IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU) – Ansatz, Bewertung und Darstellung

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Der Board führte seine erneute Erörterungen der Vorschläge in dem Entwurf eines vorgeschlagenen IFRS für KMU fort. Auf dieser Sitzung erörterte der Board Fragen in Bezug auf die Abschnitte 28 bis 38 des Entwurfs. Der Stab stellte dem Board die folgenden Sachverhalte und Vorschläge vor:

Ertragsteuern

Der Board erörterte einen Ansatz der latenten Steuern anhand von zu zahlenden Steuern mit Angaben. Der Board führte eine ausführliche und n Teilen fast emotionale Diskussion darüber, wie Abschlussadressaten von KMU am besten gedient wäre. Einige Boardmitglieder vertraten sehr feste Meinungen und hoben hervor, dass die Angabe von latenten Steuerschulden und -ansprüchen nützliche Informationen bieten würde. Viele andere Boardmitglieder hatten Verständnis dafür, dass in vielen Stellungnahmen gesagt worden war, dass der Ansatz über die temporären Differenzen, der in IAS 12 vorgeschrieben ist (und der im Wesentlichen den im Entwurf geforderten entspricht), zu schwierig für viele kleine und mittlere Unternehmen sei. Es wurde hervorgehoben, dass die Forderung des Ansatzes, der konzeptionell der richtige sei, in vielen Rechtskreisen nicht akzeptiert werden würde und dass damit, falls der Board sich auf keine allgemein befriedigende Lösung einlassen könne, die die erhobenen Bedenken in Betracht ziehe, der gesamte Erfolg des Projekts in Frage gestellt werden könne. Der Board erörterte verschiedene Möglichkeiten, den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern zu vereinfachen und die Bedürfnisse der Adressaten von Abschlüssen von KMU zu befriedigen und Kosten/Nutzen-Erwägungen zu beachten. Der Board bat den Stab, die folgenden zwei Ansätze weiterzuverfolgen und auf einer künftigen Sitzung entsprechende Empfehlungen auszusprechen:

Ein neuer Ansatz, mit dem versucht werden soll, die nach IAS 12 angesetzten Beträge anzunähern aber die Komplexität dadurch zu vermindern, dass nur die latenten Steuern angesetzt werden, die sich auf Differenzen zwischen dem Buch- und dem Steuerwert in den Erträgen und Aufwendungen beziehen, deren relativ baldige Umkehrung erwartet wird (und die deshalb die Zahlungsströme des Unternehmens beeinflussen werden).

Ein Ansatz, der vom Ansatz der temporären Differenzen in IAS 12 ausgeht, aber bei dem Vereinfachungen in den Bereichen vorgenommen werden, die als besonders komplex angesehen werden.

Der Board beabsichtigt, gegen Ende des Jahres 2008 einen Entwurf zu Ertragsteuern herauszugeben. Eines der Ziele des Entwurfs ist die Verbesserung der Verständlichkeit, die dadurch erreicht werden soll, dass IAS 12 im Prinzip neu geschrieben wird. Der Stab wird diese Neuformulierungen beachten, wenn er Abschnitt 28 überarbeitet.

Rechnungslegung in Hochinflationsländern

Der Stab fragte den Board, ob der Entwurf dahingehend geändert werden solle, dass alle Charakteristika, die auf Hochinflation hinweisen und in Paragraph 3 von IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern aufgeführt sind, in den endgültigen IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen aufgenommen werden.

Der Board stimmte dem zu.

Fremdwährungsumrechnung

Der Stab schlug dem Board vor, dass in der endgültigen Version des IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen verboten sein solle, dass Unternehmen kumulative Umrechnungsdifferenzen durch die Gewinn- und Verlustrechnung recyclen, die vorher im Zusammenhang mit der Veräußerung eines ausländischen Tochterunternehmens im Eigenkapital erfasst wurden, um den Aufwand einer detaillierten Nachverfolgung zu vermeiden.

Der Board stimmte dem zu.

Hinsichtlich des zweiten Punktes jedoch, der vorsah, das nicht börsennotierten Unternehmen das Recht gegeben werden solle, ihre lokale Währung als ihre funktionale Währung anzusehen, wenn gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Abschlüsse in lokaler Währung erstellt werden müssen, lehnte der Board die Empfehlung des Stabs ab, der diesen Ansatz der „angenommenen‟ funktionalen Währung zulassen wollte.

Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Der Stab schlug vor, dass die endgültigen Änderungen an IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die sich derzeit in der Entwurfphase befinden, im endgültigen Standard widergespiegelt werden sollten.

Der Board stimmte dem zu.

Landwirtschaft

Dem Board wurde der Vorschlag gemacht, dass das Anschaffungskostenmodell nicht als ein Bilanzierungswahlrecht für nicht börsennotierte Unternehmen aufgenommen werden sollte, da die Aufnahme einer Ausnahme für übermäßige Kosten und Mühen in die Vorschrift der Anwendung einer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert wie im Entwurf vorgeschlagen bereits eine ausreichende Vereinfachung darstelle.

Der Board stimmte dem zu.

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Der Stab schlug vor, dass es keine Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten für nicht-finanzielle Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten geben solle und dass die Vorschriften für zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte aus dem endgültigen Standard wegfallen sollten. Stattdessen solle die Entscheidung, einen Vermögenswert zu veräußern als Hinweis auf Wertminderung aufgenommen werden.

Der Board stimmte dem zu.

Aufgegebene Geschäftsbereiche

Es wurde vorgeschlagen, dass von nicht börsennotierten Unternehmen gefordert werden solle, in der Darstellung des vollständigen Einkommens Beträge für aufgegebene Geschäftsbereiche zu identifizieren und einzeln für die gegenwärtige und alle im Abschluss dargestellten früheren Perioden darzustellen, solange dies durchführbar sei.

Der Board stimmte dem zu.

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs derzeit auf Bestandteile eines Unternehmens Bezug nimmt, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind. Daher wird die Definition vor dem Hintergrund der vorigen Entscheidung entsprechend angepasst werden.

Erstmalige Anwendung

Der Stab stellte einen Vorschlage vor, nach dem alle in IFRS 1 gewährten Möglichkeiten der Ausnahme für Erstanwender (beispielsweise Mutter- und Tochterunternehmen übernehmen zu verschiedenen Zeitpunkten und angenommene Anschaffungskosten für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und immaterielle Vermögenswerte) in Abschnitt 38 aufgenommen werden sollten, so dass sie sie Erstanwendern des IFRS für KMU zur Verfügung stehen.

Der Board stimmte dem zu.

Darüber hinaus schlug der Stab vor, dass einem Unternehmen nicht gestattet sein sollte, die besonderen Bewertungs- und Neudarstellungsausnahmen in Abschnitt 38 mehr als einmal anzuwenden.

Der Board stimmte dem zu.

Noch offene Fragen

Der Stab hielt fest, dass es noch ein paar ausstehende Fragen gäbe, die auf früheren Sitzungen zurückgestellt worden wären. Empfehlungen des Stabs zu diesen Fragen werden dem Board auf den Sitzungen im Oktober und November vorgestellt. Einige der bedeutenden offenen Punkte betreffen die Neustrukturierung des Abschnitts zu Finanzinstrumenten, Konzepte und übergreifende Prinzipien, Klassifizierung von Eigen- und Fremdkapital, Bewertung von in Eigenkapitaltiteln zur erfüllenden anteilsbasierten Vergütungen, Bilanzierung von leistungsorientierten Plänen, Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und Ansatz von Mietaufwendungen in einem Mietleasingverhältnis durch den Leasingnehmer.

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