Konsolidierung – Vorstellung eines umfassenden Überblicks über die Konsolidierungsprinzipien und Angabeerfordernisse, die bei der Ausarbeitung des Entwurfs für eines überarbeiteten Konsolidierungsstandards verwendet werden sollen

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Leitlinien zur Konsolidierung sind eines der Themen, denen der IASB vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise hohe Priorität eingeräumt hat. Der Zweck dieser Sitzung lag darin, die Meinungen des Boards zu einem Arbeitsentwurf des Stabs für einen Konsolidierungsstandard zu erfragen, der schlussendlich IAS 27 und SIC-12 ersetzen würde. Das Ziel ist, diesen Entwurf des Stabs soweit voranzubringen, dass er bei Gesprächen am Runden Tisch Ende dieses Jahres erörtert werden kann und schließlich zur Veröffentlichung eines Entwurfs führt.

Der Stab begann damit, dem Board durch die Vorschläge zu führen. Dies geschah anhand einer Präsentation, die nicht Teil der Materialien für Beobachter war. Es wurde hervorgehoben, dass der Entwurf unter der Annahme entwickelt worden sei, dass IAS 27 und SIC-12 nicht grundlegend mängelbehaftet seien und das die früheren Entscheidungen des Boards noch Geltung besäßen. Die Notwendig einer Überarbeitung hatte sich aus der uneinheitlichen Anwendung von IAS 27 und SIC-12 ergeben und aus den inneren Spannungen zwischen bei, da IAS 27 ein Krontrollmodell beinhalte und in SIC-12 ein Ansatz über Chancen und Risiken betont werde. Auch Posten die einer Konsolidierung „nahe‟ kämen, würden durch die Einführung des Begriffs der bedeutenden Beteiligung, die weitere Angaben erforderlich macht, erfasst.

Der Stab setzte den Board von der zeitlichen Planung des Projekts in Kenntnis und hob hervor, dass man Dokumente zu bestimmten Themen zwischen dieser Sitzung und September zur Verfügung stellen werde, um im September Gespräche am Runden Tisch abhalten zu können und im letzten Quartal 2008 einen Entwurf veröffentlichen zu können. Der Board stimmte dieser zeitlichen Planung zu.

Der Stab wendete sich dann dem Arbeitsentwurf zu. Es wurde hervorgehoben, dass dies eine sehr frühe Fassung sei und dass der Stab jegliche Formulierungswünsche gerne außerhalb der Sitzung entgegennehmen würde, um sich auf dieser Sitzung hauptsächlich den Prinzipien zuwenden zu können. Ein Boardmitglied hob hervor, dass der Entwurf den Schluss enthalten würde, dass Konzernabschlüsse der einzig relevante Satz von Finanzinformationen seien. Dieses Boardmitglied äußerte auch seine Bedenken zum Begriff der bedeutenden Beteiligung und wies darauf hin, dass die Definition der Berichtseinheit, die in dem Entwurf verwendet werde, ein Thema für erneute Erörterungen sein werde, da dies ein noch nicht abgeschlossenes Thema im Projekt zum Rahmenkonzept sei.

Der Vorsitzende fragte die Boradmitglieder, ob die Kernprinzipien und ihre Stoßrichtung angemessen seien. Die Mehrheit der Boardmitglieder schien dem zuzustimmen. Der Vorsitzende wies auch darauf hin, das Einführung des Begriffs der bedeutenden Beteiligung gemeinsam mit den zusätzlichen Angaben die Möglichkeit bieten würde, die spezielle Bilanzierung für assoziierte Unternehmen fallen zu lassen (also IAS 28). Die Boardmitglieder schienen der Aufnahme eines solchen Vorschlags in den Entwurf zuzustimmen.

Ein anderes Boardmitglied fragte, was der unterschied sei zwischen bedeutenden Einfluss und bedeutender Beteiligung. Der Stab gab zur Antwort, dass dies in den Leitlinien deutlich gemacht würde.

Der Board diskutierte ausführlich, was ein Tochterunternehmen darstellen würde und warum der Begriff der rechtlichen Einheit verwendet würde. Einige Boardmitglieder zeigten sich über die subtilen Unterscheidungen des Entwurfs besorgt. Sie baten den Stab, die Prinzipien so deutlich wie möglich zu machen. Ein Boardmitglied äußerte die Meinung, dass man keinen schlechteren Platz für Spitzfindigkeiten finden könne als einen Standard zu Konsolidierung.

Der Stab widmete sich dann den Begriffen von Einfluss und Nutzen zu wie sie im Entwurf verwendet werden. Wieder hatten einige Boardmitglieder Schwierigkeiten mit den feinen Unterscheidungen der Wörter, die für die Beschreibung der Prinzipien verwendet werden. Andere zeigten sich besorgt über die Anwendung auf Verbriefungstransaktionen. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass Nutzen normalerweise als ein Nettobegriff definiert wird. Einige Boardmitglieder fanden die Leitlinien zum Reputationsrisiko in der derzeitigen Fassung nicht angemessen.

Zur Frage der de-facto-Kontrolle hielt ein Boardmitglied fest, dass die Indikatoren für Kontrolle, wenn die Berichtseinheit nicht über die Mehrheit der Stimmrechte verfüge, nicht ausreichend praktikabel seien.

Die Leitlinien zum Begriff „erwartete Rendite‟ wurde von einem Boardmitglied als zu nah am in FIN 46R gewählten Ansatz angesehen. Dieses Boardmitglied fragte auch, was dessen tatsächliche Beziehung zum Begriff der Kontrolle sei.

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass er beabsichtige, den letzten Teil des Stabentwurfs zu überspringen, da er hauptsächlich aus bestehenden Leitlinien bestehe, insbesondere den Leitlinien zu separaten Abschlüssen. Der Stab teilte dem Board außerdem mit, dass er um Meinungen zu den fünf Beispielen bäte, die als teil der Agendapapiere für die Sitzung zur Verfügung gestellt worden waren. Das Ziel sei, zu verstehen, wie die Prinzipien des Stabentwurfs auf diese Szenarien angewendet würden und ob die Ergebnisse als angemessen angesehen würden.

Der Abschnitt zu Angaben wurde als laufende Arbeit angesehen und nicht grundlegend erörtert. Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass es kein Aggragationskonzept hinsichtlich der Angaben von Unternehmen gebe, bei denen die Berichtseinheit über eine bedeutende Beteiligung verfügt. Dies in der Praxis anzuwenden, könne schwierig werden.

Ein anderes Boardmitglied fragte, ob die frage der Bilanzierung und Konsolidierung für Fondsmanager adressiert worden sei. Der Stab antwortete, dass dies als Teil des Abschnitts zu Stellvertretergeschäften abgehandelt würde, der dem Board später vorgestellt würde.

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