten Aspekten von Mineralien- und Ölreserven und -ressourcen gemacht worden sind. Der Schwerpunkt der Diskussion lag auf der Definition eines Vermögenswertes, Ansatzfragen und der Frage der Buchungseinheit.

Definition eines Vermögenswertes

Das Projektteam wies darauf hin, dass der vorgeschlagene Ansatz darauf beruhe, den Fokus auf die Definition eines Vermögenswertes im gegenwärtigen Rahmenkonzept des IASB zu legen (sowie in einem geringeren Maße auf die derzeitigen Bemühungen hinsichtlich der Überarbeitung der Definition eines Vermögenswertes im Rahmen des Projekts zum Rahmenkonzept). Dies steht im Gegensatz zum herkömmlichen Ansatz in Bezug auf die Definition eines Vermögenswertes in diesem Bereich, den Phasen eines Rohstoffprojekts.

Das Projektteam hatte zwei Arten von Vermögenswerten und Posten bestimmt, die in die folgenden beiden allgemeinen Kategorien fallen könnten:

Immaterielle Vermögenswerte: einschließlich rechtlicher Instrumente/Genehmigungen, die notwendig sind, um vorgelagerte Förderungsaktivitäten vorzunehmen (beispielsweise Bodenschatzrechte, Entwicklungsgenehmigungen, usw.), und einschließlich Informationen (wie beispielsweise geologische Daten, die das Vorhandensein von mineralischen Ressourcen in einem bestimmten Gebiet bestätigen).

Materielle Vermögenswerte: einschließlich Mineral-, Öl- und Gasvorkommen und Sachanlagen, die zur Förderung dieser Ressourcen notwendig sind.

Der Board zeigte breite Unterstützung für diesen Ansatz. Es gab jedoch reichlichen und detaillierten Diskussionsbedarf hinsichtlich der Informationen in den immateriellen Vermögenswerten und dem vorgeschlagenen Wechsel von immateriell (das Ausbeutungsrecht) zu materiell (die Vorkommen selbst).

Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass Informationen allein kaum einen Vermögenswert darstellen könnten - sie könnten nur den Wert eines Vermögenswerts erhöhen.

Andere Boardmitglieder konnten dem nicht zustimmen und wiesen darauf hin, dass Informationen (beispielsweise die Ergebnisse geologischer Untersuchungen) verkauft werden könnten. Darauf antwortend hielten andere Boardmitglieder fest, dass Informationen sehr wohl ein Vermögenswert sein könnten, aber ohne das Recht, diese Informationen zu nutzen, seien sie wohl nicht sehr viel wert. Es schien Übereinstimmung zu herrschen, dass in diesem Zusammenhang gesetzliche Rechte vorrangig seien.

Das Projektteam stellte zwei Sichtweisen vor, wann Reserven und Ressourcen die Definition eines Vermögenswertes erfüllen würden. Eine Sichtweise ist, dass alle Rechte (einschließlich Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen), die für die Entwicklung und Ausbeutung notwendig sind, vorliegen müssen, bevor ein Rohstoffvorkommen in der Bilanz angesetzt werden kann. Das Projektteam wies darauf hin, dass dies eine sehr enge Sichtweise der Kontrolle über den Vermögenswert darstelle. Die alternative Sichtweise wäre, dass das Unternehmen ausreichend gesetzlichen Rechte auf die Bodenschätze besitzen müsse, um diese auszubeuten und anderen den Zugang zu ihnen zu verwehren, die notwendigen Zulassungen haben müsse, um das Unternehmen in die Annahme zu versetzen, dass es vernünftigerweise in der Lage sein müsste, diese Rechte auszuüben, und das unbeschränkte Recht haben müsse, sich um alle noch nicht erhaltenen Rechte oder Zulassungen zu bewerben, die von untergeordneter Bedeutung sind und voraussichtlich zeitnah erhalten werden können. Diese zweite Sichtweise wird als übereinstimmen mit dem vernünftigen wirtschaftlichen Verhalten von unternehmen und Abschlussadressaten angesehen und spiegelt höchstwahrscheinlich bedeutende Elemente der derzeitigen Marktpraxis wider.

Der Board schien zu akzeptieren, dass zu diesem Zeitpunkt beide Sichtweisen möglich sind, obwohl sich einige Boardmitglieder ob der plötzlichen Auswirkungen beim Ansatz der Vermögenswerte besorgt zeigten.

Die Diskussion wendete sich dann der Frage zu, wann ein Vermögenswert angesetzt werden sollte. Wieder wurden zwei Sichtweisen vorgestellt: Eine enge Sichtweise gründete auf einer Einschätzung, ob die Exploration und die Evaluationsaktivitäten „erfolgreich‟ gewesen seien. In der alternativen Sichtweise wird der wirtschaftliche Nutzen weiter gefasst, so dass auch der mögliche Nutzen, der dem unternehmen aus dem Verkauf des Grundes entstehen würde, berücksichtigt wird. Ein Boardmitglied äußerte jedoch die Meinung, dass der Ansatz und die Bewertung der Reserven und Ressourcen als separate (materielle) Vermögenswerte nicht notwendig sei. nach Ansicht dieses Boardmitglieds sei das Einzige, das konstant bleibe, das Recht auf Ausbeutung. Sobald Rohstoffe entdeckt würde, würde das Recht auf Ausbeutung wertvoller. Die Informationsmitteilung an die Adressaten wäre deutlicher, wenn die Rechte auf Ausbeutung neu bewertet würden und nicht die Ressourcen. Dieser interessante Punkt wurde nicht weiter verfolgt, aber der Stab wird sich ihm eventuell widmen.

Der Board erörterte dann die Frage nach der Buchungseinheit. Allgemein schien der Board mit den Schlussfolgerungen des Stabs übereinzustimmen:

(a) Infrastrukturelle Vermögenswerte, die weitestgehend unabhängige Kapitalströme erzeugen, werden aus der Buchungseinheit ausgeschlossen – in anderen Worten heißt das, dass die Buchungseinheit nicht größer sein kann als die nach IAS 36 bestimmte zahlungsmittelgenerierende Einheit.

(b) Infrastrukturelle Vermögenswerte, die physisch und wirtschaftlich abtrennbar sind, werden aus der Buchungseinheit ausgeschlossen – dies gilt für Vermögenswerte, die realistischerweise in andere Geschäftsbetriebe verlegt werden können und die Verlegung dieser Vermögenswerte könnte wirtschaftlich gerechtfertigt werden. Im Gegensatz enthält die Gruppe der untrennbaren Vermögenswerte Vermögenswerte, die zwar physisch abtrennbar sind, für die aber gilt, dass es wirtschaftlicher ist, sie aufzugeben oder zu stillzulegen als sie physisch an einen anderen Ort zu verlegen. Beispiele hierfür wären Vermögenswerte, die einem bestimmten Ort zugeeignet sind, weil sie entweder

(i) nicht leicht zu verlegen sind (Bürogebäude, Verdichter, eigens angelegte Bahnschienen etc.) und/oder

(ii) zu speziell sind, als dass es einen anderen wirtschaftlichen Verwendungszweck für diese Vermögenswerte gäbe.

(c) Infrastrukturelle Vermögenswerte, die andere Nutzungsdauern als die Rohstoffvorkommen haben, werden aus der Buchungseinheit ausgeschlossen.

Das Projektteam wird den Board das nächste Mal im September 2008 adressieren. Bis dahin wird es sich auf Angabefragen konzentrieren. Es ist immer noch beabsichtigt, im Dezember 2008 ein Diskussionspapier zu veröffentlichen.

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