IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für KMU)

Date recorded:

Der Board setzte seine Erörterungen zum IFRS für KMU fort. Auf dieser Sitzung erbat der Stab Zustimmung des Boards zu Angabevorschriften. Fast alle der geäußerten Vorschlage betrafen weitere Vereinfachungen der Angabevorschriften; in einigen Fällen jedoch schlug der Stab die Vorschrift weiterer Angaben vor. Die Empfehlungen des Stabs (69 Vorschläge), die im Wesentlichen mit den Vorschlägen der Arbeitsgruppe übereinstimmten, sind im Anhang zu Agendapapier 6B der Unterlagen für die Boardsitzung dargestellt. Der Board stimmte dem größten Teil der Empfehlungen aber nicht allen zu.

Nachfolgend stellen wir nur die Vorschläge dar, denen der Board nicht zustimmte oder die substantiell geändert wurden, bevor der Board zustimmte. Die Verweise beziehen auf die Paragraphen im Entwurf des IFRS für KMU.

Finanzielle Auswirkung der Abweichung vom IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (3.4)

Der Board stimmte dem Vorschlag nicht zu, die Anforderung zu streichen, dass für jede dargestellte Periode die finanzielle Auswirkung der Abweichung anzugeben ist. Dies würde nur gelten, wenn das Unternehmen sich auf eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung beruft.

Informationen über die Ermessenausübung (8.6)

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs, diesen Paragraph zu streichen, nicht zu. Um jedoch Angabengemeinplätze zu verhindern, wurde entschieden, Leitlinien dazu, wie solche Angaben aussehen könnten, in das begleitende Lehrmaterial aufzunehmen.

Angabe der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nach dem Anschaffungskostenmodell (15.6)

Der Board stimmte dem Vorschlag des Stabs nicht zu, zur Angabe der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu ermutigen, aber diese nicht vorzuschreiben. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Stab die Ausnahme aufgrund unzumutbarer Kosten und Mühen vorgeschlagen habe. Stattdessen wurde vereinbart, die Angabe zu fordern aber einen Ausnahme aufgrund unzumutbarer Kosten und Mühen aufzunehmen.

Überleitung der Sachanlagen (16.29)

Der Stab schlug Vereinfachungen in der Überleitung je Klasse von Sachanlagen vor. Insbesondere sollte die separate Angabe von Währungsumrechnungen und von Zugängen aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen wegfallen. Der Board stimmte der Ausnahme von der Angabe von Zugängen aufgrund von Unternehmenszusammenschlüssen zu. Es wurde vereinbart, diese Zugänge separat anzugeben.

Angaben zu Rückstellungen (20.14)

Der Stab schlug vor, die Unterparagraphen (e), (f), (g) und (h) zu streichen. Der Board stimmte der Streichung von (e) und (f) zu. Beibehalten werden sollen:

  • (g) die Angabe von Unsicherheiten hinsichtlich der Höhe oder der Fälligkeit dieser Abflüsse
  • (h) die Höhe jedweder erwarteten Erstattungen unter Angabe der Höhe der Vermögenswerte, die für die jeweilige erwartete Erstattung angesetzt wurde

Angaben zu Eventualschulden (20.15)

Der Stab schlug ein Ausnahme aufgrund unzumutbarer Kosten und Mühen bei der Angabe von Eventualschulden vor. Der Board stimmte dem Vorschlag nicht zu.

Angaben über beitragsorientierte Pläne (27.37)

Der Stab schlug vor, die Angaben nach 27.37 bezüglich der Gesamtkosten für beitragsorientierte Pläne für die Periode weiterhin zu fordern. Der Board stimmte zu aber entschied, die Anforderung nach Angabe des Betrags der Kosten, die in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögenswertes enthalten sind, zu streichen.

Angaben zu Ertragsteuern (Fragen 57 und 58)

Diese Fragen wurden ausgelassen, da sich der Board noch nicht hinsichtlich des Ansatzes- und Bewertungsprinzips für Ertragsteuern im IFRS für KMU einigen konnte.

Nicht zu berücksichtigenden Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode (32.9/10)

Der Board widersprach dem Vorschlag des Stabs, das Wort „wesentlich‟ in den Absatz zu Angaben zu jeder Art von nicht zu berücksichtigen Ereignissen aufzunehmen. Der Stab setzte den Board davon in Kenntnis, dass IAS 10 Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode das Wort „wesentlich‟ enthalte. Der Board äußerte dann die Ansicht, das diese Wort in den vollen IFRS womöglich auch gestrichen werden sollte, und bat den Stab, sich mit dem Projektteam zu den jährlichen Verbesserungen in dieser Hinsicht in Verbindung zu setzen.

Langfristige Vermögenswerte zur Veräußerung gehalten (36.8)

Der Board stimmte zwar einer zusätzlichen Angabeforderung für bedeutende Veräußerungen von Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten zu, aber er kam auch überein, diese Angabe nur für verbindliche Verkaufsvereinbarungen zu fordern und nicht für zukünftige Veräußerungen im Rahmen eines formellen Plans.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.