Lageberichterstattung

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Rahmenkonzept

Der Stab frage den Board, ob er damit einverstanden sei, Lageberichte in Bezug zu den Ergebnissen der Phase A des Projekts zum Rahmenkonzept (Zielsetzung und qualitative Anforderungen) zu setzen und nicht in Bezug zum bestehenden Rahmenkonzept des IASB.

Der Board stimmte dem zu.

 

Zielsetzung des Lageberichts gegenüber der Zielsetzung von Finanzberichterstattung

Der Projektstab bemühte sich dann, Meinungen des Boards zur Zielsetzung der Lageberichterstattung zu erfragen. Zuerst fragte der Stab den Board, ob der Lagebericht dem Rahmenkonzept untergeordnet sein solle (ob also das Rahmenkonzept auch der Rahmen für den Lagebericht sein solle). Der Board stimmte dem zu.

Der Board erörterte auch kurz die Frage, wo die Grenze zu ziehen sei hinsichtlich der im Lagebericht zur Verfügung gestellten Informationen. Das Projektteam fragte dann den Board, ob die Zielsetzung der Lageberichterstattung dieselbe sein solle wie die der Finanzberichterstattung. Der Board erörterte, ob eine Überbetonung der Neutralität nicht dem Ansatz widerspräche, nach dem der Lagebericht aus Sicht der Unternehmensführung geschrieben werden solle. Der Board stimmte dann dem Vorschlag des Stabs zu, dass die Zielsetzungen gleich sein sollten.

Der Stab fuhr dann fort, zu erklären, dass, obwohl die Zielsetzung von Lageberichterstattung und von Finanzberichterstattung die gleiche sei, der Zweck der Lageberichterstattung einzigartig sei. Das sollte in der Wortwahl widergespiegelt werden.

Nach einer kurzen Debatte über den unterschied zwischen Zielsetzung und Zweck stimmte der Board dem zu.

 

Adressaten von Lageberichten gegenüber Adressaten von Abschlüssen

Der Stab fragte den Board, ob die primären Nutzer von Lageberichten sowohl die derzeitigen als auch potenzielle Kapitalgeber sein sollten wie im Entwurf zur Zielsetzung und zu den qualitativen Anforderungen der Finanzberichterstattung definiert ist.

Der Board stimmte dem zu.

 

Qualitative Anforderungen von Lageberichten gegenüber qualitativen Anforderungen von Finanzberichterstattung

Das Projektteam wies darauf hin, dass es unterschiedliche Ausdrücke verwende, um die qualitativen Anforderungen von Lageberichten gegenüber den qualitativen Anforderungen von Finanzberichterstattung zu beschreiben.

RahmenkonzeptLagebericht

grundlegende qualitativer Anforderungen:

Relevanz getreue Darstellung

Relevanz Ausgewogenheit

verstärkende qualitative Anforderungen:

Verständlichkeit Vergleichbarkeit Überprüfbarkeit Zeitnähe

Verständlichkeit Vergleichbarkeit (über die Zeit) Vertretbarkeit

Der Stab erklärte, dass Ausgewogenheit ein Unterbegriff von getreuer Darstellung sei. Es gab eine kurze Diskussion zu diesem Thema und zu der Frage, ob Ausgewogenheit ein Synonym zu Neutralität sei. Man einigte sich, getreue Darstellung anstelle von Ausgewogenheit zu verwenden.

Größere Bedenken hegten die Boardmitglieder hinsichtlich des Unterschieds von Überprüfbarkeit und Vertretbarkeit. Es wurde argumentiert, dass, obwohl viele der Informationen in einem Lagebericht von ausblicksartigem Charakter wären, der Prozess des „Überprüfens‟ doch im Grunde derselbe wie für historische Informationen. Es wurde vorgeschlagen, einfach besser zu erläutern, was Überprüfung im Zusammenhang mit Informationen von ausblicksartigem Charakter und Lageberichten im allgemeinen bedeutet, anstatt einen neuen Begriff einzuführen. Der Board erörterte dies ausführlich.

Schließlich entschied der Board, Vertretbarkeit durch Überprüfbarkeit zu ersetzen. Der Stab wurde gebeten, auszuformulieren, was die beabsichtigte Bedeutung von Überprüfbarkeit in diesem Zusammenhang sei, und dies dem Board wieder vorzulegen.

 

Inhalt des Lageberichts

Der Stab stellte dem Board die Informationen vor, die anzugeben seien, um der Zielsetzung von Lageberichterstattung gerecht zu werden. Einige Boardmitglieder wollten, dass die Liste ausgeweitet wird, um auch Vorstandsvergütungen aufzunehmen (und wie diese an den Erfolg des Unternehmens geknüpft sind). Des weiteren wollten sie Segmentinformationen, Finanzierung und Steuern aufnehmen.

Der Board stimmte der Liste unter Vorbehalt der Ausweitungswünsche zu.

 

Erlaubnis, mit der Entwicklung eines Entwurfs zu beginnen

Am Ende der Sitzung bat der Stab um Erlaubnis, mit der Entwicklung eines Entwurfs zu beginnen. Ein Boardmitglied fragte, welcher Art die Veröffentlichung sein würde - es ist bereits vereinbart worden, dass die Publikation nicht Teil der IFRS sein wird. Der Stab antwortete, dass man an der Beantwortung dieser Frage noch arbeite, aber dass man zur gegebenen Zeit zu einer Lösung kommen werde.

Der Board gab dann Erlaubnis, mit dem Entwurf zu beginnen.

Zugehörige Themen

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