IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung – Vorschlag einer allgemeinen Überarbeitung von IFRS 2

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Der Board begann den dritten Tag der Septembersitzung mit einem Stabpapier zu Fragen, die aufgekommen sind, seit IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung 2004 herausgegeben wurde. Der Zweck dieser Sitzung lag darin, zu erörtern, ob (und wenn wie) die aufgetretenen Sachverhalte adressiert werden sollen. Der Stab hat zur Strukturierung der Fragen die Sachverhalte In Kategorien klassifiziert:

Kategorie A: Sachverhalte, die ein Überprüfen der IFRS 2 zu Grunde liegenden Prinzipien notwendig machen

Kategorie B: Sachverhalte, die nach Ansicht mancher in den Leitlinien in IFRS 2 unvollständig oder unklar abgehandelt werden - diese Kategorie hat die folgenden Unterkategorien:

Sachverhalte, bei denen kein Handlungsbedarf besteht

Sachverhalte, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt werden sollten

Sachverhalte, die im Rahmen eines anderen Projekt des Boards abgehandelt werden sollten

Kategorie C: Sachverhalte, die sich aus impliziten oder expliziten Abweichungen zwischen IFRS und US-GAAP ergeben

Kategorie A

Die Sachverhalte in dieser Kategorie, die auf einer Einreichung an den IASB aus diesem Jahr basiert (die in ähnlicher Form an die SEC eingereicht wurde), umfassen die folgenden:

Bilanzierung von Annullierungen

Bewertungszeitpunkt

Bilanzierung von Änderungen, die nicht in der Absicht vorgenommen werden, dem Arbeitnehmer zusätzlichen Nutzen zu generieren

Der Stab empfahl, dass keiner dieser Sachverhalte auf die Agenda genommen werden sollte, da keine neuen Argumente vorgebracht worden seien, die die Grundlage für eine erneute Erwägung des Standards bilden könnten.

Der Board stimmte dem zu.

Kategorie B

Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass die Sachverhalte in dieser Kategorie von Anwendern eingereicht worden seien, die sie der Meinung wären, dass die Leitlinien in IFRS 2 in diesen Fällen unklar seien. Um die Erörterung zu erleichtern, waren die Sachverhalte weiter unterteilt.

Sachverhalte, bei denen kein Handlungsbedarf besteht

Die folgenden Sachverhalte wurden dem Board vorgestellt:

Vergütungsansprüche, die unverfallbar und wieder verfallbar werden können

Aktienhaltepläne für Mitarbeiter, die nach einer gewissen Frist die Anzahl der im Rahmen des Plans erworbenen Aktien verdoppelt bekommen

Vergütungen von Anlagemanagern

Unterscheidung zwischen Leistungs- und Erfolgsbedingungen beim Modell der Vergütung von Personen/Unternehmen, die nicht Mitarbeiter des berichtenden Unternehmens sind

Können Leistungs- und Erfolgsbedingungen ungleichzeitig sein?

Der Board erörterte kurz einige Aspekte der Sachverhalte in dieser Unterkategorie. Es wurde entscheiden, die ersten beiden Sachverhalte in die Kategorie der Sachverhalte zu verschieben, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt werden sollen. Der Board stimmte zu, dass bei den anderen Sachverhalten kein Handlungsbedarf bestehe.

Sachverhalte, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt werden sollten

Der Stab wendete sich dann der zweiten Unterkategorie zu, mit den Sachverhalten, die im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses abgehandelt in Form von kleinere Änderungen werden sollten:

Bilanzierung ununterbrochener Dienstleistung beim Modell der Vergütung von Personen/Unternehmen, die nicht Mitarbeiter des berichtenden Unternehmens sind

verschiedene, ineinander greifende Ausübungsbedingungen

Änderungen - ineinander greifende verschiedene Änderungen, die nur zum Teil in der Absicht vorgenommen werden, dem Arbeitnehmer zusätzlichen Nutzen zu generieren

Bilanzierung latenter Steuerschulden

Der Board stimmte dem Stab zu, dass diese Sachverhalte im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojekts abgehandelt werden sollten.

Sachverhalte, die im Rahmen eines anderen Projekt des Boards abgehandelt werden sollten

Der Stab gab seiner Meinung Ausdruck, dass man sich der folgenden Sachverhalte am besten im Rahmen anderer Projekte des Board widmen könne:

Vergütungen, die Pensionären zur Verfügung stehen, und andere Fälle, bei denen sich die Bedingung von Ausübungsbedingungen in Bedingungen, die keine Ausübungsbedingungen darstellen, zu ändern scheinen

Bilanzierung von Rechten auf Steuerrückerstattung

Bilanzierung latenter Steuern auf „anteilsbasierte Vergütungen‟, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen

Nach kurzer Erörterung stimmte der Board den Empfehlungen des Stabs zu.

Kategorie C

Nach Meinung des Stabs ergeben sich Sachverhalte in dieser Kategorie aus impliziten oder expliziten Abweichungen zwischen IFRS und US-GAAP. Der Stab empfahl, dass der Board eine Entscheidung zu diesen Sachverhalten vornimmt, sobald die Projekte zu Steuern und Eigen- und Fremdkapital abgeschlossen sind.

Der Board stimmte dem zu.

Es wurde außerdem vereinbart, dass jegliche Änderungen wenn möglich in die derzeit vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 2 aufgenommen werden sollten, mit denen auch die bestehenden Interpretationen in den Standard aufgenommen werden sollen.

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