(Der Stab des FASB war per Videokonferenz zugeschaltet.)
Der Zweck dieser Sitzung lag in der Lösung von offenen Fragen, die
der Stab beim Entwurf der vorläufigen Abstimmungsvorlage des demnächst
erscheinenden Diskussionspapiers entdeckt hatte.
Auswirkungen der Änderung des Umfangs
Der Board erörterte die Auswirkungen, die die Änderung des Umfangs
haben wird, die auf der gemeinsamen Boardsitzung im April vereinbart
worden war. Auf jener Sitzung hatten die Boards entschieden, die
bestehenden Leitlinien zur Darstellung des anderen vollständigen
Einkommens in der Darstellung des vollständigen Einkommens
beizubehalten, keine bestehenden Standards in Bezug auf Positionen zu
ändern, die außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen sind,
und keine zusätzlichen Angaben zu Segmenten und Liquidität zu fordern.
Einige Boardmitglieder gaben ihrer Enttäuschung über die
Einschränkung des Umfangs Ausdruck und wiesen darauf hin, dass der Teil
zu Segmentangaben eine gute Gelegenheit geboten hätte, Schwächen in
IFRS 8 Geschäftssegmente auszubügeln.
Es schien jedoch breite Übereinstimmung zu herrschen, dass der Board
zu den Entscheidungen zu stehen hat, die auf der Sitzung im April 2008
gefällt würden. Daher wurden die folgenden Entscheidungen getroffen:
| Im Rahmen des Projekts soll nicht
versucht werden, bestehende Standards in Hinsicht darauf zu
ändern, welche Posten außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung
angesetzt werden. Dadurch werden der derzeitige Ad-hoc-Ansatz
hinsichtlich der Posten, die außerhalb der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst werden, und der Recyclingmechanismus
beibehalten.
|
| Im Diskussionspapier werden zwei
Möglichkeiten für die Darstellung des anderen vollständigen
Einkommens vorgestellt:
| a. Darstellung von Posten
des anderen vollständigen Einkommens in einem separaten
Abschnitt ähnlich der Weise, wie anderes vollständiges
Einkommen in einer einzigen Darstellung des
vollständigen Einkommens dargestellt wird.
|
| b. Klassifizierung des
Posten des anderen vollständigen Einkommens innerhalb
der Abschnitte zum Geschäftsbetrieb, der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.
|
|
| In das Diskussionspapier wird ein
Abschnitt aufgenommen, in dem das langfristige Ziel des Boards
erklärt wird, das darin besteht, alle Veränderungen in den
Vermögenswerten und Schulden in einem der funktionalen
Abschnitte in der Darstellung des vollständigen Einkommens
darzustellen, also das andere vollständige Einkommen und den
Recyclingmechanismus ganz wegfallen zu lassen. Darüber hinaus
soll in dem Diskussionspapier ausdrücklich die Meinung der
Anwender zu diesem langfristigen Ziel erfragt werden.
|
| Wenn das andere vollständige
Einkommen in einem separaten Abschnitt dargestellt wird, muss
ein Unternehmen angeben, zu welcher Kategorie (Geschäftsbetrieb,
Investitionstätigkeit, Finanzierungstätigkeit) der jeweilige
Posten des anderen vollständigen Einkommens gehört.
|
| Keine weitere Unterteilung von
Posten des anderen vollständigen Einkommens soll in der
Darstellung der Finanz- und Vermögenslage und in der
Kapitalflussrechnung gefordert werden.
|
| Weitere Segmentangaben sollen im
Rahmen dieses Projekts nicht aufgenommen werden.
|
| Liquiditätsangaben sollen im
Rahmen dieses Projekts nicht aufgenommen werden. Die vorher
beschlossenen zusätzlichen Angaben zur Restlaufzeit von
Verträgen bei kurzfristigen und langfristigen Vermögenswerten
und Schulden sollen jedoch im Umfang des Projekts beibehalten
werden.
|
Darüber hinaus wurden folgenden Entscheidungen hinsichtlich des
Umfangs des Projekts getroffen:
| Die zwischenperiodische
Steuerzuweisung wird nicht ausgeweitet; d. h. Einkommensteuer
wird in der Darstellung weiterhin in Übereinstimmung mit den
bestehenden Leitlinien zugewiesen, und Einkommensteuerguthaben,
-schulden und -kapitalströme sollten jeweils in einem separaten
Abschnitt in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage und
in der Kapitalflussrechnung dargestellt werden.
|
| Die Anforderung bezüglich der
Darstellung des Ergebnisses je Aktie werden nicht geändert; d.
h. die derzeitigen Anforderungen in IAS 33 Ergebnis je Aktie
werden nicht geändert.
|
| Es werden keine weiteren Angaben
zum Kapitalmanagement gefordert; d. h. die derzeitigen
Anforderungen in IAS 1 Darstellung des Abschlusses werden
nicht geändert.
|
| Die Verrechnung von
Vermögenswerten und Schulden wird nicht erörtert, ebenso wenig
die Angabe von Informationen zu Bewertungsgrundlagen und
Bewertungsunsicherheit; d. h. die derzeitigen Anforderungen in
IAS 1 Darstellung des Abschlusses werden nicht geändert.
|
Restanten
Definition der Kategorien Geschäftsbetrieb und
Investitionstätigkeit
In der vorläufigen Abstimmungsunterlage des Diskussionspapiers
(einige Abschnitte waren in den Materialien für Beobachter abgedruckt)
wurde postuliert, dass innerhalb der Gruppe, die keinen
Finanzierungstätigkeit darstellt, wie folgt unterteilt werden soll: "Die
Kategorie des Geschäftsbetriebs sollte diejenigen Vermögenswerte und
Schulden enthalten, von denen die Geschäftsführung der Meinung ist, dass
sie dem Kernzweck, für das das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit
aufgenommen hat, direkt verbunden sind (sowie die Veränderungen dieser
Vermögenswerte und Schulden)." "Die Kategorie des Investitionstätigkeit
sollte diejenigen Vermögenswerte und Schulden enthalten, von denen die
Geschäftsführung der Meinung ist, dass sie dem Kernzweck, für das das
Unternehmen seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat, nicht direkt
verbunden sind (sowie die Veränderungen dieser Vermögenswerte und
Schulden)."
Verschiedene Boardmitglieder äußerten Bedenken, dass diese
Definitionen zu arbiträren Klassifizierungen führen könne und dass die
Klassifizierung sehr stark von den Absichten der Geschäftsführung
abhingen (ähnlich wie die Leitlinien in IFRS 8); so könnte
beispielsweise die Geschäftsführung versuchen, verlusterzeugende
Aktivitäten in die Kategorie der Investitionstätigkeit zu verschieben.
Andere Boardmitglieder schätzten das Risiko der Manipulation als gering
ein, da ein Unternehmen seine Klassifizierung vorab erklären und sich
dann daran halten müsse. Schließlich entschied der Board per
Mehrheitsentschluss, die Definitionen in der vorläufigen
Abstimmungsunterlage beizubehalten und auch die Bezeichnungen Kategorie
der geschäftlichen Tätigkeit und Kategorie der Investitionstätigkeit
beizubehalten.
Bezeichnungen für die Abschnitte zur Finanzierungstätigkeit und
zum Eigenkapital
Der Board wurde gefragt, ob die Bezeichnungen Eigenkapital und
Finanzierungstätigkeit beibehalten werden sollten, oder ob man eher von
Eigenkapitalfinanzierung und Fremdfinanzierung sprechen sollte, um
deutlich zu machen, dass beide Abschnitte sich auf Finanzierung
beziehen. Darüber hinaus setzte der Stab des FASB den Board davon in
Kenntnis, dass der FASB vorläufig entschieden habe, die Bezeichnung
Eigenkapital durch Eigenkapitalfinanzierung zu ersetzen, wobei die
Bezeichnung Finanzierungstätigkeit unverändert bleibt.
Der Board fand es verwirrend einen Abschnitt zur
Finanzierungstätigkeit zu haben und einen zu Eigenkapitalfinanzierung,
wenn letzterer nicht ein Unterabschnitt des ersten sei. Deshalb wurden
die Bezeichnungen des FASB verworfen.
Der Board entschied, seine eigenen Bezeichnungen nicht zu ändern.
Die Überleitungstabelle und die indirekte Rechnung
Hinsichtlich der Überleitungstabelle (Überleitung der Kapitalströme
auf den Nettogewinn) schlug der Stab die folgenden Änderungen vor:
| Die Spalte der Kapitalströme, die
nicht das Einkommen betreffen, sollte aus der Tabelle gestrichen
werden und mit der Spalte der Abgrenzungen und systematischen
Zuweisungen kombiniert werden. Die neue Spalte sollte dann
"Abgrenzungen und systematische Zuweisungen, die keine
Neubewertungen sind" heißen.
|
| Der Eigenkapitalabschnitt sollte
aus den Kapitalflussinformationen gestrichen werden, die als
Ausgangspunkt für die Überleitungstabelle dienen.
|
Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass als Ergebnis der ersten
vorgeschlagenen Änderung dazu kommen würde, dass der Überleitungsposten,
der sich auf Kapitalzuflüsse aus der Herausgabe einer Anleihe beziehen
würde, nun in der Spalte "Abgrenzungen und systematische Zuweisungen,
die keine Neubewertungen sind" gezeigt würde, obwohl ein solcher Posten
gar nichts mit Periodenabgrenzung zu tun hätte. Dieses Boardmitglied
wies auch darauf hin, dass der Inhalt dieser Spalte sehr heterogen sein
würde und dass der Vorschlag dazu führen könnte, dass manche Unternehmen
nur eine einzige Spalte in der Überleitungstabelle haben würden. Der
Stab gab zur Antwort, dass man sich dieser Nachteile voll bewusst sei,
aber dass diese Änderungen vorgeschlagen worden seien, weil es schwer
sein würde, Kapitalströme zu bestimmen, die nie das Einkommen betreffen
würden. Der Stab wies darauf hin, dass beispielsweise die
Klassifizierung von Nullkuponanleihen schwer wäre und dass es viele
andere Posten gebe, die anfangs nicht das Einkommen beträfen aber später
eventuell doch.
Schließlich stimmte der Board den Vorschlägen des Stabs zu.
Bezüglich der indirekten Rechnung (Überleitung des Nettogewinns auf
die Kapitalströme), die derzeit in den US-GAAP gefordert wird, entschied
der Board, dass eine solche Überleitung nach IFRS nicht gefordert werden
sollte und dass im Diskussionspapier die indirekte Rechnung überhaupt
nicht erwähnt werden sollte.
Aufgliederung nach Funktion und Art
Vorbehaltlich einiger Formulierungsänderung stimmte der Board den
vorläufigen Ansichten zur Aufgliederung nach Funktion und Art in der
Darstellung des vollständigen Einkommens zu. Nach den in den Materialien
für Beobachter abgedruckten Absätzen hat ein Unternehmen Aufwendungen
und Erträge erst nach Funktion und dann weiter nach Art aufzugliedern.
Beide Aufgliederungsschritte sind aber nur vorgeschrieben, wenn sie die
Entscheidungsnützlichkeit der Informationen erhöhen.
Der Board erhob Bedenken hinsichtlich des erläuternden Beispiels, das
vom Stab zur Verfügung gestellt worden war und das allein in den
gesamten betrieblichen Erträgen 27 Posten aufwies. Einige
Boardmitglieder wiesen darauf hin, dass eine solche Darstellung des
vollständigen Einkommens viel zu detailliert sei und dass die
Darstellung der Kapitalströme in Übereinstimmung mit dem Prinzip des
inneren Zusammenhangs mühsam sei. Der Board bat den Stab, im
Diskussionspapier hervorzuheben, dass nur die Hauptposten im Hauptteil
der Darstellung des vollständigen Einkommens zu zeigen sei und dass eine
weitere Aufgliederung im Anhang erfolgen sollte.
Darstellung der Veränderungen des Eigenkapitals
Der Board entschied, keine weiteren Änderungen in der Darstellung der
Veränderungen des Eigenkapitals zu erwägen. Es sollen also die
vorläufigen Ansichten auf die Entscheidungen beschränkt werden, die
bereits in Phase A des Projekts gefällt worden sind.
Aufgliederung im Abschnitt zu zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
Der Board entschied, in das Diskussionspapier keine bestimmten
Aufgliederungsvorschriften zu aufgegebenen Geschäftsbereichen
aufzunehmen.
Angabe des Gesamtvermögens und der Gesamtschulden
Der Board entschied, dass ein Unternehmen das Gesamtvermögen und die
Gesamtschulden entweder in der Darstellung der Finanz- und Vermögenslage
oder im Anhang anzugeben hat. Darüber hinaus hat ein Unternehmen, dass
seine Vermögenswerte und Schulden in Untergruppen nach Lang- und
Kurzfristigkeit darstellt auch Gesamtsummen für das kurzfristige
Vermögen, die kurzfristigen Schulden, das langfristige Vermögen und die
langfristigen Schulden auszuweisen.
Sachverhalte, die noch nicht abschließend erörtert wurden
Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsumrechnungen
Der Stab wies darauf hin, dass nach der Entscheidung, keine Fragen
zum anderen vollständigen Einkommen zu erörtern, die vorläufige
Abstimmungsvorlage des Diskussionspapiers nicht länger die vorläufige
Ansicht enthält, dass Anpassungen aufgrund von Fremdwährungsumrechnungen
in einem separaten Abschnitt zu zeigen sind. Um das Diskussionspapier
hinsichtlich Gewinnen und Verlusten aus Fremdwährungsumrechnungen
abzuschließen, stellte der Stab Leitlinien vor, wie Gewinne und Verluste
aus Fremdwährungsumrechnungen, die keine Anpassungen aufgrund von
Fremdwährungsumrechnungen sind, zu klassifizieren sind.
Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs zu, die folgende vorläufige
Ansicht in das Diskussionspapier aufzunehmen:
Ein Unternehmen hat Transaktionsgewinne- und Verluste (einschließlich
der Bestandteile des Nettogewinns oder -verlusts aus der Umrechnung
eines Abschlusses eines Unternehmens in seine funktionale Währung) in
dem gleichen Abschnitt und der gleichen Kategorie zu zeigen, in der sich
auch die Vermögenswerte oder Schulden befinden, aus denen diese Gewinne
und Verluste entstehen.
Bündeltransaktionen
Diese Frage bezieht sich auf die Darstellung von Gewinnen oder
Verlusten und den entsprechenden Kapitalströmen, die aus einzelnen
Geschäftsvorfällen entstehen, die den Erwerb oder die Veräußerung
mehrerer Vermögenswerte oder eine Kombination von Vermögenswerten und
Schulden betreffen, die nach dem derzeitigen Format in verschiedenen
Kategorien fallen (Bündeltransaktionen).
Der Board entschied, im Diskussionspapier einen Zuweisungsansatz
sowie alternative Möglichkeiten vorzustellen, wie Bündeltransaktionen
dargestellt werden können, ohne die Auswirkungen mehreren Kategorien
zuweisen zu müssen.
Bezüglich des Zuweisungsansatzes entschied der Board folgendes:
| Beträge, die zugewiesen werden, um
Verluste oder Gewinne zu bestimmen, sollten auf dem relativen
beizulegenden Zeitwert nicht finanzieller Vermögenswerte
beruhen, d.h. es sollten keine Zuweisungen des relativen
beizulegenden Zeitwerts zu den Schulden oder zu den Barmitteln
erfolgen.
|
| Keine Hypothetischen Kapitalströme
sollten bei einer Bündeltransaktion den Schulden zugewiesen
werden, d.h. es würden den Schulden keine Kapitalströme
zugewiesen.
|
Weitere Schritte
Der Stab wird dem Board eine zweite vorläufige Abstimmungsunterlagen
Anfang Juli 2008 zukommen lassen. Eine Abstimmungsvorlage folgt im
August 2008. Für das Diskussionspapier wird eine sechsmonatige
Kommentierungsfrist gelten. Es wird vermutlich Anfang September 2008
veröffentlicht.