Eigen- und Fremdkapital – Lehreinheit der europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken

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Der Stab des FASB war per Videolink zugeschaltet.

Zwei Vertreter der europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken, Dr. Volker Heegemann und Michael Fraedrich, stellten dem Board in einer Präsentation die Prinzipien und Mechanismen der Genossenschaften und die Auswirkungen der Vorschläge in dem Diskussionspapier Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital vor. Da es sich um eine Unterrichtseinheit handelte, wurden keine Entscheidungen getroffen.

Die Vertreter informierten den Board in Hinblick auf die folgenden Punkte:

Allgemeine Informationen zu Genossenschaften

Beteiligungen an Genossenschaften und Erwerb von Beteiligungen

Dividenden

Thesaurierte Gewinne

Rückkauf von Beteiligungen

Liquidation

Nach diesen einleitenden Erklärungen der Mechanismen von Genossenschaften erläuterten die Vertreter ihre derzeitige Vorgehensweise bei der Behandlung von Beteiligungen an Genossenschaften unter IFRS derzeit. Schwerpunkt der Ausführungen war Europa. Es wurde hervorgehoben, dass viele Unternehmen ein Recht auf Verweigerung der Rückkauf von Beteiligungen in ihre Satzungen aufgenommen hätten, das von IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente gedeckt sei.

Hinsichtlich des Ansatzes der wesentlichen Eigentümerschaft, der in dem Diskussionspapier beschrieben wird, wurde darauf hingewiesen, dass die Rückkaufbedingungen nicht den beizulegende Zeitwert der Beteiligungen berücksichtigen würden, sondern dass die Beteiligungen an Genossenschaften normalerweise zum Nennwert zurückgenommen würden.

Die Boardmitglieder stellten verschiedene Fragen, um einen besseren Eindruck zu gewinnen, welchen Problemen sich Genossenschaften angesichts der Vorschläge im Diskussionspapier gegenüber sehen. Gegen Ende der Sitzung wies der Stab auf ein Mögliches Problem hin: Die Vorschläge seien am Gehalt (der Vertragsbedingungen) ausgerichtet, und das Recht der Verweigerung der Rücknahme könnte als nicht bestandskräftig angesehen werden. Dies könnte die Klassifizierung als Eigenkapital nach dem Ansatz der wesentlichen Eigentümerschaft verhindern.

Der Vorsitzende dankte den Vertretern der europäischen Vereinigung der Genossenschaftsbanken für die Präsentation und schloss die Sitzung.

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