Eigen- und Fremdkapital – Lehreinheit der PAAinE-Arbeitsgruppe von EFRAG
Vertreter der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellten dem Board ihre Überlegungen zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital vor. Diese Sitzung war eine Folgesitzung nach der Vorstellung des vorläufigen Ansatzes auf der Gemeinsamen Boardsitzung von FASB und IASB im April 2007. Bei den Vertretern handelte es sich um Liesel Knorr, Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrats, Dr. Andreas Barckow, Mitglied im Deutschen Standardisierungsrat und Leiter der Arbeitsgruppe, Dr. Martin Schmidt, Projektmanager beim DRSC und Paul Ebling, Fachlicher Leiter von EFRAG.
Allgemeine Anmerkungen
Die Vertreter von EFRAG stellten heraus, dass einige Sachverhalte zu klären seien, bevor man Ansätze zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital vergleichen könne (z.B. die Frage nach den Nutzern des Abschlusses oder der einzunehmenden Sichtweise - Unternehmenssicht vs. Eigentümersicht); andere Sachverhalte seien, obgleich wichtig, so doch nachrangig zu klären (bspw. Fragen der Bewertung, Angaben sowie die Aufgliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung). Es wurde auch hervorgehoben, dass es eine große Zahl an Querschnittsthemen gebe, bspw. das Projekt zum Rahmenkonzept. Die Vertreter machten deutlich, dass Eigen- und Fremdkapital mehrdimensional seien, was eine dichotome Kapitalabgrenzung schwierig mache. Jegliche Auswahl von Kriterien sei irgendwie willkürlich.
Einige Boardmitglieder machten Bedenken geltend, dass einige Instrumente - insbesondere kündbare Instrumente mit einem festen Rückzahlungsbetrag - nach dem Verlustabsorptionsansatz, wie er im EFRAG-Diskussionspapier ausgeführt werde, als verlustabsorbierend angesehen würden. Man stellte fest, dass einige die Fähigkeit, Verluste zu absorbierenden, sehr weitreichend auslegen könnten, m.a.W. selbst Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unter bestimmten Umständen als verlustabsorbierend angesehen können. Der Board und die Vertreter von EFRAG erörterten dieses Thema ausgiebig..
Prinzip der Verlustabsorption
Die Vertreter von EFRAG fuhren sodann mit der Erläuterung des Prinzips der Verlustabsorption fort. Man führte aus, dass eines der zentralen Merkmale von Eigenkapitalinstrumenten in der Verlustpufferfunktion gesehen werde, wobei 'Verlust' durch den Bilanzierungsrahmen abgegrenzt werde. Man führte ferner aus, dass der Verlustabsorptionsansatz eine Umklassifizierung vorsähe, wenn sich die Ausstattungsmerkmale änderten oder bestimmte vorbestimmte Ereignisse einträten. Auch sei eine Zerlegung von Instrumenten geboten, die nicht zur Gänze verlustabsorbierend seien.
Der Board erörterte bestimmte Aspekte des Verlustabsorptionsansatzes eingehend. Ein Boardmitglied äußerte sich grundlegend dahingehend, dass es hilfreich gewesen wäre, wenn man in dem EFRAG-Diskussionspapier auch Bewertungs- und Angabefragen abgedeckt hätte.
Ein anderes Boardmitglied äußerte erneut Bedenken hinsichtlich der Verlustabsorptionseigenschaft als dem Trennkriterium, da zumindest im Falle der (unfreiwilligen) Liquidation alle Instrumente der Passivseite an Verlusten teilnähmen - gleich, ob dies vertraglich geregelt sei oder nicht. Dieses Boardmitglied stellte auch heraus, dass die der Präsentation von EFRAG zufolge die Verlustteilnahmebedingung 'in Kraft getreten' sein müsse, es aber nicht klar sei, wann das bedeute. Auch hob das Mitglied hervor, dass er das Bestehen einer Verpflichtung als grundlegender für die Abgrenzung erachte.
Einige Boardmitglieder fragten, wie durch den Verlustabsorptionsansatz Strukturierungsmöglichkeiten verhindert würden. Darauf antwortend erläuterte ein Boardmitglied, dass es immer Strukturierungen geben werde, dass man aber die Anreize dafür entsprechend herabsetzen könne, indem bestimmte Bewertungsmaßstäbe und/oder Angaben gefordert würden. Man stellte ferner fest, dass hybride Finanzinstrumente ein wesentliches Thema seien und fragte nach der Antwort, die der Verlustabsorptionsansatz dafür bereithielte.
Anwendung im Konzernzusammenhang
Der Vertreter von EFRAG stellte in aller Kürze vor, welche Sichtweise einzunehmen sei, wenn die Klassifizierung vorgenommen würde - die Unternehmens- oder Eigentümersicht? Der Board erörterte dies knapp unter dem EFRAG-Ansatz und dem bevorzugten Ansatz des FASB.
Der Board kehrte sodann zu der Erörterung zurück, was die entscheidenden Definitionsmerkmale von Eigenkapital seien und welche Kriterien durch den Verlustabsorptions- und den grundlegenden Eigentumsansatz (Basic Ownership Approach, BOA) abgedeckt würden.
Der Vorsitzende fasste die Ergebnisse der Sitzung zusammen und bat die Vertreter von EFRAG um die Ausarbeitung eines Vergleichs zwischen dem Verlustabsorptionsansatz und der grundlegenden Eigentumsansatz im Hinblick auf die Punkte, die in der Präsentation von EFRAG angerissen wurden. Dieser solle dem Board dann zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.