Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Date recorded:

Der Stab führte in die Sitzung ein, indem er die Zielsetzung und den zeitlichen Rahmen in Erinnerung rief. Der Zweck dieser Sitzung lag darin, den Board um Entscheidungen zu den folgenden zwei Fragen zu bitten:

Sollten ein Entwurf zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert die Aussage beinhalten, dass der beizulegenden Zeitwert den höchsten und besten Nutzen eines Vermögenswert widerspiegelt?

Sollen Sperrfaktoren aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ausgeschlossen werden?

Sperrfaktoren

Der Stab begann mit dem zweiten Sachverhalt zu Sperrfaktoren. Der Stab hob hervor, dass er nur die Meinungen des Boards zu dieser Art von Nachlass suche, nicht zu anderen Nachlässen oder Prämien. Der definierte einen Sperrnachlass als einen Nachlass auf den Marktpreis eines Instruments (normalerweise Stammaktien), der den Preisnachlass widerspiegelt, wenn das Unternehmen eine große Menge von Instrumenten gleichzeitig veräußerte.

Der Board erörterte dies ausführlich. Einige Boardmitglieder erhoben Bedenken, dass das Ignorieren von Sperrfaktoren das Ignorieren eines realen wirtschaftlichen Problems darstelle. Andere waren der gegensätzlichen Meinung und verwiesen auf Forschung, die zu dieser Frage betrieben worden sei. Es wurde festgehalten, dass dies eher eine Frage der Buchungseinheit sei, und wenn man ein einziges Wertpapier bewerte, gäbe es keinen Sperrnachlass. Es wurde auch anerkannt, dass es schwierig sein würde, die Sperrwirkung zu bestimmen, vor allem, weil es andere Faktoren geben könne, die zu einem Nachlass oder einer Prämie führen würden und die schwer davon zu trennen wären.

Schließlich stimmte der Board zu, dass auf allen Ebenen der Fair-Value-Hierarchie (1, 2 und 3) Sperrnachlässe mit Hilfe von Sperrfaktoren angepasst werden sollten.

Höchster und bester Nutzen

Der Stab stellte dem Board dann eine Analyse des Konzepts des höchsten und besten Nutzens vor.

Einige Boardmitglieder zeigten sich besorgt über den Ausdruck „gesetzlich zulässig‟, da damit der Eindruck erweckt würde, dass der höchste und beste Nutzen illegal sein könnte.

Der Board erörterte ausführlich, wie die Beträge zu bestimmen seien, die für die Entscheidung, was der höchste und beste Nutzen ist, notwendig seien. Insbesondere ging es darum, ob das Recht auf eine anderweitige Verwendung aufgenommen werden solle, wenn die gegenwärtige Nutzung des Vermögenswertes vom höchsten und besten nutzen abweiche.

Der Stab fragte den Board dann, ob die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den höchsten und besten nutzen widerspiegeln solle.

Der Board stimmte dem zu.

Der Board fällte die Entscheidung, eine Erklärung und Anwendungsleitlinien aufzunehmen, wie die Kriterien „physisch möglich‟, „gesetzlich zulässig‟ und „finanziell realisierbar‟ anzuwenden seien.

Es wurde außerdem entschieden, dass das Unternehmen den Wert eines Vermögenswertes bei der derzeitigen Nutzung angeben solle, wenn der derzeitige Nutzen vom höchsten und besten Nutzen abweicht.

Darüber hinaus stimmte der Board zu, dass in einem Entwurf klargestellt werden solle, dass die Suche nach dem höchsten und besten Nutzen nicht erschöpfend sein müsse.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.