IFRIC: Stand der Arbeiten

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Der Direktor für Umsetzungsaktivitäten stellte den neuesten Stand der derzeitigen Arbeiten von IFRIC vor.

ES wurde darauf hingewiesen, dass zwei Interpretationsentwürfe in die Phase der erneuten Erörterung eingegangen seien und dass IFRIC in beiden Fällen die Notwendigkeit einer Interpretation bestätigt habe.

Hinsichtlich D23 Sachausschüttungen an Eigentümerist der Ansatz grundsätzlich bestätigt worden, aber IFRIC hat den Stab gebeten, einige Untersuchungen zu der Frage anzustellen, wie mit dem Unterschied in der Bewertung zwischen dem Vermögenswert (zu Buchwerten) und der Schuld aus der Ausschüttungszusage (zum beizulegenden Zeitwert) umzugehen sei, wenn das Unternehmen sich auf die Ausschüttung festgelegt hat.

Die erneuten Erörterungen von D24 Kundenbeiträge gestalteten sich etwas schwieriger, insbesondere auf der Seite der Erlöserfassung. Der Direktor für Umsetzungsaktivitäten hob hervor, dass eine jede Interpretation Leitlinien dazu zur Verfügung stellen würde, ob (und wann) ein Vermögenswert anzusetzen ist, der beigetragen wurde. Aber die Zurverfügungstellung von Leitlinien zu der Frage, ob (und wann) ein Erlös zu erfassen sei, sei schwierig. Eventuell würde die endgültige Interpretation nur auf die bestehenden Leitlinien in IAS 18 Erträge verweisen.

Ein weiteres Projekt von IFRIC betrifft Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 hinsichtlich aktienbasierten Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden. Der Stab wies darauf hin, dass sich die Stoßrichtung der Änderungen von einer Änderung des Anwendungsbereichs hin zu Änderungen der Definitionen verschoben habe, um zu vermeiden, dass immer wieder Anfragen nach Leitlinien für bestimmte Szenarien eingereicht werden. Das große Zeil sei es, alle anteilsbasierten Zahlungstransaktionen in Konzernzusammenhängen abzudecken. Die Änderungen würden sowohl die Bilanzierung in Konzernabschlüssen als auch die Bilanzierung durch das Unternehmen, das die Güter/Dienstleistungen erhält, in dessen separaten Abschluss darstellen. Es wurde darauf hingewiesen, dass jegliche Ergebnisse der Arbeit des Stabs sofort an den Board weitergereicht würden.

Zum Ende dieses Sitzungsteils informierte der Direktor für Umsetzungsaktivitäten den Board darüber, dass IFRIC eine Agendaentscheidung veröffentlicht habe (zur Anwendung der Effektivzinsmethode in IAS 39), die die Empfehlung beinhalte, dass der Board den betreffenden Standard klarstelle, und drei vorläufige Agendaentscheidungen (zu Leasingzahlungen in einem Mietleasing, zur Erlöserfassung für nachlaufende Provisionen und zu Eigenkapitaltransaktionskosten). Außerdem hat IFRIC den Stab gebeten, weitere Nachforschungen zu Kosten für die Einhaltung der europäischen Umweltverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, REACH) durchzuführen. Der Stab hob hervor, dass die bestehenden Leitlinien in IFRIC 1 zur EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) sowie Leitlinien aus anderen IFRS wenn möglich aufgenommen werden sollen.

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